Aktuelle Reisehinweise
Alle Sicherheitshinweise, Reisewarnungen und medizinischen Reisehinweise des Auswärtigen Amts direkt bei Erscheinen
Niger: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
El Salvador: Reise- und Sicherheitshinweise
Costa Rica: Reise- und Sicherheitshinweise
Tadschikistan: Reise- und Sicherheitshinweise
Rumänien: Reise- und Sicherheitshinweise
Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise
Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise
Lesotho: Reise- und Sicherheitshinweise
Swasiland: Reise- und Sicherheitshinweise
Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Niger: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
Unverändert gültig seit: 02.09.2010
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
- In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in einige Regionen Nigers, bitte beachten Sie unbedingt die Teilreisewarnung im nachfolgenden Abschnitt „Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung“.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, ist die Teilnahme/der Besuch von Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten. - Mitte Dezember 2008 waren zwei kanadische Diplomaten und am 22. Januar 2009 vier europäische Touristen in der Grenzregion Mali - Niger überfallen und von Al-Qaida (AQM) als Geiseln in die nordmalische Wüste verschleppt worden. Ende April 2009 wurden vier dieser Geiseln freigelassen, eine Geisel jedoch Ende Mai von den Geiselnehmern ermordet. Die letzte dieser Geiseln wurde Anfang Juli 2009 freigelassen. Von den sechs Europäern, die im November 2009 von AQM entführt wurden, befinden sich zwei weiterhin in Geiselhaft auf malischem Gebiet. Ende April 2010 wurde ein französischer Staatsangehöriger im Norden Nigers (Grenzgebiet zu Algerien) entführt; er wurde im Juli 2010 von AQM ermordet.
Aktueller Hinweis
Aufgrund der derzeit in einigen Landesteilen ablaufenden Choleraepidemie wird auf die besondere Beachtung der Hygieneempfehlungen (siehe Medizinische Hinweise) bei Reisen im Land hingewiesen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
In der nigrischen Sahara (gesamte „Region Agadez“, einschließlich des nördlich von Agadez gelegenen Aïr-Gebirges, das weitläufige Grenzgebiet Niger-Mali-Algerien-Libyen sowie zum Tschad) bestehen für Bürger westlicher Staaten sehr hohe Entführungs- und Erpressungsrisiken. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Deutschen zum Zwecke der Entführung. Vor Reisen in diese Gebiete wird ausdrücklich gewarnt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Risiko, Opfer einer Entführung zu werden, auch im Rest des Landes hoch ist. Zuletzt scheiterte im November 2009 die Entführung von vier westlichen Ausländern in der Stadt Tahoua.
Am 22. Juli 2010 sind mehrere Kämpfer der AQM bei einer Kommandoaktion im Norden Malis durch mauretanische Sicherheitskräfte getötet worden. Nach Presseberichten soll eine logistische Unterstützung durch französische Kräfte stattgefunden haben. Vergeltungsmaßnahmen seitens AQM, die sich auch gegen westliche und insbesondere französische Interessen richten können, sind in der Gesamtregion Maghreb – Sahel zu befürchten.
Innenpolitische Situation
Am 18. Februar 2010 gab es in Niger eine gewaltsame Machtübernahme. Militärs stürmten mit Waffengewalt den Präsidentenpalast in Niamey, wo gerade eine Sitzung des Ministerrates unter Vorsitz des Präsidenten Tandjas stattfand. Es gab mehrere Verletzte und auch Tote. Inzwischen hat sich die Situation beruhigt. Größere Menschenansammlungen sollten dennoch gemieden werden.
Minengefahr
Besondere Gefahren bergen die im Rahmen der mittlerweile offiziell beigelegten bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Rebellengruppen und Militär verlegten Minen, die nicht nur auf die Region Agadez begrenzt sind. Ein Risiko, zufällig Opfer zu werden, besteht.
Minengefahr besteht nach wie vor im Aïr- und in Teilen des Djado-Gebirges (äußerster Nordosten des Niger). Die betroffenen Zonen sind ortskundigen Führern und dem Militär bekannt und müssen weiträumig umfahren werden.
Die Routen "Djanet - Chirfa" zwischen Algerien und Nordost-Niger sowie die Route "Salvador - Dirkou" zwischen Libyen und Niger dürfen nur mit vorab erteilter spezieller Genehmigung des nigrischen Tourismusministeriums befahren werden, sie sind als Alternative – beispielsweise zwecks weitläufiger Umfahrung des Aïr-Gebirges - nicht geeignet.
Kriminalität und Entführungen
Generell ist ein Anstieg der Kriminalität zu verzeichnen, die man regional nicht eingrenzen kann. Besonders in der Region Agadez, hier vor allem im Air-Gebirge, ist nach der Abgabe der Waffen durch die drei Tuareg-Bewegungen aufgrund sozialökonomischer Probleme eine besonders erhöhte Kriminalität festzustellen. Opfer sind in erster Linie Ausländer, die von kriminellen bewaffneten Banden entführt und Terrororganisationen wie AQM (al-Qaida im Islamischen Maghreb) zum Zwecke der Erpressung übergeben werden, wie die Entführungsfälle von zwei UN-Vertretern (kanadische Staatsangehörige) im Dezember 2008 ca. 40 km nördlich von Niamey sowie von vier europäischen Touristen, darunter einer deutschen Staatsangehörigen, im Januar 2009 im nordwestlichen Grenzgebiet Niger-Mali zeigten. Ende April 2010 wurden nördlich von Agadez in Richtung algerische Grenze ein französischer Tourist und sein Fahrer entführt.
Reisen über Land
Die Straßen in Niger sind in überwiegend schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Abschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern oder Pisten über. Riskante Fahrweise, freilaufende Tiere und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Die Verbindungsstrecke Niamey-Agadez ist in einem besonders schlechten Zustand, es kommt regelmäßig zu schweren Unfällen.
Es wird ausdrücklich davon abgeraten, außerhalb von Städten Fahrten in der Dunkelheit durchzuführen. Je nach Jahreszeit beginnt die Dunkelheit bereits um 18.00 Uhr und setzt sehr schnell ohne lange Dämmerungszeiten ein.
Bei Besuchen im National-Park W (nigrischer Teil) ist die Begleitung durch einen ortskundigen Führer obligatorisch. Für Reisen vom nigrischen in den beninischen Teil des W-Parks und von dort ggf. weiter in den Pendjari-Nationalpark sollte explizit um einen internationalen Führer gebeten werden.
Ebenso ist beim Besuch des Giraffengebiets Kouré (ca. 90 km südlich von Niamey) die Begleitung durch Führer obligatorisch.
Allgemeine Reiseinformationen
Informationen zu Niger in französischer Sprache finden Sie unter www.izf.net/izf/Guide/Niger/Default.htm
Geld/ Kreditkarten
Es besteht in Niger außerhalb der Hauptstadt kein Bankautomatennetz. Kreditkarten können nur in sehr wenigen Restaurants/Hotels, und auch meist nur auf bestimmte Kartenarten beschränkt, benutzt werden. Deshalb ist auf ausreichende Bargeldmitnahme zu achten.
Straßennutzungsgebühr
Auf Asphaltstraßen wird an offiziell gekennzeichneten Stellen „poste de péage“ Straßennutzungsgebühr erhoben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente / Visum
Für deutsche Staatsbürger sind zur Einreise in den Niger ein gültiger Reisepass mit gültigem Visum für Niger sowie der Nachweis einer noch gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich.
Die Einreise in den Niger ist grundsätzlich nur an Grenzposten mit Zollstation zulässig. Nigerreisende sind gehalten, ihre Reiseroute und den Ort des Grenzübergangs bei Beantragung des Visums für den Niger anzugeben.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Nicht eingeführt werden dürfen: Waffen und Munition, Sprengstoff, Drogen und giftige Substanzen, die öffentliche Gesundheit gefährdende Medikamente und Produkte, vom Innenministerium verbotene Filme und Druckerzeugnisse.
Vom Zoll befreit sind grundsätzlich nur nicht-kommerziell eingeführte Waren.
Für die nachfolgend genannten Produkte gelten Obergrenzen für die zollfreie Einfuhr (jeweils für Erwachsene):
Tabak: 1 Stange Zigaretten
Alkohol: 1 Liter Alkohol bzw. alkoholhaltige Getränke
Parfum: 50 cl und 1 Liter Eau de Toilette
Kaffee: 100 Gramm
Tee: 40 Gramm
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Personal, Staudämmen, Flughäfen, Brücken, öffentlichen Gebäuden und Personen in Uniform (Militär, Sicherheitskräfte) ist verboten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Niger ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr – siehe auch www.who.int
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B Tollwut, Meningokken-Krankheit (ACWY) und Typhus empfohlen.
Gelbfieber
Jedes Jahr werden zahlreiche Verdachtsfälle gemeldet. Angaben über laborbestätigte Gelbfiebererkrankungen liegen jedoch nicht vor.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen im Niger. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Niger!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Im Süden besteht geringere, im mittleren Teil und im Norden des Landes zunehmend ausgeprägte Saisonalität mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und der anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
79.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Niger gemeldet. 2005 waren ca. 1 % der erwachsenen Bevölkerung und 2002 bis zu 38 % der Prostituierten HIV-infiziert. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit mehreren hundert bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Niger wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit ca. 1500 bis 4500 gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Kinderlähmung (Poliomyelitis)
Niger ist eines der Länder Westafrikas, in denen es zu einer Wiederausbreitung von Poliomyelitis kam. Zwischen 2004 – 2007 wurden bis zu 25 Fälle von Kinderlähmung pro Jahr von der WHO bestätigt. Bei Reisen in den Niger sollte unbedingt Polioimpfschutz bestehen.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Niger-Fluss, Timia Wasserfälle). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
2006 traten im Niger erstmalig Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden nicht nachgewiesen. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Niamey ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Ärzte sind nicht bekannt.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den chirurgischen Notfall, der nicht mehr evakuierte werden kann, kommt nur das Hôpital National und eine Privatklinik, für einen internistischen oder tropenmedizinischen Notfall eine weitere Privatklinik in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Niamey haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Niger kommen, sollten über einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise in den Niger durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
El Salvador: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 02.09.2010
Aktuelle Hinweise
Die derzeit starken Regenfälle führen landesweit zu temporären Unterbrechungen der Verkehrswege und der Infrastruktur, beispielsweise durch umgestürzte Bäume oder Erdrutsche.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
El Salvador weist in Lateinamerika und weltweit eine der höchsten Kriminalitätsraten auf. Im Jahresschnitt kommen mehr als zehn Menschen pro Tag durch Tötungsdelikte ums Leben. Die Gefahr von Gewaltverbrechen - insbesondere in der Nähe der touristisch interessanten Vulkane und am Strand - ist überaus hoch, die Hemmschwelle beim Gebrauch von Schuss- oder Stichwaffen niedrig. Im Falle eines Überfalles ist es dringend geboten, auf Widerstand zu verzichten.
