Aktuelle Reisehinweise
Alle Sicherheitshinweise, Reisewarnungen und medizinischen Reisehinweise des Auswärtigen Amts direkt bei Erscheinen
Gambia: Reise- und Sicherheitshinweise
Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise
Mongolei: Reise- und Sicherheitshinweise
Kuba: Reise- und Sicherheitshinweise
Chile: Reise- und Sicherheitshinweise
Senegal: Reise- und Sicherheitshinweise
Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise
Slowenien: Reise- und Sicherheitshinweise
Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Gambia: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 25.03.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Wie in vielen urbanen Zentren weltweit kann es im Großraum Serrekunda und Banjul zu kriminellen Übergriffen wie Taschendiebstählen, zuweilen aber auch gewalttätigen Überfällen kommen. Auch werden hin und wieder „Regelverstöße“ (z.B. Verstöße gegen Verkehrs- oder Zollvorschriften) seitens der gambischen Ordnungskräfte geahndet, die sich davon ein kleines Zubrot erhoffen. Besucher sollten keine Wertsachen (Uhren, Ringe, Ketten) sichtbar mit sich tragen. Auf das Mitführen von Taschen sollte verzichtet werden. Empfehlenswert sind Brustbeutel oder Bauchgurte, um Geld sicher zu verwahren. Einsame unbewachte Strände sollten gemieden werden. Im Falle eines Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Grundsätzlich wird empfohlen, bei Reisen in fremde Umgebung nach Einbruch der Dunkelheit und/oder allein besondere Vorsicht walten zu lassen, sowie bei Dunkelheit nicht über Land zu fahren, da erhöhte Unfallgefahr besteht.
Allgemeine Reiseinformationen
Seit dem unblutig verlaufenen Putsch des heutigen Staatspräsidenten Jammeh im Jahre 1994 wechseln sich Zeiten gespannter innenpolitischer Ruhe mit Phasen offener Konfrontationen ab, die durch die sozialen Probleme weiter verstärkt werden.
Vor eventuell geplanten Abstechern in den südlichen Landesteil der Republik Senegal (Casamance) bitte die Reise- und Sicherheitshinweise zu Senegal und Guinea-Bissau beachten.
Geld / Kreditkarten
Der Geldverkehr ist uneingeschränkt. Die einheimische Währung, Dalasi, ist außerhalb Gambias nicht konvertierbar. Devisen und Reiseschecks können in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden (1 Euro = ca. 33 Dalasi). Es wird dringend vom Umtausch auf dem Schwarzmarkt abgeraten, da solcher inzwischen sehr stark polizeilich verfolgt und entsprechend bestraft wird. Die Einfuhr von Devisen ist uneingeschränkt möglich, während maximal 300.000,- Dalasi ausgeführt werden dürfen. Verstöße gegen diese Beschränkung werden bestraft. Banken sind in Banjul vormittags von Montag bis Freitag geöffnet, außerhalb Banjuls nachmittags. Euroschecks werden nicht eingelöst. Kreditkarten werden nur in größeren Hotels akzeptiert.
Weiterreise in den Senegal mit einem Pkw
Bei der Ausreise aus Gambia in den Senegal mit einem Personenkraftwagen ist zu beachten, dass die Einfuhr von Pkws, die älter als 5 Jahre sind, im Senegal seit dem 23.07.2003 verboten ist. Die vorübergehende Einfuhr eines älteren Wagens in den Senegal ist möglich (siehe hierzu Merkblatt auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Dakar unter “Servicespektrum Konsularhilfe”).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Deutsche benötigen zur Einreise nach Gambia einen gültigen Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt; ein Lichtbild ist unabhängig vom Alter des Kindes erforderlich. Das Einreisedokument muss noch mindestens 6 Monate gültig sein. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflugticket) sowie genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Visum
Ein Visum wird bei Einreise erteilt und ist 21 bis 28 Tage gültig. Bei einem Aufenthalt von mehr als 28 Tagen muss ein Antrag auf Aufenthaltsverlängerung (gebührenpflichtig: 250 Dalasi) beim gambischen "Immigration Department" gestellt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere Zollvorschriften
Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Bei Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten, die leicht mit Betäubungsmitteln verwechselt werden können, wird die Vorlage eines englischsprachigen Attestes des behandelnden Arztes verlangt.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Deutsche Staatsangehörige unterliegen in Gambia grundsätzlich dem gambischen Strafrecht. Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.
Homosexualität ist in Gambia strafbar und wird mit Gefängnisstrafen von mehreren Jahren geahndet. Hohe Repräsentanten des gambischen Staates haben die Bevölkerung in öffentlichen Reden zur Anzeige Homosexueller aufgerufen. Es gibt Berichte über die vorübergehende Inhaftierung von Homosexuellen, auch Europäern.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Impfung gegen Gelbfieber ist sinnvoll; bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist sie vorgeschrieben.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden außerdem einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch gegen Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann darüber hinaus auch ein Impfschutz gegen Tollwut, und Typhus, evtl. auch gegen Meningokokken-Meningitis sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit einem tropen- und reisemedizinisch erfahrenen Arzt können diese Fragen entschieden werden.
Malaria
Während und nach der Regenzeit steigt das Malaria-Risiko. Neben der Expositionsprophylaxe (Mückennetz, Repellentien, bedeckende Kleidung, Verhalten) ist für die meisten Reisenden auch bei einem Kurzaufenthalt eine medikamentöse Chemoprophylaxe indiziert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
HIV / AIDS
ist in Gambia ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur frisch gekochte, keine lau aufgewärmten Speisen) und konsequenten Mückenschutz können die meisten Darminfektionen und andere tropische Infektionserkrankungen vermieden werden. Man sollte auch nicht in Süßwasser baden (u.a. Gefahr der Bilharziose).
