Aktuelle Reisehinweise

Alle Sicherheitshinweise, Reisewarnungen und medizinischen Reisehinweise des Auswärtigen Amts direkt bei Erscheinen

Gambia: Reise- und Sicherheitshinweise

Irak: Reisewarnung

Slowenien: Reise- und Sicherheitshinweise

Korea (Republik Korea, Südkorea): Reise- und Sicherheitshinweise

Rumänien: Reise- und Sicherheitshinweise

China: Reise- und Sicherheitshinweise

Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija: Reise- und Sicherheitshinweise

Togo: Reise- und Sicherheitshinweise

Tansania: Reise- und Sicherheitshinweise

Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.


Gambia: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 25.03.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Wie in vielen urbanen Zentren weltweit kann es im Großraum Serrekunda und Banjul zu kriminellen Übergriffen wie Taschendiebstählen, zuweilen aber auch gewalttätigen Überfällen kommen. Auch werden hin und wieder „Regelverstöße“ (z.B. Verstöße gegen Verkehrs- oder Zollvorschriften) seitens der gambischen Ordnungskräfte geahndet, die sich davon ein kleines Zubrot erhoffen. Besucher sollten keine Wertsachen (Uhren, Ringe, Ketten) sichtbar mit sich tragen. Auf das Mitführen von Taschen sollte verzichtet werden. Empfehlenswert sind Brustbeutel oder Bauchgurte, um Geld sicher zu verwahren. Einsame unbewachte Strände sollten gemieden werden. Im Falle eines Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden.

Reisen über Land / Straßenverkehr

Grundsätzlich wird empfohlen, bei Reisen in fremde Umgebung nach Einbruch der Dunkelheit und/oder allein besondere Vorsicht walten zu lassen, sowie bei Dunkelheit nicht über Land zu fahren, da erhöhte Unfallgefahr besteht.

Allgemeine Reiseinformationen

Seit dem unblutig verlaufenen Putsch des heutigen Staatspräsidenten Jammeh im Jahre 1994 wechseln sich Zeiten gespannter innenpolitischer Ruhe mit Phasen offener Konfrontationen ab, die durch die sozialen Probleme weiter verstärkt werden.

Vor eventuell geplanten Abstechern in den südlichen Landesteil der Republik Senegal (Casamance) bitte die Reise- und Sicherheitshinweise zu Senegal und Guinea-Bissau beachten.

Geld / Kreditkarten

Der Geldverkehr ist uneingeschränkt. Die einheimische Währung, Dalasi, ist außerhalb Gambias nicht konvertierbar. Devisen und Reiseschecks können in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden (1 Euro = ca. 33 Dalasi). Es wird dringend vom Umtausch auf dem Schwarzmarkt abgeraten, da solcher inzwischen sehr stark polizeilich verfolgt und entsprechend bestraft wird. Die Einfuhr von Devisen ist uneingeschränkt möglich, während maximal 300.000,- Dalasi ausgeführt werden dürfen. Verstöße gegen diese Beschränkung werden bestraft. Banken sind in Banjul vormittags von Montag bis Freitag geöffnet, außerhalb Banjuls nachmittags. Euroschecks werden nicht eingelöst. Kreditkarten werden nur in größeren Hotels akzeptiert.

Weiterreise in den Senegal mit einem Pkw

Bei der Ausreise aus Gambia in den Senegal mit einem Personenkraftwagen ist zu beachten, dass die Einfuhr von Pkws, die älter als 5 Jahre sind, im Senegal seit dem 23.07.2003 verboten ist. Die vorübergehende Einfuhr eines älteren Wagens in den Senegal ist möglich (siehe hierzu Merkblatt auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Dakar unter “Servicespektrum Konsularhilfe”).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Deutsche benötigen zur Einreise nach Gambia einen gültigen Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt; ein Lichtbild ist unabhängig vom Alter des Kindes erforderlich. Das Einreisedokument muss noch mindestens 6 Monate gültig sein. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflugticket) sowie genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen können.

Visum

Ein Visum wird bei Einreise erteilt und ist 21 bis 28 Tage gültig. Bei einem Aufenthalt von mehr als 28 Tagen muss ein Antrag auf Aufenthaltsverlängerung (gebührenpflichtig:  250 Dalasi) beim gambischen "Immigration Department" gestellt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften

Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Bei Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten, die leicht mit Betäubungsmitteln verwechselt werden können, wird die Vorlage eines englischsprachigen Attestes des behandelnden Arztes verlangt.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Deutsche Staatsangehörige unterliegen in Gambia grundsätzlich dem gambischen Strafrecht. Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.

Homosexualität ist in Gambia strafbar und wird mit Gefängnisstrafen von mehreren Jahren geahndet. Hohe Repräsentanten des gambischen Staates haben die Bevölkerung in öffentlichen Reden zur Anzeige Homosexueller aufgerufen. Es gibt Berichte über die vorübergehende Inhaftierung von Homosexuellen, auch Europäern.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine Impfung gegen Gelbfieber ist sinnvoll; bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist sie vorgeschrieben.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden außerdem einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch gegen Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann darüber hinaus auch ein Impfschutz gegen Tollwut, und Typhus, evtl. auch gegen Meningokokken-Meningitis sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit einem tropen- und reisemedizinisch erfahrenen Arzt können diese Fragen entschieden werden.

Malaria

Während und nach der Regenzeit steigt das Malaria-Risiko. Neben der Expositionsprophylaxe (Mückennetz, Repellentien, bedeckende Kleidung, Verhalten) ist für die meisten Reisenden auch bei einem Kurzaufenthalt eine medikamentöse Chemoprophylaxe indiziert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

HIV / AIDS

ist in Gambia ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.

Prophylaxe

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur frisch gekochte, keine lau aufgewärmten Speisen) und konsequenten Mückenschutz können die meisten Darminfektionen und andere tropische Infektionserkrankungen vermieden werden. Man sollte auch nicht in Süßwasser baden (u.a. Gefahr der Bilharziose).

Medizinische Versorgung

Die Grundversorgung ist zwar gewährleistet, aber nicht mit Europa zu vergleichen, da technisch und hygienisch oft problematisch. In ländlichen Gegenden fehlen oft auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Reisenden wird deshalb ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung dringend empfohlen. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung deckt in Gambia entstehende Krankheitskosten nicht ab. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen Vorkasse. Es kann sinnvoll sein, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

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Irak: Reisewarnung

Unverändert gültig seit: 13.03.2010

Reisewarnung

Vor Reisen nach Irak wird gewarnt. Deutschen Staatsangehörigen wird geraten, das Land zu verlassen.

Für die Region Kurdistan-Irak, vor allem die Städte Erbil, Sulaymaniya und Dohuk, wird diese Reisewarnung aufgrund einer besseren Sicherheitslage eingeschränkt.

Für unvermeidbare Geschäftsreisen nach Bagdad gilt, dass diese nur in als gesichert geltende Bereiche führen dürfen und auf der Basis eines professionellen Sicherheitskonzepts durchzuführen sind.

Trotz einer statistisch verbesserten Sicherheitslage bleibt der Aufenthalt in Irak gefährlich. Insbesondere in Bagdad und den nördlich angrenzenden Gebieten der Provinzen Diyala, Ninawa, Salah Al-Din und Tamim kommen monatlich immer noch mehrere hundert Menschen bei Anschlägen und Feuergefechten ums Leben. In den Städten Kirkuk (Provinz Tamim) und Mossul (Provinz Ninawa) und in deren Umgebung ist die Sicherheitslage besonders volatil.

Eine besondere Gefährdung geht von Sprengfallen aus, die an Straßenrändern installiert und deren Zünder durch vorbeifahrende Fahrzeuge ausgelöst werden. Auch wahllose Anschläge durch Selbstmordattentäter finden immer wieder statt. Bagdad war auch im zweiten Halbjahr 2009 und im Januar 2010 wiederholt Ziel schwerer Anschläge auf Ministerien, Hotels und öffentliche Einrichtungen. Zwischen den irakischen Sicherheitskräften und den unterschiedlichen militanten Gruppen kommt es täglich zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Die staatlichen Sicherheitskräfte haben die Verantwortung von den multinationalen Streitkräften übernommen, sind aber verschiedenen Berichten zufolge, u.a. wegen eingeschränkter Einsatzfähigkeit und unklarer Loyalitäten nicht in der Lage, effektiven Schutz zu bieten.

Das Risiko von Entführungen ist unverändert sehr hoch. Ausländer und die sie begleitenden Personen sind in besonderem Maße gefährdet.

Im ganzen Land gilt offiziell weiter der bereits 2004 verhängte Ausnahmezustand. Eine allgemeine Ausgangssperre gibt es nicht; ggf. zeitlich und örtlich begrenzte Ausgangssperren werden aber bei bestimmten Anlässen (z.B. religiösen Feiertagen) kurzfristig verhängt. Auch anlässlich der Parlamentswahlen am 7. März 2010 kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen des Reiseverkehrs bis hin zu Sperrungen von Flughäfen u.a. Einrichtungen kommen.