Bewaffnete Raubüberfälle, Diebstahl von Autos oder Gegenständen, die sich darin befinden, aber auch Morde und Vergewaltigungen sind sehr häufig zu verzeichnen. Die Zahl der Entführungen ist zwar zurückgegangen, es gibt sie aber nach wie vor. Stark angestiegen sind Erpressungsdelikte gegenüber dem Kleingewerbe, Privatpersonen und insbesondere dem öffentlichen Nahverkehr. Von der Benutzung öffentlicher Busse wird dringend abgeraten. Die Fahrzeuge sind zumeist in keinem verkehrssicheren Zustand. Darüber hinaus werden viele Busunternehmer von kriminellen Gruppen erpresst. Den Geldforderungen werden mit extremer Gewalt Nachdruck verliehen, zuletzt im Juni 2010, als an einem Tag ein vollbesetzter Kleinbus in Brand gesetzt und in einem anderen auf Fahrer und Passagiere das Feuer eröffnet wurde und insgesamt 15 Menschen ihr Leben verloren. Die Fahrt in zugelassenen Taxis ist daher der Benutzung von Bussen in jedem Fall vorzuziehen. Für Direktverbindungen in die Hauptstädte der umliegenden Länder bestehen jedoch einige gute Buslinien (Information in Reisebüros), die teils auch eigenes Sicherheitspersonal mit sich führen.
Reisen über Land
Als besonders gefährlich müssen insbesondere die großen Städte San Salvador, Santa Ana und San Miguel, sowie die Departamentos La Paz, La Libertad und Sonsonate angesehen werden. Auch in der Nähe der großen Hotels der Hauptstadt („Zona Rosa“) kommt es regelmäßig zu Überfällen. Es wird empfohlen, auch bei kurzen Wegstrecken ein Auto (zugelassene Taxis haben ein „A“ als ersten Buchstaben auf dem Nummernschild) zu benutzen. Die Flughafentaxis werden von der Kooperative ACACYA betrieben. Reisende sollten unter keinen Umständen auf Taxis oder sonstige Fahrzeuge zurückgreifen, deren Fahrer dort ihre Dienste außerhalb des eingezäunten ACACYA-Parkplatzes anbieten.
Einzelreisende sollten besonders vorsichtig sein. Nach Möglichkeit sollte nur auf Hauptstraßen gereist und Nebenstraßen vermieden werden. Auf Wandertouren oder ähnliche Ausflüge ohne kundige Begleitung abseits der Hauptverkehrsstraßen sollte verzichtet werden.
Halten Sie die Türen und Fenster Ihres Autos geschlossen. Nehmen Sie keine Anhalter mit und halten Sie auch nicht bei einem scheinbaren Unfall, sondern verständigen Sie die nächste Polizeidienststelle (schon mancher Unfall wurde fingiert, um den zu Hilfe Eilenden auszurauben).
Naturkatastrophen
Im Dezember 2006 erschütterten eine ganze Reihe von Beben die Region Ahuachapan / Atiquizaya und zerstörten viele Häuser. Anfang Januar 2010 bebte selbst in San Salvador mit einer Stärke von 6,4 auf der Richterskala die Erde. Mit mehr oder minder starken Beben ist grundsätzlich immer zu rechnen.
El Salvador liegt in der hurrikangefährdeten Zone (Hurrikansaison: ca. Juni bis November).
Ende November 2009 kamen bei Überschwemmungen im Zuge des tropischen Wirbelsturms „Ida“ fast 200 Menschen ums Leben.
Allgemeine Reiseinformationen
Am 1. Juni 2004 wurde erstmalig ein Tourismus-Ministerium geschaffen. Gute Hotels preiswerter und teurer Klasse sind ausreichend in der Hauptstadt San Salvador vorhanden. Von hier aus können Tagesausflüge ins Umland unternommen werden. Das salvadorianische Tourismusbüro Corsatur organisiert Gruppenausflüge zu Sehenswürdigkeiten. Insgesamt ist die touristische Infrastruktur jedoch erst schwach entwickelt.
Geld / Kreditkarten
In El Salvador kann man in vielen Geschäften und Restaurants mit internationalen Kreditkarten bezahlen (Visa und Mastercard sind am weitesten verbreitet, weniger Amex und Diners Club). Seit 1.1.2001 ist der US-Dollar neben dem salvadorianischen Colón offizielle Landeswährung. Allerdings werden oft nur kleinere Scheine akzeptiert (in der Regel nur bis zum Wert von 20,- USD). Reiseschecks in USD (Amex) können in Banken gewechselt werden. Der Colón zirkuliert nicht mehr, manchmal werden jedoch noch Preise in Colón angegeben. Der feste Wechselkurs beträgt 1,-- USD = 8,75 Colón.
Das Abheben von kleineren Beträgen (bis 400 USD, je nach Vereinbarung mit der Heimatbank) mit der EC-Karte und PIN gegen eine Gebühr von etwa 3,50 Euro ist an den meisten Geldautomaten möglich. Eine sehr schnelle und sichere Geldversorgung ist im Notfall durch „Western-Union-Money-Transfer“ über die Reise-Bank AG möglich. Nähere Informationen sind in der deutschen Botschaft erhältlich.
Flugverkehr
Passagiere sollten bei Ausreise mindestens 3 Stunden vor Abflug am Flughafen sein.
Mietwagen
Bei den Büros internationaler Autofirmen in San Salvador können Autos angemietet werden. Bei der Anmietung eines Fahrzeuges ist auf ausreichenden Versicherungsschutz (Haftpflicht) zu achten. Der internationale Führerschein sollte mitgeführt werden. Im Straßenverkehr ist erhöhte Vorsicht wegen des oft schlechten Zustandes der Fahrbahnen (gestohlene Kanaldeckel) und der allgemein gefährlichen Fahrweise geboten. Reisende sollten sich auf die Hauptstraßen beschränken und Reisen ins Landesinnere auf Nebenstraßen unbedingt vermeiden. Grundsätzlich sollten Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit unterlassen werden.
Sonstige Hinweise
Besondere Vorsicht ist beim Baden im Meer wegen der gefährlichen Meeresströmungen angebracht. Da diese Unterwasserströmungen bis dicht an den Strand heranreichen, sollte man nicht hinausschwimmen. Lebensrettungsschwimmer oder Rettungsboote gibt es normalerweise nicht. Wie vor allen Küstengewässern Amerikas besteht ferner die Möglichkeit, dass sich Haifische in die Nähe der Küste verirren.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | Ja: Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus |
Vorläufiger Reisepass | Ja: Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus |
Personalausweis | nein |
Vorläufiger Personalausweis | nein |
Weitere Anmerkungen: |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass | Ja (mit Foto): Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus |
Reisepass | Ja: Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus |
Personalausweis | nein |
Vorläufiger Personalausweis | nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | nein |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja (mit Foto): Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus |
Weitere Anmerkungen | Auch für Kinder empfiehlt sich die Ausstellung eines Reisepasses, da es keine Direktflüge nach Deutschland gibt und die USA die Kinderreisepässe nicht ohne Visum anerkennen |
Visum
Für die Einreise nach El Salvador benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen. Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass die Bewilligung, die im Pass eingetragen wird, für den gesamten Aufenthalt (bis zu 90 Tagen) eingetragen wird, um eine spätere Verlängerung der Einreisebewilligung zu vermeiden. Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt die Sonderreglung, dass ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen in diesem Raum zulässig ist. Bei Einreise von einem anderen CA-4-Staat erhalten Reisende in der Regel keinen Aus- und Einreisestempel (Ausnahme derzeit Guatemala).
Bei der Einreise sind Pflichtimpfungen nicht erforderlich, außer man reist aus sog. gelbfieberendemischen Gebieten nach El Salvador ein. Bitte beachten Sie hierzu die „Medizinischen Hinweise“.
Ein- /Ausreise über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA
Die deutsche Botschaft in San Salvador ist bei Passverlust zwar in der Lage, vorläufige maschinenlesbare Pässe auszustellen, jedoch muss dann für Reisen nach/durch die USA ein Visum bei der amerikanischen Botschaft erlangt werden. Es ist daher ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den salvadorianischen Behörden bei kleineren Touren oder am Strand mit einer beglaubigten Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem salvadorianischen Einreisestempel beinhaltet.
Einreise mit Pkw
Erfolgt die Einreise mit einem Fahrzeug, muss dieses beim Zoll deklariert werden.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Bitte bedenken Sie, dass Flüge von und nach El Salvador meistens über die USA führen. Dort herrschen besondere Zollvorschriften, insbesondere was die Einfuhr von Lebensmitteln betrifft. Diese Vorschriften können erfahrungsgemäß auch bei reinem Transit angewendet werden. Informieren Sie sich ggf. vorher z.B. bei der zuständigen US-amerikanischen Vertretung. Mittlerweile herrschen für gewisse Lebensmittelprodukte auch Einfuhrbeschränkungen für Europa. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Zolldienststelle.
Immer noch tragen Millionen von Touristen jedes Jahr zum Raubbau an vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten bei. Auch die Ausfuhr von Antiquitäten, archäologischen Fundstücken u.ä. ist in vielen Ländern unter Androhung hoher Strafen verboten. Verlassen Sie sich nicht auf gegenteilige Auskünfte von Händlern! Verzichten Sie auf Produkte wie: Schildkröteneier und andere Produkte aus dem toten Körper von Schildkröten, andere lebende oder ausgestopfte Tiere, Kroko- und Schlangenhaut, Korallen und Muscheln, Schmetterlinge, Kakteen und Orchideen. In einigen wenigen Iguana-Farmen werden diese Reptilien zum Verzehr gezüchtet. I.d.R. tragen diese Farmen zum Schutz der Tiere bei, da sie den Bestand kontrollieren können und so auch vor dem Aussterben bewahren können.
Übrigens: Der Zoll beschlagnahmt alle Souvenirs aus Tier- und Pflanzenprodukten ohne amtliche Begleitpapiere. Es drohen empfindliche Geldbußen und Haftstrafen.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Besondere Vorsicht sollten Sie beim Führen eines Kraftfahrzeugs walten lassen. Bei einem Unfall mit Personenschaden droht eine sofortige Inhaftierung (bis zu 72 Stunden) sowie Beschlagnahmung von Papieren und Fahrzeug.
Vor Drogenkonsum wird nachdrücklich gewarnt. Selbst bei Mitführung weniger Gramm für den Eigenbedarf drohen hohe Strafen. Haftstrafen müssen - unter schwer erträglichen Bedingungen - in El Salvador verbüßt werden.
Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in El Salvador unnachsichtig verfolgt und mit hohen Strafen belegt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.
Verstöße gegen Ausfuhrbestimmungen im Hinblick auf Antiquitäten, geschützte Tiere und Pflanzen können strafrechtlich verfolgt werden.
Auch Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, z.B. Überschreitung der maximalen Aufenthaltsdauer sind mit Geldbußen belegt, haben aber auch schon zu Haftstrafen geführt.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der Einreise nach El Salvador sind Pflichtimpfungen nicht erforderlich, außer man reist aus sog. gelbfieberendemischen Gebieten bzw. Ländern ein. In diesen Fällen ist eine mindestens 10 Tage vor Einreise ausgestellte Impfbescheinigung gegen Gelbfieber vorgeschrieben. Zu den hiervon betroffenen Ländern zählen derzeit Bolivien, Brasilien, Kolumbien, Ecuador, Französisch-Guyana, Paraguay, Peru, Venezuela und der afrikanische Kontinent.
Entgegen offiziellen Bestimmungen kann es der Fall sein, dass bei der Einreise ein Cholera-Impfzertifikat verlangt wird. Dieses ist insbesondere dann der Fall, wenn die Ankunft aus einem Land mit Cholera erfolgt oder außerhalb des internationalen Flughafens der Hauptstadt eingereist wird.
Für Kurzaufenthalte im Gastland empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie; bei einem längerfristigen Aufenthalt sind Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, und Tollwut empfehlenswert.