Die Hauptstadt Bagdad wird von verschiedenen zivilen Luftfahrtgesellschaften angeflogen. Wer trotz der oben beschriebenen Sicherheitslage nach Bagdad zu reisen beabsichtigt, sollte unbedingt angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen und seinen Aufenthalt ausnahmslos auf als gesichert geltende Bereiche beschränken. Gegenwärtig zählt neben dem Flughafen selbst nur die sogenannte "Internationale Zone" im Stadtzentrum dazu. Jede Reise nach Bagdad sollte auf der Basis eines professionellen Sicherheitskonzepts erfolgen. Dazu gehören üblicherweise: Verwendung gepanzerter Fahrzeuge, Konvois, Vorabaufklärung und genaue Planung von Fahrtrouten sowie Sicherheitspersonal in angemessener Zahl und Bewaffnung. Eine vorherige Unterrichtung über die aktuelle politische Lage und die Bedrohungssituation ist in jedem Fall erforderlich. Bei Verschlechterung der Lage müssen Reisen auch kurzfristig abgesagt werden. Es wird dringend empfohlen, das Auswärtige Amt rechtzeitig über die Reisepläne in Kenntnis zu setzen.

In der Region Kurdistan-Irak mit der Verwaltungshauptstadt Erbil und den beiden großen Städten Sulaymaniya und Dohuk ist die Sicherheitslage vergleichsweise gut. Das Risiko, durch einen gegen Dritte gerichteten Anschlag zufällig Opfer zu werden, ist dort deutlich geringer als in den anderen Landesteilen. Es liegen auch keine Erkenntnisse vor, die auf eine konkrete Gefährdung deutscher Staatsangehöriger in diesem Gebiet hindeuten. Trotz eines weitgehend funktionierenden Sicherheitsapparates können aber auch in dieser Region Terroranschläge und Entführungen nicht ausgeschlossen werden. In den an die Türkei und Iran grenzenden Regionen muss mit sporadischen Militäroperationen gerechnet werden. Ein Aufenthalt in der Region Kurdistan-Irak setzt voraus, sich vor Reiseantritt über die politische Entwicklung und Sicherheitslage zu informieren und angemessene Maßnahmen zum persönlichen Schutz zu treffen.

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine werden nur nach Vereinbarung wahrgenommen. Die Botschaft befindet sich nicht in der Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es deshalb schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten.

Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Erbil kann aufgrund der Umstände vor Ort nur sehr eingeschränkt konsularische Hilfe leisten.

Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Vor Reisen nach Irak wird gewarnt. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Das Generalkonsulat in Erbil empfiehlt telefonische Terminvereinbarung.

Für Reisen nach Irak besteht Visumspflicht. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Visumpflicht gilt für das gesamte Staatsgebiet des Irak, also grundsätzlich auch für die föderative Region Kurdistan-Irak, obwohl z. Zt. dort die regionalen Behörden bei dortigen Einreisen ohne Weiterreisen in andere Teile des Irak Ausnahmen hiervon gewähren. Bei Reisen innerhalb Iraks, zum Beispiel zwischen Erbil und Bagdad, ist das Visum vorzuweisen.

Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Irak in Berlin, siehe www.iraqiembassy-berlin.de

Medizinische Hinweise

Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.

Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und Masern/Mumps/Röteln , bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Cholera.

 

Cholera und andere Durchfallerkrankungen

Cholera ist in Irak endemisch. Im Rahmen von Ausbrüchen kommt es mitunter zu mehreren tausend Erkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lässt sich das Risiko für die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, minimieren. Eine Impfung gegen Cholera wird daher nur in Ausnahmefällen notwendig sein! Auch viele andere Durchfallerreger treten vergleichsweise gehäuft auf.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen

Malaria durch Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zu Syrien endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt nur gering bis mittelgradig. In jedem Fall sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber) die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Eine medikamentöse Malartiaprophylaxe wird im Regelfall nicht notwendig sein. Eine Stand by Medikation kann diskutiert werden.

HIV/ Aids

kommt auch in Irak vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.

Weitere Infektionskrankheiten

Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!

Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. Nicht alle Medikamente sind sicher erhältlich. Dauermedikationen daher in ausreichender Menge mitführen. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall wird dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe auch www.dtg.org/ oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

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Slowenien: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 12.03.2010

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Für Slowenien besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Reisende sollten sich vor Betrug und Kleinkriminalität in Acht nehmen. Die Kriminalität ist nicht mehr, aber auch nicht weniger verbreitet als in benachbarten süd- bzw. osteuropäischen Ländern.

Straßenbenutzung

Vorbemerkung: Bußgelder für Verstöße gegen die slowenische Straßenverkehrsordnung sind hoch und werden von den Ordnungsbehörden strikt durchgesetzt.

Seit dem 1. Juli 2008 ist in Slowenien eine Autobahnvignette für alle Kraftfahrzeuge (Pkw und Motorräder) bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen verbindlich vorgeschrieben.

Ab 1. Juli 2009 gibt es für Pkw eine Vignette für 7 Tage (15.- €), eine Monatsvignette für 30.- €, sowie eine Jahresvignette von 95.- €  Für Motorräder (ohne Beiwagen) gibt es eine Vignette für 7 Tage (7,50 €), eine Halbjahresvignette (25.- €) und eine Jahresvignette (47,50 €); für Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen und für Lastkraftwagen wird die weiterhin bestehende Streckenmaut, die nach gefahrenen Kilometern abgerechnet wird, zum 1. Juli 2009 um 40 % erhöht. Die Vignetten können über den österreichischen ÖAMTC, den slowenischen AMZS sowie bei der slowenischen Post und an allen PETROL- und ÖMV-Tankstellen in Grenznähe erworben werden. Dies gilt ebenso für alle Tankstellen in Oberbayern sowie in der Republik Österreich. Die Benutzung von Autobahnen (grüne Beschilderung) und Fernstraßen (blaue Beschilderung) ohne gesetzlich vorgeschriebene Vignette wird auf der Grundlage des slowenischen Ordnungswidrigkeitengesetzes mit Bußgeldern zwischen 300,- € bis 800,- € (je nach Wagenklasse) geahndet. Bei sofortiger Bezahlung halbiert sich der festgelegte Bußgeldbetrag. Bei Nichtbezahlung können vor dem rechtlichen Hintergrund in Slowenien auch deutsche Reisedokumente, Fahrzeugpapiere oder das Kraftfahrzeug selbst als Sicherheitsleistung durch die slowenischen Stellen vorübergehend einbehalten werden.

Seit dem 1. Mai 2008 gilt in Slowenien ein verschärftes Gesetz über die Sicherheit im Straßenverkehr. Im Rahmen dieses Gesetzes sind für Geschwindigkeitsübertretungen sowie für das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss sehr hohe Geldbußen in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro vorgesehen. Nicht in Slowenien wohnhafte ausländische Staatsangehörige sind zur sofortigen Begleichung der auferlegten Bußgelder verpflichtet. Der slowenischen Polizei steht das Mittel der zeitweiligen Entziehung von Reisepass oder Personalausweis zur Durchsetzung der Zahlungen zur Verfügung. Das neue Gesetz sieht ausdrücklich auch die Möglichkeit einer Beschlagnahme der betreffenden Kfz sowie einen vorübergehenden Polizeigewahrsam der Fahrzeugführer vor. Mobiltelefongespräche während des Fahrens eines Kfz sind  strengstens untersagt. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von derzeit 120,- Euro.

Fahrverbote / Beschränkungen

In Slowenien gilt Lichtpflicht am Tag; es muss daher ganzjährig auf allen Straßen mit Abblendlicht gefahren werden. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.

Seit dem 1. April 2004 gilt in Slowenien für Lastkraftwagen und Fahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht von mehr als 7,5 t sowie Landmaschinen, Traktoren und Pferdefuhrwerke ein ganzjähriges Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Während der Feriensaison (letztes Juniwochenende bis erstes Septemberwochenende inklusive) erweitert sich dieses Verbot an Samstagen von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr.

Für folgende Verkehrsverbindungen gilt während der Tourismussaison ein erweitertes Fahrverbot für die vorgenannten Fahrzeuge: von Ljubljana zur Adriaküste und von dort zur kroatischen Grenze von Postojna über Ilirska Bistrica zum Grenzübergang Jelšane an Samstagen von 5.00 Uhr bis 16.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 5.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

Während des gesamten Jahres gilt in den Nachtstunden ein Fahrverbot für Landmaschinen, Traktoren und Pferdefuhrwerke. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis.

Bei starkem Schneefall gilt ein Fahrverbot für Lastkraftwagen mit Anhängern, Fahrzeuge mit Gefahrensubstanzen sowie Schwertransporte.

Bei Windgeschwindigkeiten über 80 km/h können kurzfristig Fahrverbote verhängt werden.

Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht. Bei Fahrten mit Sommerreifen im genannten Zeitraum müssen Schneeketten mitgeführt werden. Detaillierte Informationen bietet die englischsprachige Internetseite des slowenischen Automobilverbands AMZS www.amzs.si sowie die online verfügbare Verkehrsinformation der slowenischen Autobahngesellschaft DARS www.promet.si

Einreisebestimmungen

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Vorläufiger Reisepass

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Personalausweis

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Vorläufiger Personalausweis

Ja, muss gültig sein

Weitere Anmerkungen

Achtung:

Das geltende slowenische Ausländergesetz sieht immer noch vor, dass Reisende aufgrund fehlender oder ungültiger Reisedokumente mit einem Bußgeld zwischen 400 – 1200 Euro belegt werden k ö n n e n. Zur Vermeidung von Problemen empfiehlt sich stets das Mitführen eines g ü l t i g e n Reisedokuments

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Reisepass

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Personalausweis

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Vorläufiger Personalausweis

Ja, muss gültig sein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja, für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig. Ein Lichtbild des Kindes wird empfohlen

Weitere Anmerkungen

s. Anmerkungen „Reisedokumente Erwachsene“

Unabhängig vom Einreisezweck ist ein Aufenthalt von bis zu drei Monaten möglich. Wenn der Aufenthalt drei Monate übersteigt, muss bei der zuständigen Verwaltungseinheit eine Aufenthaltserlaubnis-neu eingeholt werden.

Hinweise für in Deutschland lebende Drittstaatsangehörige

Für in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafte Drittstaatsangehörige wird darauf hingewiesen, dass deutsche Aufenthaltstitel oder Sichtvermerke anderer Staaten (z.B. Kroatien) seit dem Beitritt Sloweniens zum Schengenraum am 21.12.2007 zwar grundsätzlich, aber nicht in jedem Einzelfall zur Einreise nach oder zum Transit durch Slowenien anerkannt werden. Es ist in jedem Falle ein jeweiliges eventuelles Visumerfordernis bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik Slowenien in Deutschland zu prüfen. Für den Fall einer Einreise oder eines Transits mit gültigem Schengenvisum ist in jedem Fall vor Antritt der Reise die Zahl der möglichen Einreisen in das Schengengebiet zu prüfen. Aus Kroatien kommend sind für die Einreise nach oder den Transit durch Slowenien für eine problemlose Rückkehr in das Schengengebiet zumindest zwei auf dem Visaetikett ersichtliche Einreisen notwendig.

Hinweis für Kroatien-Reisende (Transitreisende in die Republik Kroatien)

Ungültige Reisedokumente berechtigen grundsätzlich nicht zur Einreise, auch dann nicht, wenn lediglich ein Transit durch Slowenien und eine Weiterreise nach Kroatien geplant ist.

Wird man aufgrund ungültiger oder fehlender Reisedokumente durch die slowenischen Grenzbehörden (bei der Ausreise aus dem EU-/Schengenraum) zurückgewiesen, ist zusätzlich mit einem möglichen Bußgeld in Höhe von 40,00 Euro auf der Grundlage des Grenzpolizeigesetzes der Republik Slowenien zu rechnen. Werden Reisende bei Einreisekontrollen der kroatischen Grenzbehörden ohne oder mit ungültigen Reisedokumenten angetroffen, erfolgt ebenfalls die konsequente Zurückweisung.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt unbedingt bei einer der slowenischen Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland über die aktuellen Ein- und Durchreisebestimmungen zu informieren.

Besondere Zollvorschriften

Die Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte "kalte Waffen"), ist – auch nach EU-Beitritt Sloweniens – strikt verboten. Alle anderen mitgeführten Waffenarten müssen weiterhin beim Grenzübertritt angemeldet werden und bedürfen teilweise einer Sondergenehmigung, die von der Grenzpolizei erteilt wird.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

In den ländlichen Gebieten, besonders zwischen Save und Drau kommt es zwischen April und Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Eine Impfung wird bei möglicher Exposition empfohlen. Bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition wird zusätzlich ein Impfschutz gegen Hepatitis A und B und Tollwut empfohlen. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Aviäre Influenza

Auch in Slowenien ist in der Vergangenheit die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ der rechten Randspalte.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in den Großstädten ist zufriedenstellend, fernab von den Hauptverkehrswegen und außerhalb größerer Städte jedoch eher schwach ausgeprägt. Das Rettungssystem funktioniert im Allgemeinen gut. Notfälle müssen zumeist in die beiden Großkliniken in Ljubljana und Maribor gebracht werden. Hier sind alle modernen Untersuchungsmethoden und -geräte vorhanden. Medikamentenengpässe sind nicht zu beobachten. Persönliche Medikamente sollten mitgebracht werden.

Die Verständigung mit behandelnden Ärzten kann häufig in der englischen, teilweise auch der deutschen Sprache erfolgen. Reisende müssen sich darauf einstellen, dass dies bei Pflege- und Versorgungspersonals nicht grundsätzlich der Fall ist.

Krankenversicherung

Gesetzlich Versicherten wird empfohlen, sich vor Abreise nach Slowenien das E-111-Formular oder die Europäische Gesundheitskarte bei ihrer Krankenkasse zu besorgen. Diese sind dem slowenischen Krankenversicherungsträger im Krankheitsfalle zuerst vorzulegen, das Formular dann dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus auszuhändigen. Kosten werden in diesen Fällen dann nicht mehr erhoben. Die Behandlungskosten von privat versicherten Patienten müssen von diesen gegen Rechnung und Behandlungsbefund in der Regel an Ort und Stelle in bar beglichen werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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Korea (Republik Korea, Südkorea): Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 12.03.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Die Republik Korea gilt als vergleichsweise sicheres Reiseland. Die Teilung der koreanischen Halbinsel und die politischen Beziehungen zwischen der Republik Korea (Südkorea) und der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) haben die Sicherheitslage für Reisende in Südkorea bisher nicht beeinträchtigt.

Deutschen Staatsangehörigen, die eine Unterrichtung im Krisenfall wünschen und die länger als drei Monate in Südkorea bleiben, wird empfohlen, sich bei der Deutschen Botschaft in Seoul anzumelden und ihre Kontaktadressen zu hinterlassen: Nähere Informationen sind auf der Homepage
www.seoul.diplo.de
im Bereich „Informationen für deutsche Staatsangehörige“ verfügbar. Dort besteht ein Link zur „elektronischen Deutschenliste“.

Allgemeine Reiseinformationen

Südkorea belegt den südlichen Teil der koreanischen Halbinsel. Das Land besteht zu etwa 70% aus Gebirgen und nur die zum Teil sehr dicht bevölkerten Ebenen entlang der Küste im Süden und Westen können in größerem Maße landwirtschaftlich genutzt werden.

Etwa entlang des 38. Breitengrades zieht sich ein 4 km breiter Grenzstreifen, in dessen weiterem Vorfeld beiderseitig umfangreiche Truppenkontingente stationiert sind. Auf südkoreanischer Seite verhindert die Ausweisung eines militärischen Sperrgebietes die unmittelbare Annäherung an die Teilungslinie. Erst seit wenigen Jahren existiert im Osten und Westen des Grenzverlaufs je ein Grenzübergang. Diese waren zeitweise und nur vom Süden her für touristische Tagesausflüge von Süd- nach Nordkorea passierbar, gegenwärtig sind sie geschlossen. Die formelle Einreise nach Nordkorea ist von Südkorea aus nicht möglich; hierzu muss der Transfer über Drittstaaten (VR China, Russland) erfolgen.

Südkorea hat eine Fläche von 99.392 qkm und ist somit etwas größer als ein Viertel der Bundesrepublik Deutschland. Die Einwohnerzahl beträgt etwa  48 Millionen. Es liegt in der gemäßigten Klimazone und hat vier ausgeprägte Jahreszeiten mit kalten, trockenen Wintern und heißen Sommern, in denen während der Regenzeit im Juli und August etwa die Hälfte der jährlichen Niederschläge fällt. Frühling und Herbst sind die angenehmsten Jahreszeiten.

Geld / Kreditkarten

Geldwechsel ist am Flughafen, bei allen Banken und größeren Hotels sowie Wechselstuben möglich. Barabhebungen mit gängigen internationalen Kreditkarten sind an den meisten Geldautomaten bei Eingabe der PIN-Nummer möglich. Auch in vielen Hotels, Restaurants und Geschäften kann mit Kreditkarte bezahlt werden. Das Abheben von Bargeld mit deutschen EC-Karten ist nur bei sehr wenigen Geldautomaten (diese sind meist mit „Global ATM“ gekennzeichnet) möglich. In der Praxis ist es für Touristen schwierig, einen Geldautomaten zu finden, der deutsche EC-Karten akzeptiert.

Führen von Pkw

Mit Wirkung vom 1. Januar 2002 können Geschäftsreisende und Touristen aus Deutschland, die im Besitz eines gültigen internationalen Führerscheins sind, in Verbindung mit dem regulären deutschen Führerschein einen Pkw in Korea fahren und auch anmieten. Für Personen, die sich länger als ein Jahr in Korea aufhalten möchten, ist jedoch zu beachten, dass der internationale Führerschein nur zum Fahren innerhalb des ersten Jahres nach der Einreise berechtigt. Wer sich länger als ein Jahr in Korea aufhält, muss deshalb den deutschen Führerschein in einen koreanischen Führerschein umschreiben lassen.

In Deutschland zugelassene Fahrzeuge können in Korea grundsätzlich nicht gefahren werden. Touristen, die mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug nach Korea einreisen, müssen das Fahrzeug am Eingangshafen stehen lassen und sich einen Mietwagen nehmen. Der koreanische Zoll hat von dieser Regelung in den letzten Jahren keine Ausnahme gemacht.