Malaria
Insbesondere in den nördlichen Provinzen El Salvadors sowie möglicherweise in den Mangrovenwäldern in Küstennähe und am Ilopangosee gibt es ein mittleres Malariarisiko. Die Hochlagen sowie die Städte sind malariafrei.
Denguefieber
In El Salvador sind Erkrankungen an Denguefieber häufig. Insbesondere während der Regenzeit (Juni – Sept.) nimmt die Krankheit epidemische Ausmaße an. Die Übertragung der Krankheit, die bei schwerem Verlauf zum Tode führen kann, erfolgt durch Mückenstiche (vor allem durch „Aedes Aegypti“). Der Schutz vor Mückenstichen ist daher besonders wichtig, z.B. durch Benutzung von Moskitonetzen und/oder durch Verwendung mückenabweisender Mittel.
Vorsorge
Rechtzeitig vor der Ausreise ist eine ärztliche Beratung (Reisemediziner) dringend zu empfehlen. Bei Aufenthalt in ländlichen Gebieten ist evtl. auch eine Malariaprophylaxe ratsam. Fachkundige Beratung durch Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise auch hierzu ist dringend angeraten.
Reisende sollten bei ihrer Unterkunft und beim Essen und Trinken besonderen Wert auf Sauberkeit und strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen legen.
Roher Salat und Obst sollten nur in Restaurants mit gutem hygienischem Standard verzehrt werden. Als Trinkwasser sollte nur sauberes Wasser (Agua pura) verwendet werden; Leitungswasser sollte abgekocht sein.
Auf das Choleramerkblatt des Auswärtigen Amts in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ wird verwiesen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Costa Rica: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 02.09.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Obwohl die Sicherheitslage im Vergleich zu anderen zentralamerikanischen Staaten relativ gut ist, werden auch Touristen, insbesondere in den Touristenzentren, auf den Touristenrouten (z.B. an der Brücke über den Río Tárcoles) und in San José (dort z.B. in der Umgebung der Busbahnhöfe), in der Gegend von Limón (Cahuita, Puerto Viejo), aber auch auf den Zufahrtsstraßen zum Flughafen), vermehrt Opfer von Diebstählen und teilweise auch bewaffneten Überfällen.
Wertsachen sollten daher nur im unbedingt erforderlichen Umfang mitgeführt und auf Schmuck ganz verzichtet werden, ebenso auf sichtbar getragene Gürteltaschen. Gepäck sollte man nie – auch nicht in abgeschlossenen Fahrzeugen - unbeaufsichtigt lassen und Fahrzeuge nur auf gut eingezäunten und bewachten Parkplätzen abstellen. Busreisende sollten berücksichtigen, dass von Transportunternehmen Schadenersatz für abhanden gekommenes/gestohlenes Reisegepäck in der Regel nicht zu erhalten ist; Gepäck daher nach Möglichkeit im Personenteil des Busses transportieren und nicht aus den Augen lassen. Die häufigste Art des Diebstahls ist die Entwendung der Tagesrucksäcke, die viele Touristen bei Busfahrten in der Gepäckablage verstauen. Pässe, Kreditkarten und alle anderen wichtigen Dokumente sollten daher unbedingt am Körper getragen werden und Taschen bei Busfahrten im Fußraum verstaut werden. Besondere Risiken bestehen bei Nachtfahrten und Unternehmungen in der Dunkelheit.
Diebe schrecken auch bei Tageslicht und bei nur geringer Entfernung vom Fahrer nicht davor zurück, in Sekundenschnelle Autos – insbesondere Mietwagen – aufzubrechen und Gepäckstücke zu entwenden. Eine bekannte Diebstahlmethode ist es beispielsweise, Mietwagentouristen, die wegen eines „arrangierten“ platten Reifens anhalten müssen, Hilfe beim Reifenwechsel anzubieten und in einem unbeobachteten Moment Gepäck zu entwenden. Zudem häufen sich Fälle, in denen Autofahrer unter vorgehaltener Waffe zur Herausgabe des Fahrzeugs gezwungen werden. Auch kommt es immer wieder vor, dass Diebe zu jeder Tageszeit an Ampeln oder in dichtem Verkehr Autoscheiben einschlagen, um das auf dem Beifahrer- oder Rücksitz befindliche Gepäck zu entwenden.
Trickdiebstähle (z.B. das Betäuben der Opfer durch mit Äther versetzten Parfumproben, die in Einkaufszentren und auf Parkplätzen angeboten werden) kommen ebenfalls immer häufiger vor.
Es wird dringend davon abgeraten, sich bei bewaffneten Überfällen zur Wehr zu setzen, da sich die Täter dann nicht scheuen, von der Waffe Gebrauch zu machen.
Seit Anfang 2007 gibt es in Costa Rica eine Touristenpolizei, die v.a. in den großen Touristenzentren wie Jacó, Tamarindo oder San José Zentrum im Einsatz ist. Sie ist jederzeit über die kostenlose Rufnummer 911 (auch englischsprachig) erreichbar und steht in Not geratenen Touristen zur Verfügung. Auch das hiesige Tourismusinstitut (ICT) bietet Touristen bei Fragen oder Problemen über die kostenlose Rufnummer 800-8868-7476 oder 800-8887-4766 Unterstützung an.
Naturkatastrophen
Costa Rica liegt in der hurrikangefährdeten Zone. Während der Hurrikansaison (ca. Juni bis November) kommt es immer wieder zu starken Überschwemmungen. Es ist daher ratsam, sich in den internationalen wie auch lokalen Medien über die Wetterlage zu informieren.
Starke Regenfälle können gefährliche Flutwellen in Flüssen und Bächen sowohl in den Bergen als auch an der Küste verursachen. Es ist daher besondere Vorsicht beim Baden an Wasserfällen und in Flüssen (auch wegen Krokodilen), Wanderungen in Flusstälern und Aktivitäten wie Rafting geboten. Im Zweifel sollte davon abgesehen werden. Während der Regenzeit kommt es immer wieder zu Erdrutschen, die Straßen vorübergehend unpassierbar machen können.
Es besteht die Gefahr von Erdbeben und Vulkanausbrüchen. Die Nationale Katastrophenschutz-Kommission (Comisión Nacional de Emergencias) informiert auf ihrer Website unter http://www.cne.go.cr über evtl. Katastrophengebiete.
Aktuelle Informationen über die Straßenverhältnisse finden Sie unter http://www.transito.go.cr/estadorutas/index.html oder können diese telefonisch unter 800-87267486 (von Costa Rica aus) erfragen.
Allgemeine Reiseinformationen
Sprachen
Grundkenntnisse im Spanischen sind in Costa Rica empfehlenswert bzw. für Individualreisende notwendig. Touristische Dienstleistungen werden in der Regel aber auch in englischer Sprache angeboten. Vereinzelt gibt es Veranstalter mit deutschsprachigen Reiseleitern.
Geld / Kreditkarten
Euro kann man mittlerweile in allen größeren Städten Costa Ricas in Landeswährung (Colón) umtauschen (z.B. Filialen der Banco Nacional de Costa Rica). Es empfiehlt sich zudem die Mitnahme von US-Dollar in bar bzw. die Verwendung von Kreditkarten. In einigen Gegenden werden nur Kreditkarten von VISA akzeptiert. Gelegentlich kommt es zu Störungen bei der Liquiditätsabfrage von Kreditkarten. Man sollte aus diesem Grund ausreichend Geldmittel in Form von US-Dollar mitführen. Um im Verlustfall schnell handeln zu können, sollte man sich die Nummern der Kreditkarten sowie die jeweiligen Telefonnummern der Ausgabeorganisationen separat notieren.
An denjenigen Geldautomaten in San José, die an das Cirrus- und Maestro-Netzwerk angeschlossen sind, kann man auch Beträge in US-Dollar oder der Landeswährung Colones mit EC-Karte und Geheimnummer abheben. Überweisungen von Bank zu Bank können mehrere Wochen dauern, nehmen aber üblicherweise ca. fünf Arbeitstage in Anspruch. Für eine Überweisung muss der Empfänger ein Konto bei einer Bank in Costa Rica haben. Eine sehr schnelle und sichere Geldversorgung ist im Notfall durch „Western-Union-Money Transfer“ über die Reise-BANK AG oder die Post in Deutschland möglich [Service-Nr. in Deutschland: 0180-522 58 22; Fax Info Service: (0190) 58 52 52]. Geldtransfer mit „Moneygramm“ über American Express ist ebenfalls möglich.
Mietwagen
Mietfahrzeuge befinden sich zum Teil in einem bedenklichen technischen Zustand. Bei der Übernahme sollten die Funktionsfähigkeit und der äußere Zustand des Fahrzeugs gründlich geprüft und in einem Protokoll festgehalten werden.
Die meisten Mietwagenfirmen bieten die Möglichkeit an, einen Transfer vom Flughafen zum Hotel zu buchen. Der Mietwagen wird dann am nächsten Morgen zum Hotel gebracht, so dass dem Kunden nach langem Flug die Hotelsuche im undurchsichtigen Straßengewirr von San José erspart bleibt.
Straßenverkehr
Die Straßen befinden sich oft in einem sehr schlechten Zustand; dies führt auch wegen der häufigen Nichtbeachtung von Verkehrsregeln zu zahlreichen Verkehrsunfällen. Defensives Fahren wird dringend angeraten. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Im Falle eines Unfalls dürfen die beteiligten Fahrzeuge erst nach Aufforderung der Polizei bewegt werden, da dies andernfalls als Schuldeingeständnis gewertet wird. In jedem Fall sollte man das Eintreffen eines Sachverständigen der Versicherungsgesellschaft INS abwarten. Die nationale Notrufnummer ist die 911. Bei einem Unfall muss damit gerechnet werden, dass das Mietwagenunternehmen - unabhängig von der Schuldfrage – die Kaution einbehält (bis zu ca. 2.000,-- USD).
Am 1. Januar 2009 sind die Strafen für verkehrswidriges Verhalten extrem verschärft worden. So droht bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss eine Gefängnisstrafe, die, sollte es dabei zu einem Unfall mit Todesfolgen kommen, bis zu 15 Jahren betragen kann.
Sonstige Hinweise
Besondere Vorsicht ist beim Baden im Meer geboten. Starke Strömungen und plötzlicher, starker Wellengang können leicht auch gute Schwimmer in Gefahr bringen und führen jährlich zum Tod von Touristen. Einheimische sollten befragt und ihre Hinweise unbedingt beachtet werden. Es ist zu bedenken, dass die Sicherheitsvorkehrungen (z. B. keine Gefahrenhinweise, kaum Rettungsschwimmer, keine Rettungsboote) sehr häufig nicht den europäischen Sicherheitsvorstellungen entsprechen.
Abenteuer-Tourismus (Wildwasser-Rafting, Canopy usw.) erfreut sich in Costa Rica immer größerer Beliebtheit. Da es hierbei immer wieder zu Unfällen kommt, ist es ratsam, Abenteuer-Touren nur bei etablierten Tourismusunternehmen zu buchen. Die costaricanischen Behörden regulieren und überwachen die Sicherheitsbestimmungen der Abenteuer-Tourismusunternehmen, so dass registrierte Unternehmen mit entsprechender Genehmigung die vorgegebenen Sicherheitsstandards erfüllen müssen und über eine entsprechende Versicherung verfügen.