Sprache

Amtssprache ist Koreanisch. Englische Sprachkenntnisse sind für die einfachste Grundverständigung in den größeren Städten ausreichend. In ländlichen Regionen sind englische Sprachkenntnisse der Bevölkerung nur selten anzutreffen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige können als Touristen und Geschäftsreisende für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen. Wer in Korea arbeiten oder studieren will, benötigt ein Visum. Der erforderliche Aufenthaltstitel kann vor Reiseantritt oder auch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der koreanischen Ausländerbehörde (Immigration Office) beantragt werden.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

ja

Vorläufiger Reisepass

ja

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Weitere Anmerkungen

 

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

nur mit Lichtbild

Reisepass

ja

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

nur mit Lichtbild

Weitere Anmerkungen

 

Ferienarbeitsaufenthalte (Working Holiday)

Für Deutsche im Alter zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, bis zu einem Jahr durch Korea zu reisen und dort Gelegenheitsjobs anzunehmen, um die Reise zu finanzieren. Für einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt wird ein sogenanntes Working-Holiday-Visum, benötigt, das vorab bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden muss. Die entsprechende Möglichkeit besteht übrigens auch für junge Koreaner, die nach Deutschland reisen möchten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Waffen ist untersagt.

Devisen (Bargeld) dürfen nur bis zu einer Höhe von US-Dollar 10.000 ein- bzw. ausgeführt werden. Darüber hinausgehende Beträge müssen beim koreanischen Zoll angemeldet werden.

Haustiere (Hunde und Katzen), die aus Deutschland eingeführt werden, benötigen ein Tiergesundheitszeugnis und einen Nachweis, dass sie vor mindestens 30 Tagen gegen Tollwut geimpft wurden. Werden diese Nachweise nicht erbracht, werden die Haustiere in Quarantäne genommen.

Zum Schutz vor Tierseuchen in Europa (BSE, Maul- und Klauenseuche, Vogelgrippe) ist die Einfuhr von Fleisch- und Wurstwaren sowie Milchprodukten streng verboten. Untersagt ist ebenso die Einfuhr von Obst und Gemüse sowie von Nüssen und Reis.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.

Drogendelikte werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Das koreanische Recht kennt die Unterscheidung zwischen "harten" und "weichen" Drogen nicht. Ebenso wenig sieht das koreanische Recht ein Absehen von Strafe beim Besitz geringer Mengen illegaler Drogen vor.

Medizinische Hinweise

Für die Einreise nach Korea sind keinerlei Impfungen erforderlich.

Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Typhus, evtl. auch gegen Japan-Enzephalitis sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

HIV / Aids

ist im Lande ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Gelegentlich wird für längere Aufenthalte ein HIV-Testergebnis verlangt. Vor der Abreise wird hierzu Rücksprache mit der koreanischen Botschaft empfohlen.

Prophylaxe

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist in den großen Städten mit Europa zu vergleichen, kann aber gelegentlich technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
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Tel.: (03018) 172000
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Rumänien: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 12.03.2010

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Für Rumänien besteht derzeit kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Straßenverhältnisse / Straßenverkehr

Das Verkehrsaufkommen (überwiegend LKW im Transitverkehr) auf den Fernstraßen ist hoch. Die Hauptroute Arad, Deva, Sibiu ist akzeptabel, aber nur eine zweispurig ausgebaute Landstraße, teilweise mit Standstreifen. Die beiden bisher einzigen Autobahnabschnitte in Rumänien befinden sich zwischen Bukarest und Pitesti bzw. zwischen Bukarest und Konstanza/Constanta bis Cernavoda (ca. 60 vor Constanta). Auf den übrigen Strecken muss mit sehr unterschiedlicher Fahrbahnqualität gerechnet werden. Vorsicht vor Schlaglöchern, Asphaltverwerfungen und Unterspülungen am Fahrbahnrand! Auf die gelegentlich rücksichtslose Fahrweise vor allem von Bussen und LKWs wird hingewiesen. Im Vergleich der EU-Länder nimmt Rumänien bei der Anzahl der tödlichen Verkehrsunfälle  einen der vorderen Plätze ein. Besondere Vorsicht wird empfohlen. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden, da mangelhaft gesicherte Baustellen und langsame Fuhrwerke, die zudem schlecht oder gar nicht beleuchtet sein können, eine zusätzliche Gefährdung darstellen. Im Winter ist insbesondere auf Nebenstraßen mit zum Teil erheblichen Behinderungen durch Schnee und Schneeverwehungen zu rechnen. Autofahrer sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten.

In Rumänien gilt im Straßenverkehr die 0,0 Promillegrenze. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt innerhalb von Ortschaften bei 50 /h; auf Autobahnen sind 130 /h, auf Schnell- und Europastraßen 100 /h sowie auf allen anderen außerstädtischen Straßen 90 /h erlaubt (alle Angaben gelten für PKW). Auf Autobahnen, Schnellstraßen („Drumurile expres“) und Europastraßen ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.

Seit Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung sind im Fahrzeug ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke mitzuführen. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist zudem das Mitführen einer reflektierenden Warnweste Pflicht. Sie muss bei Pannen u.ä. getragen werden.

Fahrzeuge (ausgenommen Motorräder), die das rumänische Nationalstraßennetz benutzen, müssen eine Straßenbenutzungsgebühr entrichten. Dazu ist der Kauf einer Vignette - der so genannten Rovinieta - notwendig. Sie kann u.a. an den Grenzübergängen (auch gegen Euro), diversen Tankstellen und online unter www.roviniete.ro erworben werden. Adressen der Stellen, die die Vignette zum Kauf anbieten, sind auch unterwww.cnadnr.ro/pagina.php?idg=53  einsehbar. Hinzu kommen Mautgebühren für das Befahren verschiedener großer Brücken, beispielsweise der Brücke bei Cernavoda (Strecke Bukarest – Konstanza/Constanta) sowie Giurgiu (Grenzübergang nach Bulgarien).

Bei nicht vorhandener Rovinieta werden hohe Geldbußen verhängt.

Bei einem Unfall mit Personenschaden muss die Polizei (Notrufnummer 112) zum Unfallort gerufen werden. Ist lediglich Blechschaden entstanden, so ist der Unfall binnen 24 Stunden der für den Unfallort zuständigen Polizeistelle anzuzeigen.

Auch kleinere Verkehrsverstöße können schnell zu einem Entzug des Führerscheins und zur Verhängung eines Fahrverbotes, welches allerdings nur in Rumänien gilt, führen.

Personen, die in Rumänien eine Arbeit aufnehmen und mit eigenem Pkw einreisen, sind verpflichtet, dieses Fahrzeug innerhalb von 90 Tagen ab Einreise bzw. Wohnsitznahme auf ein rumänisches Kennzeichen umzumelden.

Die Umschreibung eines deutschen in einen rumänischen Führerschein ist nach Mitteilung der rumänischen Behörden seit dem EU-Beitritt nicht mehr erforderlich.

Kriminalität

Vor Taschendieben und Trickbetrügern wird gewarnt. In jüngster Zeit wurden öfter Bankautomaten manipuliert,  bei deren Benutzung daher erhöhte Aufmerksamkeit geboten ist.

Unterkünfte

Von "wildem" Camping oder Zelten wird abgeraten, es sollten nur die ausgewiesenen Plätze benutzt werden. Von der Aufbewahrung von Nahrungsmitteln im Zelt wird abgeraten, da es in der Vergangenheit öfter zu Angriffen wilder Tiere - insbesondere von Bären auf Nahrungssuche - gekommen ist.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja

Vorläufiger Reisepass

Ja

Personalausweis

Ja

Vorläufiger Personalausweis

Ja

Weitere Anmerkungen

Alle Ausweisdokumente müssen zum Zeitpunkt der Ein- und Ausreise gültig sein.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja

Reisepass

Ja

Personalausweis

Ja

Vorläufiger Personalausweis

Ja

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, aber mit Lichtbild ab dem 10. Lebensjahr

Weitere Anmerkungen

Zur Gültigkeit, siehe oben. Minderjährige, die neben der deutschen auch die rumänische Staatsangehörigkeit haben, werden von den rumänischen Behörden als rumänische Staatsangehörige angesehen und müssen daher die nachfolgend aufgeführten speziell für rumänische Minderjährige gültigen Reisebestimmungen erfüllen. Reist ein Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person, so ist Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Vollmacht eines Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist. Wegen weiterer Einzelheiten kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise die rumänischen Behörden.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.

Für Reisen mit Tieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Tieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de

Weitere Informationen können bei den rumänischen Auslandsvertretungen in Deutschland erfragt werden.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Devisen ist zwar in unbegrenzter Höhe möglich, jedoch besteht bei Ein- und Ausreise ab 10.000 EUR Meldepflicht. Diese Summe kann sich kurzfristig ändern. Devisen sollten bei offiziellen Wechselstuben (nicht auf der Straße) getauscht werden.

Jagd- und Schusswaffen (zur Nutzung als Sportwaffen) sowie die dazugehörige Munition müssen beim Grenzübertritt deklariert werden. Dies gilt auch für Gaspistolen, die in Deutschland von Volljährigen genehmigungsfrei erworben und mitgeführt werden können. Die Einfuhr aller anderen Waffen und von Munition ist verboten. Die Nichtbeachtung wird strafrechtlich verfolgt.

Für weitere Einzelheiten beachten Sie bitte auch die Hinweise auf der Homepage des rumänischen Zolls unter www.customs.ro

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Das Fotografierverbot ist in der Regel durch ein Verbotsschild kenntlich gemacht.

Wird gegen einen Ausländer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, so können die Strafverfolgungsbehörden ein Ausreiseverbot verhängen, das erst nach Klärung des Sachverhalts wieder aufgehoben wird. Dies kann Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Es wird empfohlen, in diesen Fällen mit einer deutschen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen.

Bei Drogendelikten (Produktion, Besitz, Inverkehrbringen, Anbau von Betäubungsmitteln und toxischen Stoffen) drohen Haftstrafen zwischen 3 und 25 Jahren.

Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden ebenfalls mit empfindlichen Strafen geahndet. Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen kann Strafen zwischen 3 und 18 Jahren nach sich ziehen.

Prostitution ist generell verboten.

Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss (es gilt die 0,0 Promillegrenze) ist mit Haft zwischen 5 und 15 Jahren bedroht, fahrlässige Tötung in anderen Fällen mit Haft zwischen 1 und 5 Jahren . In aller Regel wird bei Verkehrsunfällen zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Nach Änderungen des rumänischen Strafgesetzbuchs können seit dem 12.10.2006 auch juristische Personen strafrechtlich haften.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B.

In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Hygiene

Bei Essen in Restaurants sollte auf die hygienischen Verhältnisse geachtet werden. Vom Genuss ungefilterten Leitungswassers wird abgeraten.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

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China: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 12.03.2010

Aktuelle Informationen zur Influenza A(H1N1)

Aktuelle Hinweise

Die Lage in der nordwestchinesischen Stadt Urumqi, der Hauptstadt der Autonomen Region Xinjiang, ist weiterhin angespannt. Nach schweren Unruhen am 05.07.2009 kam es  am 03.09.2009 erneut zu größeren Demonstrationen. Ein starkes Sicherheitsaufgebot ist präsent.
Besondere Vorsicht ist weiterhin geboten, insbesondere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
In Xinjiang ist weiterhin damit zu rechnen, dass Internetverbindungen nicht funktionieren und Telefonieren ins Ausland, insbesondere von Mobiltelefonen, nicht möglich ist.

Derzeit kann es nach Auskunft der chinesischen Botschaft zu Verzögerungen bei der Ausstellung von Reisegenehmigungen für Tibet kommen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen über Land, Kriminalität

2008 waren einzelne Gewaltdelikte gegen Touristen, von denen auch Deutsche betroffen waren, zu verzeichnen.

Reisenden wird empfohlen, sich ständig mit gebotener Aufmerksamkeit zu bewegen. Selbst an gut bewachten Plätzen wie dem Tian’anmen-Platz wurde ein Überfall, der einen Krankenhausaufenthalt nach sich zog, bekannt. Unbekannten Personen sollte kein Zugang ins Hotelzimmer gewährt werden, unter welchem Vorwand auch immer; im Zweifel bei der Hotelrezeption rückfragen.

Personenansammlungen und jede Art von Gedränge sind wegen der Gefahr von Taschendiebstählen zu meiden. Es wird empfohlen, Passkopien und Flugtickets im Hotel sicher zu deponieren und den Pass mit gültigem Visum stets mitzuführen, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.

Mit der Visitenkarte des Hotels kann der Taxifahrer für den sicheren Rücktransport sorgen, auch wenn man über keine chinesischen Sprachkenntnisse verfügt.

Allgemeine Reiseinformationen

Mittlerweile dürfen sich Ausländer bis auf die Autonome Region Tibet in China ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch überall möglich.

Tibet

Reisen nach Tibet sind ab dem 10. Oktober 2009 wieder möglich:

  • Alle Ausländer benötigen eine Spezialgenehmigung (TAR-permit), um Tibet (TAR) besuchen zu können. Sie ist bei den chinesischen Auslandsvertretungen oder in Peking beim Tibetischen Reisebüro, 118 Beisihuan Douglu in der 1. Etage des Tibet Gebäudes, Tel.: 010-6498-0373, zu beantragen.
  • Die Beauftragung eines vom tibetischen Reisebüro gestellten Fahrers und Reiseführers ist obligatorisch
  • Es empfiehlt sich, Hotel- und Flugreservierungen erst nach Erhalt der Genehmigung zu buchen.
  • Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Tibet auf der Homepage der Botschaft (http://www.peking.diplo.de/Vertretung/peking/de/Startseite.html) entnehmen.

Flugreisen im Land

Die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art im Handgepäck auf innerchinesischen Flügen und auf ausgehenden internationalen Flügen ist verboten. Ausgenommen sind kleine Mengen für kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem extra Kunststoffbehälter (durchsichtig) transportiert werden müssen. Sie werden vom Sicherheitspersonal geprüft. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughäfen gekauft wurden, müssen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden. Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmäßige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Flüssige Arzneimittel dürfen nach Überprüfung mit an Bord genommen werden.

Wie auf allen anderen Flughäfen dieser Welt gelten sonst die gleichen Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von waffenähnlichen Gegenständen (Messern, Scheren etc.) im Handgepäck.

Straßenverkehr
Der Straßenverkehr birgt ein relativ hohes Gefahrenpotenzial. Die Zahl der Verkehrstoten lag offiziellen Angaben nach im Jahr 2008 bei 73.484 (Quelle: Ministry of Public Security), inoffizielle Quellen gehen jedoch jährlich von mehr als 100.000 Verkehrstoten landesweit aus. Damit rangiert China weltweit ganz vorn. Gründe dafür sind eine oftmals rücksichtslose Fahrweise, die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer sowie die Unerfahrenheit vieler Autofahrer.

Es wird daher zu größtmöglicher Vorsicht im Straßenverkehr geraten und nachdrücklich davor gewarnt, während des Urlaubaufenthaltes angemietete Pkw oder Mopeds eigenhändig in dem ungewohnten Verkehr zu steuern.

Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt. Für Informationen zum Führerscheinverfahren mit Kontaktdaten der zuständigen chinesischen Behörden für die Anerkennung der deutschen Fahrerlaubnis hält die Botschaft auf ihrer Webseite ein Merkblatt bereit. http://www.peking.diplo.de  

 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Am Flughafen in Peking werden keine Einreisevisa ausgestellt. Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen. Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland einholen (Internetseite der chinesischen Botschaft: www.china-botschaft.de). Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069-520135) erhältlich.

Für den Flughafentransit wird kein Visum benötigt. Ein Verlassen des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich.

In jüngster Zeit ist zu beobachten, dass die chinesischen Behörden die geltenden Regeln strikter anwenden, weshalb Einladungen (Originale) oder Reiseunterlagen genauer geprüft werden. Änderungen am bisherigen Visa-Verfahren sollen damit nicht verbunden sein.

Die Einreise in die VR China kann grundsätzlich mit Einzel- oder Gruppenvisa erfolgen. Bei einem Gruppenvisum besteht jedoch eine aufenthaltsrechtliche Bindung an die Reisegruppe. Sollten sich im Einzelfall Gründe ergeben, die eine eigenständige Weiterreise ohne die Reisegruppe erforderlich machen (z.B. bei medizinischen Notfällen), ist eine Umschreibung des Visums zwingend erforderlich. Eine solche Umschreibung des Visums ist zeitaufwendig und problematisch und kann nicht überall in China vorgenommen werden. Es wird daher empfohlen, möglichst mit Einzelvisa in die VR China einzureisen.

Die Überziehung des Visums zieht ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet bzw. mit der Anzahl der überzogenen Tage steigt. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geldstrafe in eine Haftstrafe.

Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sog. Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie; so können deutsche Staatsangehörige visafrei nach Hongkong und Macau einreisen. Erfolgt die Einreise von Festlandchina aus, so ist unbedingt zu beachten, dass dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China bedeutet. Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten

Vorläufiger Reisepass

Ja, Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen:

 

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja (mit Foto), Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten

Reisepass

Ja, Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Nein

Weitere Anmerkungen

Es sollte mit der chinesischen Botschaft geklärt werden, ob Kinderausweise und Pässe mit eingetragenen Kindern überhaupt visiert werden. Nach hiesiger Erfahrung ist dies nicht möglich.

Meldepflicht

Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen.

Besondere Zollvorschriften

Einfuhr

400 Zigaretten, 2 Flaschen Spirituosen (je 750 ml); Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Ansonsten muss eine Einfuhrerklärung abgegeben werden. Ferner dürfen bis zu 20.000 RMB eingeführt werden.

Ausfuhr

Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen. Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Diese Grenzen übersteigende Beträge nur bis zur Höhe der vorhergegangenen Einfuhrerklärung. Ferner dürfen bis zu 6.000 RMB ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Die Einfuhr und der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen (z.B. Besitz von bis zu 50g Heroin oder 1kg Opium: Freiheitsstrafe ab sieben Jahre, Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, „wenn die Umstände schwerwiegend sind“). Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenständen unbekannten Inhalts für Dritte dringend gewarnt.