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche können nach Costa Rica zu touristischen Zwecken bis zu 90 Tagen mit einem Reisepass visafrei einreisen. Sollte ein längerer Aufenthalt oder die Einreise zu einem anderen Zweck (z.B. Praktikum, Freiwilligendienst, Studium) geplant sein, so muss dafür eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Detaillierte Informationen diesbezüglich können bei der Botschaft von Costa Rica, Dessauer Straße 28/29, 10963 Berlin www.botschaft-costarica.de eingeholt werden. Die costaricanische Einwanderungsbehörde informiert über Einwanderungsvoraussetzungen auf ihrer Website unter www.migracion.go.cr
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | Ja |
Vorläufiger Reisepass | Ja (bei Transitreise über die USA besteht Visapflicht!) |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Weitere Anmerkungen | Alle Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und mindestens 180 Tage über den Zeitpunkt der Einreise hinaus gültig sein. Reisende müssen ein Rückflugticket vorlegen und nachweisen, wie der Aufenthalt finanziert werden soll (z.B. durch Vorlage von Kreditkarten, Traveller Cheques, etc.). |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
Kinderreisepass | Ja, nur mit Lichtbild (bei Transitreise über die USA besteht unter Umständen Visapflicht!) |
Reisepass | Ja |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Nein |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, nur mit Lichtbild (bei Transitreise über die USA besteht Visapflicht!) |
Weitere Anmerkungen | Bei der Ausreise von Minderjährigen, die auch costaricanische Staatsangehörige sind oder die in der Vergangenheit mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Costa Rica gelebt haben, auch wenn dieser Aufenthaltsstatus bereits abgelaufen ist, und die allein oder in Begleitung nur eines Elternteils oder einer 3. Person ausreisen, verlangen die costaricanischen Grenzbehörden ein sog. "Permiso de Salida", das bei der Migración in San José (bei Aufenthalt in Costa Rica) oder bei der costaricanischen Botschaft in Berlin beantragt werden kann. Ohne dieses Dokument wird eine Ausreise aus Costa Rica nicht gestattet. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der costaricanischen Botschaft in Berlin geklärt werden. Sonstige Minderjährige können grundsätzlich allein einreisen, sofern sie über einen eigenen Reisepass verfügen und entsprechende Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten vorweisen können. Eine Ausreiseerlaubnis ist nicht erforderlich, wenn sich Minderjährige zu touristischen Zwecken in Costa Rica aufgehalten haben und bei der Ausreise von den Eltern begleitet werden. Ausnahmen bestehen für Kinder, die auch die costaricanische Staatsangehörigkeit haben oder in der Vergangenheit in Costa Rica gelebt haben. Hier sollte vor der Einreise Kontakt mit der costaricanischen Botschaft in Berlin aufgenommen werden. Alle Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und mindestens 180 Tage über den Zeitpunkt der Einreise hinaus gültig sein. Reisende müssen außerdem ein Rückflugticket vorlegen und nachweisen, wie der Aufenthalt finanziert werden soll. |
Reisen über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA
An den costaricanischen Flughäfen gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen bei Reisen in und über die USA. So ist u.a. die Mitnahme von pulvrigen Substanzen (z.B. Kaffee) im Handgepäck nicht gestattet. Zu Ausnahmen (z.B. Erwerb in der Duty-Free-Zone) kontaktieren Sie bitte Ihre Fluglinie. Zusätzliche Zeit sollte aufgrund der erweiterten Sicherheitsvorkehrungen einkalkuliert werden.
Ferner sollten Sie beachten, dass im Falle des Passverlusts (z.B. durch Diebstahl) von der Botschaft kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann. Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visafreien Einreise in die USA, so dass vor Rückreise nach Deutschland über die USA noch ein Visum bei der Botschaft der USA in San José beantragt werden muss. Die Visabeantragung kann mehrere Arbeitstage in Anspruch nehmen, so dass unter Umständen der Rückflug nach Deutschland umgebucht werden muss.
Gebühren bei Ausreise
Bei der finanziellen Planung sollte bedacht werden, dass zum Zeitpunkt der Ausreise eine Flughafensteuer für Touristen von z. Zt. 26,00 USD sowie ggfs. eine Sicherheitsgebühr von z.Zt. 6,00 USD pro Person erhoben wird. Beide Gebühren können auch in Colones beglichen werden. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten beträgt die Ausreisegebühr je nach Aufenthaltszweck zwischen 47,00 USD und 67,00 USD.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Auskünfte sind daher grundsätzlich bei der costaricanischen Botschaft in Berlin einzuholen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Es ist verboten, Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Obst und Gemüse (Ausnahme: Konserven) im Reisegepäck nach Costa Rica einzuführen.
Da sich die Zollbestimmungen häufig ändern und nur costaricanische Behörden verbindliche Auskünfte über costaricanische Vorschriften erteilen können, wird empfohlen, aktuelle Auskünfte bei der
Botschaft von Costa Rica
Dessauer Straße 28/29
10963 Berlin
www.botschaft-costarica.de
einzuholen.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenbesitz und -handel sind auch in Costa Rica strafbare Delikte und werden von den einheimischen Behörden verfolgt. Bei Festnahme ist mit einer Verurteilung zu einer drastischen Haftstrafe zu rechnen.
Ein besonderes Augenmerk richten die costaricanischen Strafverfolgungsbehörden auch auf Fälle von Kindesmissbrauch. Auch hier drohen langjährige Haftstrafen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden älter als 9 Monate wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert und muss durch einen Internationalen Impfpass nachgewiesen werden, siehe Merkblatt unter www.botschaft-costa-rica.de/cms/de/node/52
Impfschutz besteht ab zehn Tagen nach der Gelbfieber-Impfung. Bei Nichtbeachtung droht Einreiseverbot.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder bei besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Dengue
Die Gefahr einer Dengue-Erkrankung hatte in den letzten Jahren stark zugenommen. Im Jahr 2007 gab es über 25.000 Dengue-Erkrankungen, davon 7 Todesfälle. Für das Jahr 2009 wurden jedoch in den ersten neun Monaten lediglich 3.300 Fälle registriert, von denen keiner als gefährlich einzustufen war. Nichtsdestotrotz wird die Anwendung von Schutzmaßnahmen, insbesondere während eines Aufenthalts in den unten genannten Gebieten, dringend empfohlen. Siehe auch
www.ticotimes.net/daily_paid/dailynewsarchive/2009_05/051309.htm#story3
www.mdtravelhealth.com/destinations/mamerica_carib/costa_rica.php
Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht vor allem an der nördlichen und zentralen Pazifikküste (v.a. um Puntarenas) sowie in der Region Limón, in geringerem Maße auch in allen anderen Gebieten Costa Ricas. Das costaricanische Gesundheitsministerium hat eine groß angelegte Aufklärungskampagne gestartet, um die Bevölkerung über mögliche Schutzmaßnahmen aufzuklären. Detaillierte Informationen zu der Erkrankung finden sich im Merkblatt des Gesundheitsdienstes in der rechten Randspalte.
Malaria
Im Jahr 2005 wurden 3.500 Malariainfektionen gemeldet, hauptsächlich die weniger schwere Form der Malaria tertiana (Plasmodium vivax). Allerdings wurde 2006 mit 13 Fällen erstmals seit 10 Jahren ein Ausbruch der gefährlichen Form (Malaria tropica) in der Karibik-Provinz Limón gemeldet. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft eine Infektion, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Ein Risiko besteht ganzjährig. Ein mittleres Risiko besteht in den Kantonen Matina und Talamanca (Provinz Limón) und Los Chiles (Provinz Alajuela), ein geringes Risiko in den ländlichen Gebieten der übrigen Landesteile, als malariafrei gelten die Höhenlagen und die Städte.
Je nach Reiseprofil kann in seltenen Fällen eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll sein, in aller Regel reicht die Mitnahme einer Behandlungsdosis. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Resochin®, Malarone®, Doxycyclin, Lariam®, Riamet®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie Folgendes: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterweges zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Die allgemeine ärztliche Versorgung in San José ist gut; in den ländlichen Regionen gibt es jedoch gelegentlich Engpässe, insbesondere bei der notärztlichen Versorgung. Die Notrufnummer lautet in Costa Rica 911.
Eine Liste von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten finden Sie auf der Homepage der deutschen Botschaft San José unter www.san-jose.diplo.de
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Costa Rica durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Tadschikistan: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 02.09.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von September bis März ist in den höheren Lagen zunächst mit heftigen Schneefällen zu rechnen, welche zu Straßensperrungen und unpassierbaren Pässen führen können. Davon sind regelmäßig auch die Hauptverkehrswege betroffen. Bei einsetzendem Tauwetter im Frühjahr besteht eine erhöhte Gefahr von Schnee- und Schlammlawinen, wodurch Überlandfahrten zu einem großem Risiko werden können.
Terrorismus
Ende 2007 gab es in Duschanbe auch in unmittelbarer Nähe zu offiziellen und Regierungsgebäuden wiederholt Bombenanschläge, bei denen mindestens ein Mensch getötet wurde. Weitere Anschläge konnten offenbar durch rechtzeitiges Entschärfen von Sprengsätzen vermieden werden. Bereits in den vergangenen Jahren ist es in der Innenstadt von Duschanbe zu mehreren Bombenanschlägen gekommen. Die Hintergründe dieser Vorkommnisse sind unklar; terroristische Motive sind jedoch wahrscheinlich.
Das Risiko terroristischer Anschläge auch auf westliche Einrichtungen erscheint derzeit weiterhin gering, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher weiterhin zur Vorsicht und Wachsamkeit aufgerufen.
In den Grenzgebieten zu Usbekistan und Kirgisistan gibt es islamische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung.
Reisen über Land
Bei Reisen muss in jedem Fall beachtet werden, dass es an der Hauptverbindungsstrecke von Duschanbe nach Khorog zwischen Kalaikum und Khorog beiderseits der Straße Minenfelder gibt, die nicht immer gut markiert sind. Auch in den Grenzgebieten zu Usbekistan und Kirgisistan und in der Grenzregion zu Afghanistan befinden sich Minenfelder.
Allgemeine Reiseinformationen
Von Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird aufgrund der schlechten Straßenverhältnisse abgeraten. Bei Überlandfahrten sollte grundsätzlich davon abgesehen werden, die üblichen öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, da diese in sehr schlechtem technischen Zustand sind.
Angesichts unzureichender bzw. fehlender ärztlicher Versorgung sollten sich Reisende über ein generell erhöhtes Reiserisiko im Falle einer Notlage bewusst sein. Auch einfache Unfallhilfe ist oft nicht gewährleistet.
Tadschikistan ist Erdbebengebiet. Im Falle eines starken Erdbebens kann nicht mit angemessenem Katastrophenschutz gerechnet werden.
Einreisebestimmungen
Visum
Das für die Einreise nach Tadschikistan erforderliche Visum kann unter Vorlage eines Reisepasses oder Kinderausweises bei der tadschikischen Botschaft in Berlin beantragt werden.
Die bisherige Option, ein Visum bei der Einreise am Flughafen Duschanbe zu erhalten, besteht nicht mehr, sofern die Anreise aus einem Land erfolgt, in dem es eine tadschikische Botschaft gibt (u.a. Deutschland, Belgien, USA). Für deutsche Staatsangehörige, die aus einem Land anreisen, in dem es keine tadschikische Botschaft gibt, besteht weiterhin die Möglichkeit, das Visum direkt bei der Einreise am Flughafen Duschanbe zu beantragen. Hierfür sind zwei ausgefüllte Visaanträge (mit jeweils einem Passfoto versehen) in der Konsularabteilung am Flughafen einzureichen.
Weitere Informationen sowie Antragsformulare sind auf der Homepage der tadschikischen Botschaft in Berlin zu finden: www.botschaft-tadschikistan.de
Ausländer sind grundsätzlich verpflichtet, sich binnen drei Tagen nach Einreise bei den tadschikischen Innenbehörden zu registrieren. Diese Registrierungspflicht entsteht bei Inhabern touristischer Visa („Touristitscheskaya“) erst nach 30 Aufenthaltstagen in Tadschikistan. Die zuständige Registrierungsstelle heißt OVIR (Abt. für Visa und Registrierung) und ist in der Regel bei der jeweiligen Stadtverwaltung ("Chukumat") angesiedelt. Ohne Registrierung drohen Ausreiseverzögerungen und Strafgelder. Dies gilt auch bei Überziehung der Aufenthaltsdauer ohne rechtzeitige Verlängerung des Visums.
Für Reisen in das Hochgebirge im Osten des Landes (Gorno-Badachschan bzw. Pamir) ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die gleichzeitig mit dem Visum in Deutschland beantragt werden kann. Bei Beantragung in Tadschikistan muss mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu drei Wochen gerechnet werden.
Weiterreise nach Kirgisistan und Usbekistan
An den Grenzübergängen zu den Nachbarländern Kirgisistan und Usbekistan kann es zeitweise zu unangekündigten Schließungen kommen. Reisenden wird dringend angeraten, sich tagesaktuell über die jeweilige Situation an den Grenzübergängen bei den zuständigen Grenzbehörden zu erkundigen.
Reisedokumente
Reisedokumente | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | Ja, Visumspflicht beachten |
Vorläufiger Reisepass | Ja, Visumspflicht beachten |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Weitere Anmerkungen | Nein |
Reisedokumente |
|
Kinderreisepass | Ja, Visumspflicht beachten |
Reisepass | Ja, Visumspflicht beachten |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Ja, nur mit Lichtbild, Visumspflicht beachten |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, muss unabhängig vom Alter des Kindes mit Lichtbild versehen sein , Visumspflicht beachten |
Weitere Anmerkungen | Sämtliche Reisedokumente sollten noch mindestens sechs Monate nach der geplanten Einreise gültig sein |
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Bei der Einreise mit dem Pkw ist zu beachten, dass es vorher bei den tadschikischen Behörden registriert wird. Dann kann ein Transitkennzeichen erteilt werden, welches die Ausreise erleichtert. Dies kann bereits in Deutschland betrieben werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Das tadschikische Strafrecht sieht erhebliche Freiheitsstrafen für Rauschgiftdelikte vor. Das Strafmaß kann im Falle einer Verurteilung bis zu 20 Jahre betragen.
In Tadschikistan gilt ein generelles Missionierungsverbot. Es dürfen keine Veranstaltungen für bestimmte Glaubensgemeinschaften vorgenommen werden, die einen missionarischen Charakter haben, da dies ein Verstoß gegen o.g. Verbot darstellt.
Medizinische Hinweise
Häufig auftretende Krankheit, insbesondere nach heftigen Regenfällen, ist Typhus. Wichtigste Vorbeugemaßnahme gegen diese hoch fieberhafte Salmonellenerkrankung ist sorgfältige Hygiene (z.B. häufiges Händewaschen). Auch bei Essen und Trinken muss auf Hygiene geachtet werden (nur abgekochtes Wasser oder heiße Getränke; nur frisch zubereitete Gerichte; kein Verzehr von rohem Gemüse und Obst, das nicht geschält werden kann). Eine Impfung gegen Typhus ist zu empfehlen, auch wenn der Impfschutz nur etwa 70 % beträgt.
Die ärztliche Versorgung in ganz Tadschikistan ist schlecht und entspricht in keiner Weise westlichem Standard. Selbst in der Hauptstadt Duschanbe gibt es keine Notärzte, sowie kaum Möglichkeiten, bei einem Notfall schnelle und angemessene medizinische Behandlung zu organisieren. Hinsichtlich der Vermittlung von deutsch- oder englischsprachigen Vertrauensärzten im Einzelfall, wird Kontaktaufnahme mit der deutschen Botschaft in Duschanbe anheim gestellt. Es wird empfohlen, in jedem Fall eine Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung abzuschließen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, vor Reiseantritt zusammen mit einem Arzt den Impfschutz zu überprüfen. Hierbei ist insbesondere auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus, Polio, Hepatitis A (Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre) und Typhus zu achten. Bei besonderer Exposition empfehlen sich folgende weitere Impfungen: Hepatitis B (z.B. Langzeitaufenthalte), Tollwut (z.B. Langzeitaufenthalt, Tierkontakte).
Aufgrund der schlechten hygienischen Zustände besteht außerdem ein hohes Infektionsrisiko bei ärztlicher bzw. zahnärztlicher Behandlung (insbes. Hepatitis C, TBC).
Im Grenzgebiet zu Afghanistan gibt es ein potentielles Malariarisiko. Sollte diese Region besucht werden, ist ein Schutz gegen Stechmücken zu empfehlen (z.B. langärmelige Kleidung, Anti-Mücken-Mittel – z.B. Autan). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe empfiehlt sich nur, wenn es zu einem langfristigen Aufenthalt in diesen Regionen kommt. Eine Beratung durch einen Tropenarzt ist in diesem Fall ratsam.
Es kommen auch Milzbranderkrankungen vor.
Bei Reisen in die Pamirregion sollten die Auswirkungen der extremen Höhenlage nicht unterschätzt werden. Beim Auftreten der Höhenkrankheit kann nicht mit schneller ärztlicher Versorgung gerechnet werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
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Rumänien: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 02.09.2010
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Rumänien besteht derzeit kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Straßenverhältnisse / Straßenverkehr
Das Verkehrsaufkommen (überwiegend LKW im Transitverkehr) auf den Fernstraßen ist hoch. Die Hauptroute Arad, Deva, Sibiu ist akzeptabel, aber nur eine zweispurig ausgebaute Landstraße, teilweise mit Standstreifen. Die beiden bisher einzigen Autobahnabschnitte in Rumänien befinden sich zwischen Bukarest und Pitesti bzw. zwischen Bukarest und Konstanza/Constanta bis Cernavoda (ca. 60 vor Constanta). Auf den übrigen Strecken muss mit sehr unterschiedlicher Fahrbahnqualität gerechnet werden. Vorsicht vor Schlaglöchern, Asphaltverwerfungen und Unterspülungen am Fahrbahnrand! Auf die gelegentlich rücksichtslose Fahrweise vor allem von Bussen und LKWs wird hingewiesen. Im Vergleich der EU-Länder nimmt Rumänien bei der Anzahl der tödlichen Verkehrsunfälle einen der vorderen Plätze ein. Besondere Vorsicht wird empfohlen. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden, da mangelhaft gesicherte Baustellen und langsame Fuhrwerke, die zudem schlecht oder gar nicht beleuchtet sein können, eine zusätzliche Gefährdung darstellen. Im Winter ist insbesondere auf Nebenstraßen mit zum Teil erheblichen Behinderungen durch Schnee und Schneeverwehungen zu rechnen. Autofahrer sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten.
In Rumänien gilt im Straßenverkehr die 0,0 Promillegrenze. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt innerhalb von Ortschaften bei 50 /h; auf Autobahnen sind 130 /h, auf Schnell- und Europastraßen 100 /h sowie auf allen anderen außerstädtischen Straßen 90 /h erlaubt (alle Angaben gelten für PKW). Auf Autobahnen, Schnellstraßen („Drumurile expres“) und Europastraßen ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
Seit Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung sind im Fahrzeug ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke mitzuführen. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist zudem das Mitführen einer reflektierenden Warnweste Pflicht. Sie muss bei Pannen u.ä. getragen werden.
Fahrzeuge (ausgenommen Motorräder), die das rumänische Nationalstraßennetz benutzen, müssen eine Straßenbenutzungsgebühr entrichten. Dazu ist der Kauf einer Vignette - der so genannten Rovinieta - notwendig. Sie kann u.a. an den Grenzübergängen (auch gegen Euro), diversen Tankstellen und online unter www.roviniete.ro erworben werden. Adressen der Stellen, die die Vignette zum Kauf anbieten, sind auch unterwww.cnadnr.ro/pagina.php?idg=53 einsehbar. Hinzu kommen Mautgebühren für das Befahren verschiedener großer Brücken, beispielsweise der Brücke bei Cernavoda (Strecke Bukarest – Konstanza/Constanta) sowie Giurgiu (Grenzübergang nach Bulgarien).
Bei nicht vorhandener Rovinieta werden hohe Geldbußen verhängt.
Bei einem Unfall mit Personenschaden muss die Polizei (Notrufnummer 112) zum Unfallort gerufen werden. Ist lediglich Blechschaden entstanden, so ist der Unfall binnen 24 Stunden der für den Unfallort zuständigen Polizeistelle anzuzeigen.
Auch kleinere Verkehrsverstöße können schnell zu einem Entzug des Führerscheins und zur Verhängung eines Fahrverbotes, welches allerdings nur in Rumänien gilt, führen.
Personen, die in Rumänien eine Arbeit aufnehmen und mit eigenem Pkw einreisen, sind verpflichtet, dieses Fahrzeug innerhalb von 90 Tagen ab Einreise bzw. Wohnsitznahme auf ein rumänisches Kennzeichen umzumelden.
Die Umschreibung eines deutschen in einen rumänischen Führerschein ist nach Mitteilung der rumänischen Behörden seit dem EU-Beitritt nicht mehr erforderlich.
Kriminalität
Vor Taschendieben und Trickbetrügern wird gewarnt. In jüngster Zeit wurden öfter Bankautomaten manipuliert, bei deren Benutzung daher erhöhte Aufmerksamkeit geboten ist.
Unterkünfte
Von "wildem" Camping oder Zelten wird abgeraten, es sollten nur die ausgewiesenen Plätze benutzt werden. Von der Aufbewahrung von Nahrungsmitteln im Zelt wird abgeraten, da es in der Vergangenheit öfter zu Angriffen wilder Tiere - insbesondere von Bären auf Nahrungssuche - gekommen ist.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
Reisepass | Ja | |
Vorläufiger Reisepass | Ja | |
Personalausweis | Ja | |
Vorläufiger Personalausweis | Ja | |
Weitere Anmerkungen | Alle Ausweisdokumente müssen zum Zeitpunkt der Ein- und Ausreise gültig sein. | |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
Kinderreisepass | Ja | |
Reisepass | Ja | |
Personalausweis | Ja | |
Vorläufiger Personalausweis | Ja | |
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Ja | |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, aber mit Lichtbild ab dem 10. Lebensjahr | |
Weitere Anmerkungen | Zur Gültigkeit, siehe oben. Minderjährige, die neben der deutschen auch die rumänische Staatsangehörigkeit haben, werden von den rumänischen Behörden als rumänische Staatsangehörige angesehen und müssen daher die nachfolgend aufgeführten speziell für rumänische Minderjährige gültigen Reisebestimmungen erfüllen. Reist ein Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person, so ist Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Vollmacht eines Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist. Wegen weiterer Einzelheiten kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise die rumänischen Behörden. |
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Für Reisen mit Tieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Tieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de
Weitere Informationen können bei den rumänischen Auslandsvertretungen in Deutschland erfragt werden.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist zwar in unbegrenzter Höhe möglich, jedoch besteht bei Ein- und Ausreise ab 10.000 EUR Meldepflicht. Diese Summe kann sich kurzfristig ändern. Devisen sollten bei offiziellen Wechselstuben (nicht auf der Straße) getauscht werden.