Seit 1. März 2006 erlaubt das Gesetz über Strafen für Vergehen gegen die öffentliche Ordnung den Polizeidienststellen, bei 238 Tatbeständen von Störung der öffentlichen Ordnung, Sittenwidrigkeiten usw. nicht nur Bußgelder bis zu 5.000 RMB, sondern ohne richterliches Urteil auch bis 15 Tage Arrest anzuordnen. Das Gesetz wird bereits auch gegen Ausländer angewandt.

Fotografieren ist - von Ausnahmen wie z.B. militärischen Objekten abgesehen - nicht beschränkt. Bei Aufnahmen von Personen sollte erst um Erlaubnis gefragt werden. In Zweifelsfällen sollte man sich an die Reisebegleitung wenden. Video- und Schmalfilmkameras sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten jedoch in der Zollerklärung angegeben werden.

Medizinische Hinweise

Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)

Obwohl die Erkrankung seit Juli 2008 eine abnehmende Tendenz zeigt, werden seit Januar 2009 neue Fälle aus der Provinz Anhui, die im vergangenen Jahr am meisten betroffen war, gemeldet.

Die HFMD tritt in asiatischen, zumeist tropischen Ländern (Städten) bisweilen zyklisch mit mehrjährigen Unterbrechungen auf. Die Krankheit ist hoch ansteckend. Betroffen sind vorwiegend Kleinkinder aus sozial schwachen Schichten. Erreger sind Enteroviren, in der Regel Enterovirus 71 oder Coxsackie A16. Die Übertragung erfolgt oral oder aerogen (Tröpfcheninfektion). Das Krankheitsbild verläuft mit Fieber, Haut- und Schleimhautveränderungen, in der Regel ist der Krankheitsverlauf harmlos, es kommt zu einer folgenlosen Ausheilung nach ca. 1 Woche.  Komplikationen an Herz, Lunge und ZNS können aber tödlich enden. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene!) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.

Impfschutz

Bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (z.B. aus Afrika oder Südamerika – Details siehe Website: www.who.int/ith/countries/en/index.html) ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht. Dies gilt aber nicht für Taiwan, Hongkong und Macao.

Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis und Typhus.

Die Standardimpfungen für Erwachsene und Kinder entsprechen den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, siehe http://www.rki.de

Malaria

Ein hohes Risiko besteht im Süden in den Provinzen Hainan und den tiefergelegenen Gebieten von Yunnan. Ein mittleres Risiko, ausschließlich Malaria tertiana, besteht südlich des Yangtze herdförmig in den Provinzen Fujian, Guangdong, Guangxi, Guizhou und Sichuan (hier auch der nördliche Teil der Provinz). Ein geringes Risiko, auch hier nur Malaria tertiana, besteht herdförmig in östlichen Landesteilen südlich des Huang He. Ein sehr geringes Risiko besteht auch im Norden von Hongkong außerhalb der Stadt. Kein Risiko besteht beim Aufenthalt in den großen Städten, auf Taiwan sowie in Höhenlagen über 1.500 m.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich der blutsaugenden, nachtaktiven Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Je nach Reiseprofil kann deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. stand by-Notfallselbstbehandlung notwendig oder sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe und die Notfall-Selbstbehandlung (stand-by) sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®, Riamet®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV/AIDS

HIV/AIDS wird auch in China zu einem Problem und evtl. zu einer Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches und lebensgefährliches Risiko bergen.

Ausländer, die länger als ein Jahr im Land bleiben, müssen u. U. bei der Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen, bei Arbeitsaufenthalten wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis mit Befunden einer Röntgenaufnahme der Lungen, EKG und Labor (inklusive HIV- und Syphilis-Test) verlangt. Das Zeugnis muss in Englisch oder Chinesisch verfasst sein, Abweichungen von dieser Regel sind jederzeit möglich.

Durchfallerkrankungen

Cholera kommt in China sporadisch vor. Aus der Insel Hainan wurde Ende Oktober 2008 ein Ausbruch von Cholera gemeldet. Bisher wurden ca. 300 Erkrankungen registriert, wovon 51 labortechnisch bestätigt werden konnten. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Vogelgrippe

Auch in der VR China ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Seit Anfang des Jahres 2009 wurden in China mehrere neue Fälle von Vogelgrippe bei Menschen gemeldet, bislang sind vier Menschen verstorben. Die Todesfälle wurden aus Peking, Shandong, Hunan und Urumqi gemeldet. Die Behörden haben ein neues Vogelgrippemeldesystem eingeführt. Es gibt keine Hinweise auf eine Mutation des Virus.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ (Website: www.bmelv.de). Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema Vogelgrippe finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes sowie auf der Webseite der Botschaft Peking.

SARS

Die in der ersten Jahreshälfte 2003 in der VR China neu aufgetretene akute infektiöse respiratorische Erkrankung (SARS), verursacht durch ein Corona-Virus, konnte schließlich erfolgreich eingedämmt werden. Von Dezember 2003 und bis April 2004 wurden noch vereinzelt neue SARS-Fälle erfasst, ohne dass es zu einer weiteren Ausbreitung kam. Weitere Informationen zu SARS finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern in den zentralen und östlichen Landesteilen, vor allem entlang des Yangtze regional im mittleren Südwesten. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Tollwut

Tollwut zeigt eine zunehmende Tendenz, 2006 wurden über 3000 Fälle gemeldet. Bis 30. Juni 2007 nahm die Zahl der Fälle um 30% zu. Südliche Provinzen sind am meisten betroffen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und oft technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Auf dem Land und in vielen, auch großen Städten, fehlen europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Eine Verständigung kann ohne chinesische Sprachkenntnisse gerade bei medizinischen Inhalten ein großes Problem sein. Ein ausreichender, auch dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke ist empfehlenswert.

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China gibt es kein Sozialversicherungsabkommen. Das bedeutet, dass Arzt- bzw. Krankenhausrechnungen in der Regel sofort nach der Behandlung in bar bezahlt werden müssen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Tropenmediziner/Reisemediziner bei einer tropenmedizinischen Beratungsstelle beraten, siehe http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Ausreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

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Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 11.03.2010

Aktuelle Hinweise

Libyen hat am 15. Februar 2010 bekanntgegeben, dass bis auf Weiteres für Bürger des Schengen-Raumes einschließlich Deutschland keine Visa mehr erteilt werden. Auch bereits erteilte Visa für diesen Personenkreis seien ungültig.  

Die libysche Einreisebehörde am Flughafen Tripolis hat weiterhin am 11.März 2010 mitgeteilt, dass alle Bürger des Schengen-Raums einschließlich Deutschland, auch die mit gültiger Aufenthaltsberechtigung, keine Genehmigung zur Einreise nach Libyen erhalten.

Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen

In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQiM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.

Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.

Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Libyen – wie in allen Ländern der Region – zu besonders hoher Aufmerksamkeit. Insbesondere in den weitläufigen Grenzgebieten zu Algerien, Tunesien, Niger und Tschad, in dem sich auch die Touristenziele in der Region Ghadames und im Raum Ghat im äußersten Süden des Landes befinden, bestehen erhebliche Entführungsrisiken. Von Reisen in die vorgenannten Grenzgebiete wird abgeraten.

In Libyen selbst hat es bislang keine Vorfälle (Anschläge oder Entführungen) gegen ausländische Reisende gegeben. Allerdings war im September 2008 im Südwesten Ägyptens im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan eine Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Nach allgemeinem Eindruck haben die libyschen Sicherheitskräfte ihre Präsenz in den südlichen, an Algerien grenzenden Wüstengebieten vorbeugend verstärkt.

Reisen über Land

Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.

Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.

Kriminalität

Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.

Allgemeine Reiseinformationen

Fotografieren

Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.

Geld / Kreditkarten

Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.

Hotelunterkunft

Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.

Mobiltelefone

Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.

Reisedokumente

Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.

Straßenverkehr

Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.

Einreisebestimmungen

Bitte beachten Sie unbedingt die „Aktuellen Hinweise“. Derzeit sind keine Einreisen für Personen aus dem Schengener Raum einschliesslich Deutschland mit gültiger Aufenthaltsberechtigung möglich!

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.

Visa werden durch die libyschen Volksbüros erteilt. Seit August 2009 besteht auch wieder die Möglichkeit, dass Individualreisende und Reisegruppen Visa für touristische Aufenthalte in Libyen bei Einreise am Flughafen erhalten können. Die Formalitäten für diese Touristenvisa werden durch libysche Reisebüros erledigt und wären deshalb dort direkt oder via deutsche Reiseveranstalter zu beantragen.

Die libysche Seite hat ebenfalls mitgeteilt, dass für Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden, eine Arabischübersetzung der Passdaten im Reisepass nicht mehr erforderlich sei. Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes haben libysche Behörden in mehreren Fällen das Fehlen der Arabischübersetzung nicht beanstandet. Da die Gesetzespraxis in Libyen jedoch schwer berechenbar bleibt, wird geraten, auch vor touristischen Reisen nach Libyen weiterhin eine Arabischübersetzung der Passdaten in den Reisepass eintragen zu lassen.

Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes besteht die Auflage der libyschen Seite grundsätzlich weiter, dass bei Einreise für touristsche Zwecke mindestens 1.000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) --oder-- eine gültige internationale Kreditkarte (z.B. Visacard, Mastercard) mitzuführen sind. In der Praxis wird der Nachweis nach aktueller Erfahrung jedoch kaum verlangt.

Zur Visaerteilung durch die libyschen Volksbüros gelten seit dem 18.05.2009 unter anderem folgende Bestimmungen bzw. sind folgende Unterlagen vorzulegen: 

  • persönliches Erscheinen des Antragstellers,
  • ausgefüllter Visumantrag,
  • 2 aktuelle Passfotos,
  • Einladung des Geschäftspartners bzw. Referenznummer,
  • mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass.

Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden sich auf der Homepage des libyschen Volksbüros  unter www.libyschebotschaft.de Auch  sonstige verbindliche Auskünfte zu den libyschen Einreisebestimmungen wären beim libysche Volksbüro in Berlin zu erfragen, das für Deutsche Staatsangehörige zuständig ist.

Die Visa-Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der libyschen Botschaft in Berlin 3 bis 10 Werktage. Die Gebühren zur Antragstellung betragen zwischen 70 € (Monatsvisum) und 140 € (6-Monatsvisum). Diese werden auch im Fall einer Ablehnung des Visumantrags nicht zurückerstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht für Diplomaten und offizielle Delegationen.

Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, sei vorerst nicht möglich.

Übersetzung von Passdaten

Seit November 2007 gilt, dass Reisende nach Libyen über eine in den Reisepass eingetragene arabische Übersetzung ihrer Passdaten verfügen müssen. Ohne diese im Pass eingetragene Übersetzung wird die Einreise nicht gewährt. Bis auf die oben genannte Ausnahme – Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden – gelten diese Vorschriften für die Übersetzung der Passdaten nach wie vor.

Das libysche Außenministerium hatte dazu am 15.11.2007 folgende Information zur Verfügung gestellt:

"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."

Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).

Die Übersetzungen müssen fest mit dem Pass verbunden sein , d.h. als auszufüllender Stempelvordruck,  eingeheftet oder eingeklebt.

Reisedokumente

Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.

Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, mindestens noch 6 Monate gültig

Vorläufiger Reisepass

Ja, mindestens noch 6 Monate gültig

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Amtl. arabische Übersetzung der Passdaten im Pass.

Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt.

Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland (RAP) wird nur bei touristischem Aufenthalt anerkannt.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja, mindestens noch 6 Monate gültig

Reisepass

Ja, mindestens noch 6 Monate gültig

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja, bis zum 12. Lebensjahr

Kind benötigt jedoch extra Visa im Pass bzw. muss im Visa der Eltern erwähnt sein.

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Nein

Weitere Anmerkungen

Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt.

Registrierung am Aufenthaltsort

Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.

Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.

Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.

Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.

Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.

Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.

Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.

Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.

HIV/Aids

ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Libyen vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Malaria und andere durch Mücken übertragene Erkrankungen

Vereinzelte Fälle von Malaria in den südlichen Oasen. In den letzten Jahren ausschließlich importierte Fälle. Das Risiko für Reisende ist daher extrem gering. Es kommen andere durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten vor, z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber. Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).

Weitere Infektionskrankheiten

Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!

Hepatitis A, B, C , Echinokokkose und Typhus kommen landesweit vor. Tollwut ist nicht sicher auszuschließen, da genaue Zahlen fehlen, aber alle Nachbarländer Fälle melden.

Sonstiges Gesundheitsgefahren

Gefahren durch Schlangen und Skorpione

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist insbesondere außerhalb der Hauptstadt vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im dringend Notfall empfehlenswert.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
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Fax: (03018) 1751000

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Togo: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 11.03.2010

Aktuelle Hinweise

Am 4. März 2010 haben zum ersten Mal nach dem Machtwechsel von 2005 Präsidentenwahlen stattgefunden. Nach dem am 06.03.2010 verkündeten vorläufigen Wahlergebnis ist der Sohn und Nachfolger des langjährigen Präsidenten Eyadéma Gnassingbé, Faure Essozimna Gnassingbé, mit 60,92% der gültigen Stimmen wiedergewählt worden. Der Kandidat der größten Oppositionspartei UFC, Jean-Pierre Fabre, unterlag mit 33,94% der gültigen Stimmen überraschend deutlich. Er hat das Wahlergebnis nicht anerkannt, sich zum wahren Gewinner der Wahl erklärt und zu Protestaktionen der Bevölkerung aufgerufen.

Die übrigen fünf Kandidaten kamen zusammen auf 5,17%. der gültigen Stimmen.

Am 06., 07.03. und erneut am 09.03.2010 gab es in wenigen Stadtteilen von Lomé z.T. gewalttätige Proteste gegen den Wahlausgang, die von den Sicherheitskräften z.T. unter Einsatz von Tränengas unter Kontrolle gebracht werden konnten. Derzeit ist die Sicherheitslage in Lomé weiterhin angespannt. Für den 13.03.2010 hat die Opposition zu einer Demonstration gegen das Wahlergebnis aufgerufen.

Über die Sicherheitslage außerhalb der Hauptstadt liegen der Botschaft keine Informationen vor.

Reisende sollten dies bei einer geplanten Fahrt nach und durch Togo berücksichtigen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Im Großraum Lomé gibt es eine auch gegen europäische Reisende gerichtete Kriminalität. Hierbei handelt es sich überwiegend um Raubdelikte bzw. Kleinkriminalität, insbesondere Diebstähle. Die Botschaft rät daher, Wertgegenstände (Bargeld, Schecks und Kreditkarten, Mobiltelefone, Schmuck, Uhren, Kameras etc.) und wichtige Dokumente (insbesondere den Reisepass) möglichst nicht außerhalb des Hotels mit sich zu führen bzw. nicht offen zur Schau zu stellen. Bei Überfällen wird dringend geraten, keine Gegenwehr zu leisten, da die Täter inzwischen nicht mehr vor dem Gebrauch von Waffen zurückschrecken und mitunter schwere Verletzungen der Opfer in Kauf nehmen. Wegen organisierten Taschendiebstählen in vollbesetzten Taxis sollten diese immer nur alleine gemietet werden.

Seit einiger Zeit ist insbesondere im Großraum Lomé nach Einbruch der Dunkelheit ein Anstieg bewaffneter Überfälle sowie eine erhöhte Gewaltbereitschaft durch bewaffnete Gruppen von Motorradfahrern festzustellen. Es wird daher insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit dringend geraten, nicht beleuchtete und unbelebte Straßen sowie den Strand von Lomé zu meiden, sich nur im Auto zu fortzubewegen und auch sonst Vorsicht walten zu lassen (z.B. Wahl unterschiedlicher Fahrtstrecken, Vorsicht beim Ein- und Aussteigen, Achten auf das eigene Fahrzeug verfolgende Motorräder).

Tagsüber, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, bestehen gegen einen Aufenthalt im Freien und an den belebten Stellen des Strandes im Allgemeinen keine Bedenken.

Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich -unabhängig von der Verursacherfrage- nicht am Unfallort zu verbleiben, sondern sofort das nächste Polizeirevier anzufahren. Bei oft absichtlich verursachten Unfällen oder Autopannen im Großraum Lomé – insbesondere nachts entlang der Straße von Benin nach Ghana, in der Gegend um den Hafen und entlang des Strandes - sollte unverzüglich Hilfe per Telefon herbeigerufen und die Türen verriegelt werden, da die Gefahr von bewaffneten Raubüberfällen besteht.

Allgemeine Reiseinformationen

Vor dem Baden im Meer wird, außer an bewachten Stränden, wegen der herrschenden gefährlichen Unterströmung, die auf das offene Meer gerichtet ist, und der starken Brandung dringend abgeraten.

Straßen und Fahrzeuge befinden sich häufig in einem schlechten Zustand.

Wegen Fußgängern und Tieren auf der Fahrbahn sowie oft fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtungen sollten Nachtfahrten möglichst ganz unterbleiben bzw. mit erhöhter Vorsicht durchgeführt werden.

Bei Benutzung der weit verbreiteten Motorrad-Taxis besteht eine erhebliche Unfall- und Verletzungsgefahr. Zumindest sollte, auch wenn keine rechtliche Pflicht dazu besteht, ein Helm getragen werden. Offiziell müssen die Halter der Motorrad-Taxis über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Dies ist in der Praxis aber so gut wie nie der Fall, so dass in der Regel kein Versicherungsschutz besteht.

Da nach Einbruch der Dunkelheit häufig Kontrollen durch die Sicherheitskräfte stattfinden, sollte eine Kopie des Reisepasses mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich geführt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Togo ein Visum. Dieses kann sowohl bei den berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen Togos im Ausland beantragt werden. Grundsätzlich kann ein Visum auch bei der Einreise am Flughafen erteilt werden.. Da auf die Erteilung eines Visums kein Rechtsanspruch besteht, rät die Botschaft in jedem Falle zur Beantragung des nötigen Visums bei den togoischen Auslandsvertretungen. Zudem gilt ein solches Visum für die gesamte Dauer des Aufenthaltes. Ein am Flughafen erhaltenes  Visum kostet 10.000 F CFA (= 15 EUR) und ist nur eine Woche gültig. Dieses Visum muss gegebenenfalls bei der Passbehörde verlängert werden. Dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Falls die Verlängerung verspätet beantragt oder die Gültigkeitsdauer eines Visums überschritten wird, erheben die togoischen Grenzbehörden eine Strafgebühr in Höhe von 10.000 F CFA.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

ja, sofern gültig

vorläufiger Reisepass

ja, sofern gültig

Personalausweis

nein

vorläufiger Personalausweis

nein

weitere Anmerkungen

Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

ja, sofern gültig

Reisepass

ja, sofern gültig

Personalausweis

nein

vorläufiger Personalausweis

nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

nein

noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

ja, sofern mit Foto versehen und gültig

weitere Anmerkungen

jedes Reisedokument muss, unabhängig vom Alter des Passinhabers, mit einem Passfoto versehen sein.

Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot.

Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte vergleichsweise harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 € und Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (5-10 Jahre) hingewiesen wird.

Homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren und Geldstrafen bestraft werden.

Öffentliche Prostitution ist in Togo zwar weit verbreitet, aber verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500 € und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht.

Besondere Zollvorschriften

Einfuhrbeschränkungen bei Tabak:

Männer: 50 Zigarren oder 100 Zigaretten oder 200 g Tabak,

Frauen: 100 Zigaretten

Geld

Freie Einfuhr von Geldscheinen der FCFA-Zone. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000 FCFA (ca. 1.500 Euro) übersteigen.

Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert bis zu 500.000 FCFA (ca. 750.- Euro) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel wie Reiseschecks.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Togo ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr, siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).

Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Gelbfieber

Auch wenn keine aktuellen Informationen zu Gelbfiebererkrankungen vorliegen, sollte ausreichender Gelbfieberschutz vorliegen.

Malaria

Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Togo. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 89 % der Fälle in Togo!) häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung im Süden ganzjährig, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen

HIV / AIDS

110.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Togo gemeldet. 2005 waren 3,2 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 54 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit mehreren hundert bis ca. eintausendvierhundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den letzten Jahren auf.

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.

Einige Grundregeln:

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Klassische Geflügelpest/ Vogelgrippe

Auch in Togo ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten, zuletzt im September 2008. Bisher sind keine menschlichen Erkrankungsfälle bekannt geworden. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).

Weitere Infektionskrankheiten

Meningokokken-Krankheit

Der Norden Togos wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert bis knapp sechshundert Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.

Dengue-Fieber

kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Lac Togo). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist beschränkt. Die ärztliche Versorgung in Lomé ist begrenzt. Es sind französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen vorhanden. Einzelne Ärzte sprechen deutsch.

Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Lomé in Betracht.

Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Lomé haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

Touristen, die nach Togo kommen, sollten eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Togo aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Togo, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Togo durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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Tansania: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 11.03.2010

Aktueller Hinweis

Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus

In der Region sind Attentate nicht auszuschließen.

Zu Vorsicht und Wachsamkeit wird auf öffentlichen Plätzen sowie beim Besuch von touristischen Sehenswürdigkeiten und religiösen Stätten geraten.

Reisen über Land/Kriminalität

Auch tagsüber sollten einsam gelegene Gegenden und nicht bewachte Strände gemieden werden. Dies gilt insbesondere für die Strände im Bereich der Küstenstädte. Mit Einbruch der Dunkelheit sollte in Städten von Spaziergängen und von Überlandfahrten abgesehen werden. Bei Übernachtungen, insbesondere auf Campingplätzen und in abgelegenen Gebieten, sollte auf hinreichend vorhandene Sicherheitsvorkehrungen geachtet werden.

Ein zunehmend angewandter Diebstahlstrick ist außerdem, Touristen eine Mitfahrgelegenheit im Auto anzubieten, um sie anschließend auszurauben.

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen über Land

Das Straßennetz ist unzulänglich und chronisch überlastet. Schwere Verkehrsunfälle sind häufig. Reisende sollten darauf achten, dass die benutzten Autos in gutem Zustand sind. Immer angurten! Das größte Gesundheitsrisiko in Tansania für einen Reisenden ist, bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt zu werden. Eisenbahnreisen sind möglich, aber nur Abenteuerlustigen zu empfehlen.

Flugreisen

Es gibt ein gut ausgebautes Flugnetz zur Bewältigung längerer Strecken. Fliegen ist der Straße vorzuziehen.

Geld/Kreditkarten

Die Mitnahme von ausreichend Bargeld (Euro/US-Dollar) und/oder Travellerschecks wird empfohlen.Allerdings werden von den Banken und Wechselstuben meist nur Dollarnoten mit Prägedatum ab dem Jahr 2000 angenommen. Der Umtausch von Euro in Landeswährung ist auf die großen Städte und bestimmte Hotels beschränkt. In Daressalam, Arusha und Stone Town auf Sansibar gibt es die Möglichkeit, bei der Barclays Bank tansanische Schilling mit der Bankcard am Automaten zu bekommen. Dieser Service unterliegt jedoch gelegentlich Störungen, und man sollte sich daher nicht ausschließlich darauf verlassen. Kreditkarten werden grundsätzlich in größeren Hotels akzeptiert.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tansania ein Visum. Es sollte  vor der Einreise bei der Botschaft der Vereinigten Republik Tansania, Eschenallee 11, 14050 Berlin-Charlottenburg, Tel.: 030-3030800, Fax: 030/30308020, e-Mail: info@tanzania-gov.de, Internet: http://www.tanzania-gov.de) beantragt werden.

Das Visum kann auch bei der Einreise nach Tansania auf den internationalen Flughäfen des Landes, dem Seehafen Sansibar oder den großen Grenzübergängen erteilt werden. Die Gebühr hierfür beträgt zurzeit 50 US-Dollar oder 50 Euro und muss in einer der beiden Währungen entrichtet werden.

Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen:

Reisepass

Ja, Gültigkeit grundsätzlich 6 Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

Ja, Gültigkeit grundsätzlich 6 Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen:

Seit Mitte Januar 2008 wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verstärkt der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung kontrolliert. Eine Impfpflicht für alle Reisenden besteht nicht.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, für Kinder unter 12 Jahren. Gültigkeit grundsätzlich 6 Monate über Riese hinaus

Reisepass

Ja, Gültigkeit grundsätzlich 6 Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja, das Auswärtige Amt empfiehlt aber die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder über 12 Jahre benötigen einen Reisepass.

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, das Auswärtige Amt empfiehlt aber die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren.

Weitere Anmerkung

Seit Mitte Januar 2008 wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verstärkt der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung kontrolliert. Eine Impfpflicht für alle Reisenden besteht nicht.

Besondere Zollvorschriften

Devisen können in unbegrenzter Höhe ein- und ausgeführt werden. Die Einfuhr von pornographischem Material und Drogen jedweder Art ist verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einfuhr deklariert werden. Im Übrigen ist die Einfuhr von Waffen untersagt.

Bei der Ausfuhr von Tiermaterial sind die Vorschriften des Washingtoner Artenschutzabkommens zu beachten (keine Ausfuhr von Gegenständen, die aus dem Material geschützter Tiere hergestellt sind).

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughäfen, Brücken etc.) zu fotografieren.

Homosexuelle Handlungen sowie Prostitution werden mit sehr hohen Gefängnisstrafen belegt. Bei Beteiligung Minderjähriger kann ein lebenslanges Strafmaß verhängt werden. Ebenso sind Drogenkonsum, Drogenbesitz und/oder Drogenhandel mit hohen Geld- bzw. Haftstrafen belegt.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z. B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten 1. Lebensjahr – siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html  

Eine Gelbfieberimpfung für alle Reisende wird empfohlen.

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe http://www.rki.de/  

Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85 % der Fälle in Tansania!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Landesweit besteht ein hohes Risiko unter 1.800 m. In Risikogebieten wird eine Malariaprophylaxe dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue, s. u.), in den Abendstunden und nachts (Malaria!)
  • Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV/AIDS

HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes, lebensgefährliches Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

In der Serengeti sowie im Westen des Landes (Tabora, Rukwa, Kigoma) kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große Fliegen (Tsetse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. So infizierten sich in den letzten Monaten mehrere Touristen während des Besuchs des Serengeti-Nationalparks. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.

Dengue

Eine von Stechmücken übertragene virale fiebrige Erkrankung; sie existiert landesweit. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung existiert nicht.

Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)

Wird vorwiegend in den trockenen Monaten (v. a. Januar bis April) im Norden des Landes übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer von unter 4 Wochen indiziert sein.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z. B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Gifttiere

In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inkl. Todesfolge bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie überall in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.

Höhenkrankheit

Sollten im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Kilimanjaro bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch Merkblatt in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ der rechten Randspalte.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und  häufig technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch sprechende Ärzte.

Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Es gibt im Land immer wieder Engpässe in der Versorgung mit Medikamenten. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, ziehe z. B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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