Jagd- und Schusswaffen (zur Nutzung als Sportwaffen) sowie die dazugehörige Munition müssen beim Grenzübertritt deklariert werden. Dies gilt auch für Gaspistolen, die in Deutschland von Volljährigen genehmigungsfrei erworben und mitgeführt werden können. Die Einfuhr aller anderen Waffen und von Munition ist verboten. Die Nichtbeachtung wird strafrechtlich verfolgt.
Für weitere Einzelheiten beachten Sie bitte auch die Hinweise auf der Homepage des rumänischen Zolls unter www.customs.ro
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Das Fotografierverbot ist in der Regel durch ein Verbotsschild kenntlich gemacht.
Wird gegen einen Ausländer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, so können die Strafverfolgungsbehörden ein Ausreiseverbot verhängen, das erst nach Klärung des Sachverhalts wieder aufgehoben wird. Dies kann Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Es wird empfohlen, in diesen Fällen mit einer deutschen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen.
Bei Drogendelikten (Produktion, Besitz, Inverkehrbringen, Anbau von Betäubungsmitteln und toxischen Stoffen) drohen Haftstrafen zwischen 3 und 25 Jahren.
Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden ebenfalls mit empfindlichen Strafen geahndet. Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen kann Strafen zwischen 3 und 18 Jahren nach sich ziehen.
Prostitution ist generell verboten.
Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss (es gilt die 0,0 Promillegrenze) ist mit Haft zwischen 5 und 15 Jahren bedroht, fahrlässige Tötung in anderen Fällen mit Haft zwischen 1 und 5 Jahren . In aller Regel wird bei Verkehrsunfällen zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Nach Änderungen des rumänischen Strafgesetzbuchs können seit dem 12.10.2006 auch juristische Personen strafrechtlich haften.
Medizinische Hinweise
West-Nil-Fieber
In Rumänien kommt es vereinzelt zu Ausbrüchen von West-Nil-Fieber, einer von Viren hervorgerufen und von Mücken auf den Menschen übertragbare Erkrankung. Sie kann zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis), in schweren Fällen aber auch zum Tod führen. Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht, man sollte sich gegen Mückenstiche - beispielsweise mit langärmeliger Kleidung oder der Verwendung von Repellentien - schützen.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B.
In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.
Hygiene
Bei Essen in Restaurants sollte auf die hygienischen Verhältnisse geachtet werden. Vom Genuss ungefilterten Leitungswassers wird abgeraten.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 02.09.2010
Aktueller Hinweis
Aufgrund der derzeit in einigen Landesteilen ablaufenden Choleraepidemie wird auf die besondere Beachtung der Hygieneempfehlungen (siehe Medizinische Hinweise) bei Reisen im Land hingewiesen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
In ganz Kamerun, insbesondere in den größeren Städten wie auch in Ferienorten an der Küste, z.B. Kribi und Limbe, sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten: Keine auffälligen Wertgegenstände oder Schmuck tragen (auch nicht beim Restaurantbesuch), nach Einbruch der Dunkelheit nicht alleine zu Fuß unterwegs sein, ein Minimum an Geld mitführen, um bei Überfällen keine Gewaltanwendung zu provozieren, Geld auf mehrere Taschen verteilen.
An unbelebten Abschnitten des Strands von Kribi sind Touristen, die alleine, zu zweit und mit Gepäck unterwegs waren, in mehreren Fällen auch tagsüber beraubt worden.
Nach Einbruch der Dämmerung (d.h. nach 18.00 Uhr) sollten Sie kein Taxi vom Straßenrand mehr heranwinken. Insbesondere bei Sammeltaxen besteht ein Risiko bewaffneter Überfälle, bei denen die Opfer Verletzungen davontragen können. Selbst als Gruppe sollte man unbekannte Stadtviertel abends unbedingt meiden und auf gut beleuchteten Hauptverkehrsstraßen bleiben. Es ist besser, sich auf ein Hoteltaxi oder einen bekannten Taxifahrer zu verlassen.
In den Regionen Norden, Extremer Norden und Adamaoua, aber auch gelegentlich in anderen Landesteilen ist es besonders in Grenznähe gelegentlich zu Wegelagerei ("coupeurs de route") gekommen. Autos wurden angehalten und die Insassen ausgeraubt. In manchen Fällen nahmen die Wegelagerer auch das Auto mit. Nomaden sind wiederholt gegen Lösegeld entführt worden. Auf den Hauptverkehrsstraßen versuchen Gendarmerie und Militär, mit häufigen Verkehrskontrollen die Sicherheit zu erhöhen.
Außerhalb der Städte ist es ratsam, längere Fahrten am Abend und in der Nacht zu vermeiden. Wegen technischer Mängel an den Fahrzeugen und dem riskanten Verkehrsverhalten vieler Fahrer besteht besonders bei Dunkelheit eine höhere Unfallgefahr als in Europa.
Von Reisen zur Halbinsel Bakassi und Umgebung wird aufgrund fortdauernder Sicherheitsprobleme und dem militärischen Sonderstatus einiger Gebiete abgeraten. Im gesamten Golf von Guinea gibt es Bandenunwesen. Immer wieder gibt es Überfälle auf Küstenorte, auf Fischkutter, Öltanker oder -plattformen und Geiselnahmen.
Die Weiterreise von Kamerun auf dem Landweg in angrenzende Länder kann aufgrund kurzfristig eintretender politischer Entwicklungen problematisch bzw. unmöglich werden. Hier empfiehlt es sich, kurz vor geplanten Fahrten Erkundigungen einzuholen.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
In Kamerun, das aufgrund seiner Vielfältigkeit an Landschaftsformen auch als „Afrika in Miniatur“ bezeichnet wird, kann man alle Landesteile ohne besondere Genehmigung bereisen. Es ist jedoch mit vielen Polizeikontrollen zu rechnen, bei denen man sich mit viel Geduld und guten Nerven wappnen sollte. Manchmal werden „Motivationsgelder“ gefordert.
Übernachtungsmöglichkeiten außerhalb der Städte sind nur begrenzt vorhanden und haben oft einfachen Standard.
Kamerun verfügt im Vergleich zu anderen afrikanischen Ländern über ein gutes Straßennetz. Die touristische Infrastruktur hat allerdings noch keinen besonders hohen Standard erreicht. Wegen der hohen Unfallgefahr im Straßenverkehr ist ein defensiver Fahrstil angezeigt, Sicherheitsgurte sollten unbedingt angelegt und nächtliche Überlandfahrten vermieden werden.
Registrierung bei der Deutschen Botschaft
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Jaunde empfiehlt grundsätzlich allen deutschen Staatsangehörigen, sich in die Deutschenliste ( „Krisenvorsorgeliste“) einzuschreiben
www.jaunde.diplo.de/Vertretung/jaunde/de/04/Krisenvorsorgeliste/DDatei__Anmeldung,property=Daten.pdf
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist nur mit einem gültigen Visum möglich, das rechtzeitig bei der kamerunischen Botschaft in Berlin oder bei einem der beiden kamerunischen Honorarkonsuln in Deutschland beantragt werden muss.
Eine Visumsverlängerung im Land ist gesetzlich nicht vorgesehen, wird jedoch in Ausnahmefällen praktiziert. Es wird geraten, mit einem für die Gesamtdauer des Aufenthalts gültigen Visum nach Kamerun einzureisen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
Reisepass | Ja | |
vorläufiger Reisepass | Ja | |
Personalausweis | Nein | |
vorläufiger Personalausweis | Nein | |
weitere Anmerkungen | Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung muss bei Ein- und Ausreise auf kamerunischer Seite vorgelegt werden. | |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
Kinderreisepass | Ja | |
Reisepass | Ja | |
Personalausweis | Nein | |
Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Nein | |
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, wenn er ein Lichtbild enthält. | |
Weitere Anmerkungen | Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung muss bei Ein- und Ausreise auf kamerunischer Seite vorgelegt werden.
Alleinreisende Kinder sollten bei Einreise von einem Erwachsenen in Empfang genommen werden. |
Neben dem gültigen Reisepass ist beim Grenzübertritt (bei Ein- und Ausreise auf kamerunischer Seite) ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung vorzulegen.
Einreise mit dem Flugzeug
Bei Einreise mit dem Flugzeug muss ein Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt werden können. Flughäfen mit internationalen Flugverbindungen von und nach Europa sind Duala und Jaunde (Nsimalen). Die Grenz- und Zollkontrollen sind im Vergleich zu Europa zeitaufwändiger. Bewahren Sie auf jeden Fall gegenüber den Zollbeamten Ruhe und Gelassenheit.
Einreise mit einem Fahrzeug
Die Einreise auf dem Landweg mit dem eigenen Fahrzeug ist möglich. Mitzuführen sind ein internationaler Führerschein, eine internationale Zulassung, die grüne Versicherungskarte sowie ein „Carnet de Passage“. Dieses ist über den ADAC oder den AvD Automobilclub erhältlich. Nach Kamerun dürfen sowohl Kfz mit Benzin- als auch Fahrzeuge mit Dieselmotor eingeführt werden.
Registrierung nach Einreise
Eine Registrierung ist nur bei Aufenthalt von über drei Monaten erforderlich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie Devisen in unbeschränkter Höhe dürfen eingeführt werden. Die Einfuhr von (Jagd-) Waffen ist über die kamerunische Botschaft in Bonn oder einen der beiden Honorarkonsuln in Essen oder Hanau zu beantragen.
Antike Kunstwerke dürfen nicht ausgeführt werden. Bei der Ausreise wird eine Steuer für Holzgegenstände gefordert (10 % des Kaufpreises).
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Fotografierverbot besteht für:
Offizielle Gebäude (z.B. Ministerien und Präsidentenpalast in Jaunde), Flughäfen, Häfen, militärische Einrichtungen oder Polizeistationen, Telekommunikationsanlagen sowie alles, was dem Ansehen Kameruns schaden könnte.
Bei Polizei- und Gendarmeriekontrollen bleibt es manchmal unklar, auf welcher gesetzlichen Grundlage bestimmte Dokumente oder Verhaltensweisen gefordert werden. Sollte man Sie festhalten, bestehen Sie auf Ihrem Recht, Kontakt mit der deutschen Botschaft aufnehmen zu können.
Homosexualität ist nach Artikel 347 des Strafgesetzbuches mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren belegt. In der Praxis wird Homosexualität nicht systematisch, jedoch regelmäßig in Einzelfällen bestraft. Auch Ausländer waren bereits strafrechtlicher Verfolgung nach Artikel 347 ausgesetzt.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 6 Monate bei Einreise gefordert. Die letzten Gelbfieberfälle wurden im Mai 2010 aus dem Westen des Landes gemeldet.
Abweichend von den offiziellen Empfehlungen kann eine Choleraimpfung gelegentlich verlangt werden, besonders bei Einreise aus einem Land mit Cholera oder bei Einreise außerhalb des internationalen Flughafens.
Im Januar 2007 wurde zuletzt ein laborbestätigter Poliomyelitisfall aus dem Norden gemeldet. Es handelte sich um den Wildvirus Typ I der Polio. Ein Impfschutz gegen Kinderlähmung wird dringend empfohlen.
Im Januar 2007 wurde ein nachgewiesener Poliomyelitisfall aus dem Norden berichtet. Ein Impfschutz gegen Kinderlähmung wird dringend empfohlen.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Kamerun zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern Röteln (MMR) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen.
Malaria
Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko, nur etwas geringer in den höher gelegenen Gebieten und in der Hauptstadt Jaunde, sehr hoch jedoch in den touristischen Gebieten an der Küste. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Kamerun!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate (insbesondere Malaria tertiana) nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) erhältlich; sie sollten aus Deutschland mitgebracht werden. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem (möglichst imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Die HIV-Prävalenz in der Bevölkerung liegt landesweit bei 5% bis 12%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden.
Es kommt immer wieder zu Cholera-Erkrankungen (Douala und im Norden), die auch größere Ausmaße annehmen können.
Die Cholera(schluck)-Impfung bietet Schutz. Für den normalen Reisenden und Touristen ist sie aus medizinischen Gründen in der Regel nicht notwendig.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Neben Hepatitis A, B und C (Durchseuchung teilweise bis zu 20%) kommen häufig Typhus und Tuberkulose vor.
Im Norden treten vor allem während der Trockenzeit immer wieder Epidemien der bakteriellen Meningitis auf, im Jahr 2000 erstmalig auch im Nordwesten.
An weiteren Krankheiten sind zu erwähnen: Filariosen, Loa Loa, Onchozerkose, Chikungunya, Leptospirose, Tollwut.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in Jaunde und Duala im Vergleich zum Landesinneren besser, entspricht jedoch bei weitem nicht dem europäischem Standard. In den Krankenhäusern kommt es immer wieder zu Engpässen bei der Versorgung mit Medikamenten, Verbands- und anderem medizinischen Verbrauchsmaterialien, die generell, wie auch der gesamte Krankenhausaufenthalt vor Beginn der Behandlung vom Patienten selbst beschafft werden müssen. Bei Aufnahme in ein Krankenhaus wird Barzahlung im Voraus verlangt.
In den größeren Städten gibt es ausreichend Apotheken, die im Regelfall alle wichtigen Medikamente meist aus französischer Produktion führen. Außerhalb der Geschäftszeiten (7.30 - 12.30 Uhr und 14.30 - 18.00 Uhr) finden Sie an jeder Apotheke einen Hinweis auf die Apotheke im Nachtdienst. Kamerun-Reisende sollten jedoch eine gut ausgestattete Reiseapotheke mit sich führen.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweisewww.dtg.org/ oder www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 02.09.2010
Aktueller Hinweis
Aufgrund der derzeit in einigen Landesteilen ablaufenden Choleraepidemie wird auf die besondere Beachtung der Hygieneempfehlungen (siehe Medizinische Hinweise) bei Reisen im Land hingewiesen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Reisen in die Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers, Abia und Akwa Ibom und die vorgelagerten Küstengewässer wird abgeraten.
Aufgrund von akuten Spannungen nach kürzlichen Unruhen im zentralnigerianischen Jos und Umgebung (nordwestlicher Teil des Bundesstaates Plateau) wird bis auf Weiteres von Reisen nach Jos sowie ins angrenzende Umland abgeraten.
Reisende sollten sich vor Reisen außerhalb von Abuja und Lagos stets in nigerianischen und internationalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage informieren.
Am 22. Juli 2010 sind mehrere Kämpfer von Al-Qaida im Maghreb (AQM) bei einer Kommandoaktion im Norden Malis durch mauretanische Sicherheitskräfte getötet worden. Nach Presseberichten soll eine logistische Unterstützung durch französische Kräfte stattgefunden haben. Vergeltungsmaßnahmen seitens AQM, die sich auch gegen westliche und insbesondere französische Interessen richten können, sind in der Gesamtregion Maghreb – Sahel zu befürchten.
In den Ölfördergebieten in der Region des Niger Deltas, das die nigerianischen Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom umfasst, kam es seit Jahren immer wieder zu Kämpfen zwischen paramilitärisch organisierten Banden und Sicherheitskräften, aber auch von bewaffneten Gruppen untereinander.
Dadurch bestand ein hohes Anschlagsrisiko und ein Entführungsrisiko gerade für westliche Ausländer. Seit Anfang Oktober 2009 hat sich die Sicherheitslage beruhigt, da die Mehrzahl der bewaffneten Gruppen ein Amnestieangebot der Regierung angenommen und ihre Waffen abgegeben hat. Angesichts der tiefgreifenden Spannungen in der Region kann zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht verlässlich gesagt werden dass diese Beruhigung der Lage dauerhaft ist. An vielen Orten des Nigerdeltas gelten nach wie vor verschärfte Sicherheitsvorkehrungen von Polizei und Militär.
Im Bundesstaat Abia besteht derzeit ein besonders hohes Risiko krimineller Entführungen auch von Ausländern.
Ein Aufenthalt in der Region sollte aus diesem Grund weiterhin nur dann erwogen werden, wenn umfassende Sicherheitseinrichtungen einer Organisation (z.B. Unternehmen) in Anspruch genommen werden können (gesicherte Transporte, gesicherte Unterkünfte).
Von der besonderen Situation im Nigerdelta abgesehen, können in Nigeria , meist kaum vorhersehbar, in allen Regionen lokale Konflikte zwischen dortigen Bevölkerungsgruppen in Form von gewaltsamen Zusammenstößen mit Todesopfern aufbrechen; zuletzt waren im Januar und Anfang März 2010 schwere Ausschreitungen zwischen ethnischen Gruppen in und um die zentralnigerianische Stadt Jos zu verzeichnen. Ursachen und Anlässe der Konflikte sind politischer (z.B. im Zusammenhang mit Wahlen), religiöser und/oder ethnischer Art. Meist sind diese Auseinandersetzungen von nur kurzer Dauer (wenige Tage) und örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne Stadtteile).
In den letzten Monaten ist eine deutliche Zunahme von kriminellen Entführungen vor allem in den südöstlichen Bundesstaaten Nigerias zu verzeichnen. Auch Ausländer sind betroffen.
Autofahrten, insbesondere über Land, sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall wegen erhöhter Überfallgefahr sowie der teils katastrophalen Straßenzustände vermieden werden. In weiten Regionen muss auch bei Tag mit Überfällen gerechnet werden. Von Busreisen im Land wird abgeraten.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist hoch. Insbesondere in der Wirtschaftsmetropole Lagos kommt es immer wieder zu Serien bewaffneter Überfälle, auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtgebieten Victoria Island, Ikoyi, Lekki und Ikeja.
Zum Schutz vor Diebstahl und Raub wird empfohlen, Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter zu schützen, auf das Tragen von Schmuck vor allem auf öffentlichen Plätzen/Märkten zu verzichten und keine Kreditkarten einzusetzen. Für den Fall eines bewaffneten Raubüberfalls wird dringend geraten, keinen Widerstand zu leisten und Wertgegenstände herauszugeben.
Von Reisen nach Nigeria aufgrund von betrügerischen Geschäfts- und sonstigen Kontakten wird dringend abgeraten. Beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise der Botschaft Abuja und des Generalkonsulats Lagos zum sogenannten Vorauszahlungsbetrug auf der gemeinsamen Internetseite von Botschaft und Generalkonsulat im Kapitel „Informationen der Rechts- und Konsularabteilung“ unter www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/de/04/419.html
Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund mangelhafter Infrastruktur und hoher Kriminalitätsrate ist Nigeria kein Reiseland.
Infrastruktur
Die Versorgungslage - insbesondere Benzin, Strom- und Wasser - ist häufig unzureichend. Die Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail) sind häufig gestört. Das Mobiltelefonnetz (GSM-Standard) deckt nicht das ganze Land ab, Roaming-Vereinbarungen mit ausländischen (deutschen) Netzbetreibern sind noch unvollständig.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Nigeria ein gültiges Visum, das rechtzeitig vor Reiseantritt bei der nigerianischen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Die Visaausstellung dauert unter Umständen länger als drei Wochen. Hierbei ist zu beachten, dass Visa grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten ausgestellt werden, die zulässige Aufenthaltsdauer bei Einreise jedoch häufig auf maximal vier Wochen gekürzt wird. Visa können nach Einreise in Nigeria bei den zuständigen nigerianischen Behörden ("Nigeria Immigration Service") verlängert werden.
Es wird grundsätzlich kein Visum bei der Einreise erteilt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nigerianische Kurzzeit-Geschäfts-, Besuchs- oder Touristenvisa nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Nigeria berechtigen. Visa zwecks Arbeitsaufnahme in Nigeria sind gesondert über die nigerianische Botschaft in Berlin zu beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
Reisepass | Ja: mit maschinenlesbarer Zeile und Gültigkeit mindestens sechs Monate über Reise hinaus | |
Vorläufiger Reisepass | Ja: mit maschinenlesbarer Zeile (inkl. Lichtbild) und Gültigkeit mindestens sechs Monate über Reise hinaus | |
Personalausweis | Nein | |
Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
Weitere Anmerkungen | Keine | |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
| |
Kinderreisepass | Ja: mit maschinenlesbarer Zeile (inkl. Lichtbild) und Gültigkeit mindestens sechs Monate über Reise hinaus | |
Reisepass | Ja: mit maschinenlesbarer Zeile und Gültigkeit mindestens sechs Monate über Reise hinaus | |
Personalausweis | Nein | |
Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Nein | |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Nein |
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich.
Die Ein- und Ausfuhr von Währungsbeträgen über einem Gegenwert von 5.000 US-Dollar ist anmeldepflichtig.
Die Zollvorschriften können sich kurzfristig ändern. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls vor Reiseantritt mit der nigerianischen Botschaft in Berlin in Verbindung zu setzen.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe.
Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischem Recht homosexuelle Handlungen mit schweren Strafen belegt. Körperliche Nähe zwischen Angehörigen desselben Geschlechts, insbesondere von Männern, erregt in der Öffentlichkeit jedoch keinen Anstoß, sofern sie nicht offensichtlich sexuellen Charakter hat.
Das Fotografieren von Militärpersonen und -anlagen, Flughäfen, Brücken sowie weiteren Einrichtungen mit Bedeutung für die nationale Sicherheit ist verboten. Zu beachten ist, dass diese sicherheitsrelevanten Einrichtungen in der Regel nicht als solche gekennzeichnet sind.
In der Hauptstadt Abuja und im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory (FCT) besteht seit dem 1. Juni 2008 ein absolutes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln; die Stadtregierung führt eine Kampagne gegen das Rauchen durch, mit weiteren Einschränkungen an öffentlichen Plätzen, in Parks usw. muss daher gerechnet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise gefordert und ist auch medizinisch sinnvoll. Während der Trockenzeit (Dezember-April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“, wozu Nigeria gehört, regelmäßig zu Meningokokken Epidemien. Die Impfung mit dem 4-fach-Impfstoff wird allen Reisenden, insbesondere für den Norden des Landes, empfohlen. Eine Choleraimpfung wird nicht mehr verlangt.
Bei Einreise aus afrikanischen Staaten auf dem Landwege kann es jedoch vorkommen, dass auch der Nachweis einer Impfung gegen Cholera oder Meningokokken-Krankheit verlangt wird.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Hervorzuheben ist der Schutz gegen Poliomyelitis, da Nigeria eines der wenigen Ländern ist, wo es noch zu epidemieartigen Erkrankungen kommt.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
Malaria
Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Nigeria!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
HIV / AIDS ist im Lande ein großes Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden.
Es kommt immer wieder zu Cholera-Erkrankungen, die auch größere Ausmaße annehmen können.
Die Cholera(schluck-)impfung bietet Schutz und kann bei Einreise auf dem Landewege gelegentlich gefordert werden. Für den normalen Reisenden und Touristen wäre sie aus medizinischen Gründen jedoch nicht notwendig.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia (Aedes) aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Geflügelpest
Auch in Nigeria ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten.
Bitte beachten Sie hierzu auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Lassa-Fieber
Im Januar 2009 verstarb ein englischer Tourist nach seiner Rückkehr aus Nigeria an Lassa-Fieber. Nach Angaben des nigerianischen Gesundheitsministeriums wurden 2008 sporadische Erkrankungen mit acht Todesfällen aus folgenden Staaten gemeldet: Edo, Plateau, Lagos, Ogun, Nasarava, Taraba, Borno und Anambra. Es ist davon auszugehen, dass das Virus landesweit vorkommt. Das Hauptreservoir dieses oft tödlich verlaufenden hämorrhagischen Fiebers ist die Vielzitzenratte, die Übertragung erfolgt vorwiegend aerogen über zerstäubten Rattenurin im Bereich der Rattenbiotope, über die Nahrungszubereitung (die Ratte wird lokal gegessen) oder im Krankenhaus bzw. familiär bei engem Kontakt von Mensch zu Mensch. Kontakte mit Erkrankten ist zu vermeiden. Vorsicht ist auch bei Reisen unter einfachen Bedingungen angezeigt.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, in Nigeria gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke - dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Lesotho: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 01.09.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Als eines der ärmsten Länder der Welt verfügt Lesotho nur über wenig Angebote für Touristen. Bedingt durch Armut und hohe Arbeitslosigkeit leidet das Land unter einer hohen Gewaltkriminalität. Reisende sollten insbesondere in der Hauptstadt Maseru (Umgebung des Victoria Hotels in der Stadtmitte), bei Reisen von Leribe zum Katse-Staudamm, sowie an Aussichtspunkten vorsichtig sein. Aber auch in anderen ländlichen Gebieten haben Überfälle und Autoraub (“carjacking”) zugenommen. Die neue Umgehungsstraße zum Flughafen Maseru war in letzter Zeit häufig Schauplatz von Autoraub. Bei Nacht sollte sie unbedingt gemieden werden.
Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit, Überlandfahrten bei Dunkelheit und Parken des Fahrzeugs in unbeleuchteten Straßen sind sehr gefährlich.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Lesotho ist ein bergiges Land. Maseru, die Hauptstadt des „Königreichs des Himmels“, liegt 1500m über dem Meeresspiegel, die höchsten Gipfel des Landes erreichen 3500 m. Aufgrund der geographischen Gegebenheiten sind Temperaturen unter dem Gefrierpunkt im Winter (Juni bis Oktober) keine Seltenheit. Reisende sollten daher und aufgrund möglicher schneller Wetteränderungen über entsprechende Kleidung und Ausrüstung verfügen.
Wirtschaftliche Entwicklung
Nach Unruhen 1998 hat sich die politische Situation in Lesotho merklich verbessert. Im Februar 2007 fanden erneut friedliche Wahlen statt. Die Auswirkungen der HIV/AIDS-Pandemie sind weiterhin eine Belastung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes.
Die weltweite Wirtschaftskrise ist auch in Lesotho spürbar, insbesondere aufgrund des Nachfragerückgangs in den beiden wichtigen Exportbereichen Textilien und Diamanten. Für 2010 wird eine langsame Erholung erwartet.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Für die Einreise nach Lesotho besteht Passzwang, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Der deutsche Kinderausweis mit Passbild wird anerkannt.
Ein Visum ist bei einem Touristenaufenthalt von bis zu drei Monaten nicht erforderlich.
Bei der Einreise nach Lesotho müssen ausreichende Mittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten nachgewiesen werden. Auch ein Rückflugticket mit fest gebuchtem Rückflugtermin ist vorzulegen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen sowie von pornographischem Material ist verboten. Zollfrei eingeführt werden dürfen:
- 400 Zigaretten oder 50 Zigarren,
- ein Liter Wein oder 1 Liter alkoholische Getränke,
- eine Flasche Parfüm mit maximal 300 ml Inhalt.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Die Strafen für den Besitz, Konsum oder Handel mit illegalen Drogen sind empfindlich, und Verurteilte müssen mit hohen Gefängnis- und Geldstrafen rechnen.
Kinderprostitution stellt eine Straftat dar und ist mit hohen Strafen bedroht.
Der königliche Palast, Regierungsgebäude, der Flughafen und andere öffentliche Gebäude sowie Militärfahrzeuge und uniformierte Personen dürfen nicht fotografiert werden. In Zweifelsfällen sollte vor dem Fotografieren eine Genehmigung eingeholt werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Die Behörden liefern keine untere Altersbegrenzung - aus ärztlicher Sicht liegt diese bei 9 -12 Monaten. Die ehemals verlangte Nachweis einer Choleraimpfung wird derzeit nicht mehr gefordert.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Lesotho zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern, Röteln (MMR) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
Medizinische Versorgung
Die Versorgung mit Medikamenten ist unzureichend. Eine gut ausgestattete Reiseapotheke sollte vorhanden sein und verschreibungspflichtige Medikamente sollten mitgebracht werden. Gute ärztliche Versorgung ist in Bloemfontein/Südafrika (ca. 130km westlich von Maseru) gegeben.
HIV/AIDS
Für 2008 wurde geschätzt, dass 23,2 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) mit HIV infiziert sind. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Darminfektionen mit Durchfall sind landesweit möglich.
Einige Grundregeln zur Vermeidung von Durchfallerkrankungen
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, selbst Schälen oder desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Gifttiere
In allen tropischen und vielen subtropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler), vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Swasiland: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 01.09.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für dieses Land besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Das Königreich Swasiland mit seinen ca. 1 Million Einwohnern gehört laut UNDP-Human Development Report zur Gruppe der Länder mit mittlerem Entwicklungsindex. Dennoch muss ein großer Teil der Bevölkerung mit weniger als 1 US-Dollar täglich auskommen.
Die Kriminalitätsrate ist deutlich niedriger als in den Nachbarländern Südafrika und Mosambik, hat jedoch in letzter Zeit zugenommen. Von einer gegen im Land reisende Ausländer gerichteten Kriminalität ist nichts bekannt. Raubdelikte an Ausländern bei nächtlichen Besuchen der Stadtzentren von Mbabane, Manzini und Matsapha sowie bei Überlandfahrten sind sehr selten, aber nicht ausgeschlossen.
Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann in Swasiland gewechselt werden, sollte aber nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Zweckmäßiger ist die Nutzung von Spar-, EC- oder Kreditkarten. Wenn diese den gängigen internationalen System angeschlossen sind, können Geldautomaten in der Hauptstadt Mbabane und einigen anderen Städten benutzt werden. Viele Restaurants und Hotels akzeptieren eine Zahlung mit Kreditkarten.
Die Währung Swasilands (1 Lilangeni, Plural Emalangeni) ist im Verhältnis 1 zu 1 fest an die südafrikanische Währung Rand gekoppelt. Emalangeni und Rand sind in Swasiland gesetzliches Zahlungsmittel. Der Umtausch von Rand oder Emalangeni in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs vor Ort erheblich besser ist.
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Cards der meisten Anbieter können in Swasiland benutzt werden. Es lässt sich bei deutschen Anbietern in Erfahrung bringen, ob Roaming-Abkommen mit Swasiland bestehen. Allerdings ist der Empfang in vielen Gegenden Swasiland schwach oder unzureichend.
Kreditkartenkriminalität kommt vor. Bei Zahlungen sollten Kreditkarten nicht aus den Augen gelassen werden, damit die Daten nicht kopiert und missbräuchlich genutzt werden können.
Die Teilnahme am Straßenverkehr bringt wegen des Zustandes vieler Straßen und des Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer erheblich höhere Risiken als in Deutschland mit sich.
Auf unbefestigten Straßen generell, besonders aber bei Dunkelheit, besteht ein hohes Unfallrisiko. Der Zustand der Straßen ist an vielen Stellen verbesserungsbedürftig. Häufig unachtsame Menschen und Tiere, besonders Kühe, halten sich regelmäßig, auch nachts und in der Dämmerung, auf für Fahrzeuge vorgesehenen Verkehrswegen auf. Zusammenstöße von Kraftfahrzeugen mit großen Tieren sind in Swasiland keine Seltenheit und haben häufig ernste Folgen. Es wird daher empfohlen, nächtliche Fahrten weitgehend zu vermeiden sowie Geschwindigkeit und Fahrweise den beschriebenen Risiken anzupassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum /Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige erhalten für touristische Aufenthalte bei der Einreise an der Grenze ein Visum für drei Monate.
Mit folgenden deutsche Reisedokumenten ist die Einreise nach Swasiland möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen: |
Reisepass | Ja: Gültigkeit 6 Monate am Tag der Einreise |
Vorläufiger Reisepass | Ja: Gültigkeit 6 Monate am Tag der Einreise |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Weitere Anmerkungen | Das verwendete Reisedokument muß vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen. |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
|
Kinderreisepass | Ja: Gültigkeit 6 Monate am Tag der Einreise |
Reisepass | Ja: Gültigkeit 6 Monate am Tag der Einreise |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Nein |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Grundsätzlich ja, allerdings nur mit Foto. Es wird sehr empfohlen, daß Kinder mit Kinderpaß bzw. Reisepaß nach Swasiland einreisen. |
Weitere Anmerkungen | Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile; für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig. Das verwendete Reisedokument muß vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen. |
Deutsche Staatsangehörige erhalten für touristische Aufenthalte bei der Einreise an der Grenze ein Visum für drei Monate. Für alle anderen Reisezwecke ist die Einholung eines Visums vor Einreise erforderlich. Näheres erfahren Sie auf der Internetseite des Generalkonsulats des Königreichs Swasiland in Berlin http://www.swasiland.de
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das Fotografieren öffentlicher Gebäude und militärischer Einrichtungen ist verboten. Für professionelle Fotoaufnahmen von traditionellen öffentlichen Veranstaltungen, wie des traditionellen Reed Dance (alljährlich Ende August/Anfang September) und des Incwala-Festes (Dezember/Januar) muss eine Genehmigung eingeholt werden.
Besitz, Konsum und Handel mit illegalen Drogen werden streng bestraft. Die Strafen reichen je nach Schwere der Tat von hohen Geld- bis zu Gefängnisstrafen. Das Strafrecht Swasilands sieht für besonders schwere Verbrechen wie Mord die Todesstrafe vor. Sie ist in den letzten Jahrzehnten aber in keinem Fall vollstreckt worden.
Kinderprostitution ist verboten und mit hohen Strafen bedroht.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Die Behörden liefern keine untere Altersbegrenzung, aus ärztlicher Sicht liegt diese bei 9 -12 Monaten.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Swasiland zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern, Röteln (MMR) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Cholera (je nach Reiseart und aktueller Ausbruchssituation) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Die Gefahr besteht ganzjährig, verstärkt von Oktober bis März (Regenzeit, hohes Risiko landesweit), besonders im Regenwaldgebiet im Osten. Ein geringes Malariarisiko ist in Mbabane und im Hochland gegeben. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird in den vorgenannten Hochrisikogebieten dringend empfohlen. Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica) wird in über 85% der Fälle nachgewiesen.
Zur Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
Für 2008 wurde geschätzt, dass 26,1 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) mit HIV infiziert sind. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Besonders nach starken Regenfällen können auch Cholera-Fälle auftreten. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Swasiland durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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