Medizinische Versorgung
Die Grundversorgung ist zwar gewährleistet, aber nicht mit Europa zu vergleichen, da technisch und hygienisch oft problematisch. In ländlichen Gegenden fehlen oft auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Reisenden wird deshalb ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung dringend empfohlen. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung deckt in Gambia entstehende Krankheitskosten nicht ab. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen Vorkasse. Es kann sinnvoll sein, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 10.03.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Reisen in die Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom und die vorgelagerten Küstengewässer wird abgeraten.
Aufgrund von akuten Unruhen im zentralnigerianischen Jos und Umgebung wird bis auf Weiteres von Reisen nach Jos sowie ins angrenzende Umland dringend abgeraten. Die Sicherheitskräfte haben für den Stadtbezirk Jos eine nächtliche Ausgangssperre (18.00 Uhr – 6.00 Uhr) verhängt.
Reisende sollten sich vor Reisen außerhalb von Abuja und Lagos stets in nigerianischen und internationalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage informieren.
In den Ölfördergebieten in der Region des Niger Deltas, das die nigerianischen Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom umfasst, kam es seit Jahren immer wieder zu Kämpfen zwischen paramilitärisch organisierten Banden und Sicherheitskräften, aber auch von bewaffneten Gruppen untereinander.
Dadurch bestand ein hohes Anschlagsrisiko und ein Entführungsrisiko gerade für westliche Ausländer. Seit Anfang Oktober 2009 hat sich die Sicherheitslage beruhigt, da die Mehrzahl der bewaffneten Gruppen ein Amnestieangebot der Regierung angenommen und ihre Waffen abgegeben hat. Angesichts der tiefgreifenden Spannungen in der Region kann zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht verlässlich gesagt werden dass diese Beruhigung der Lage dauerhaft ist. An vielen Orten des Deltas gelten nach wie vor verschärfte Sicherheitsvorkehrungen von Polizei und Militär.
Ein Aufenthalt in der Region sollte aus diesem Grund weiterhin nur dann erwogen werden, wenn umfassende Sicherheitseinrichtungen einer Organisation (z.B. Unternehmen) in Anspruch genommen werden können (gesicherte Transporte, gesicherte Unterkünfte).
Von der besonderen Situation im Niger-Delta abgesehen, können in Nigeria , meist kaum vorhersehbar, in allen Regionen lokale Konflikte zwischen dortigen Bevölkerungsgruppen in Form von gewaltsamen Zusammenstößen mit Todesopfern aufbrechen; zuletzt waren Ende Juli 2009 in Nordnigeria Unruhen durch eine radikale islamische Gruppe zu verzeichnen. Ursachen und Anlässe der Konflikte sind politischer (z.B. im Zusammenhang mit Wahlen), religiöser und/oder ethnischer Art. Meist sind diese Auseinandersetzungen von nur kurzer Dauer (wenige Tage) und örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne Stadtteile).
In den letzten Monaten ist eine deutliche Zunahme von kriminellen Entführungen vor allem in den südöstlichen Bundesstaaten Nigerias zu verzeichnen. Auch Ausländer sind betroffen.
Autofahrten, insbesondere über Land, sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall wegen erhöhter Überfallgefahr sowie der teils katastrophalen Straßenzustände vermieden werden. In weiten Regionen muss auch bei Tag mit Überfällen gerechnet werden. Von Busreisen im Land wird abgeraten.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist hoch. Insbesondere in der Wirtschaftsmetropole Lagos kommt es immer wieder zu Serien bewaffneter Überfälle, auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtgebieten Victoria Island, Ikoyi, Lekki und Ikeja.
Zum Schutz vor Diebstahl und Raub wird empfohlen, Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter zu schützen, auf das Tragen von Schmuck vor allem auf öffentlichen Plätzen/Märkten zu verzichten und keine Kreditkarten einzusetzen. Für den Fall eines bewaffneten Raubüberfalls wird dringend geraten, keinen Widerstand zu leisten und Wertgegenstände herauszugeben.
Von Reisen nach Nigeria aufgrund von betrügerischen Geschäfts- und sonstigen Kontakten wird dringend abgeraten. Beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise der Botschaft Abuja und des Generalkonsulats Lagos zum sogenannten Vorauszahlungsbetrug auf der gemeinsamen Internetseite von Botschaft und Generalkonsulat im Kapitel „Informationen der Rechts- und Konsularabteilung“ unter www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/de/04/419.html
Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund mangelhafter Infrastruktur und hoher Kriminalitätsrate ist Nigeria kein Reiseland.
Infrastruktur
Die Versorgungslage - insbesondere Benzin, Strom- und Wasser - ist häufig unzureichend. Die Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail) sind häufig gestört. Das Mobiltelefonnetz (GSM-Standard) deckt nicht das ganze Land ab, Roaming-Vereinbarungen mit ausländischen (deutschen) Netzbetreibern sind noch unvollständig.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Nigeria ein gültiges Visum, das rechtzeitig vor Reiseantritt bei der nigerianischen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Die Visaausstellung dauert unter Umständen länger als drei Wochen. Hierbei ist zu beachten, dass Visa grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten ausgestellt werden, die zulässige Aufenthaltsdauer bei Einreise jedoch häufig auf maximal vier Wochen gekürzt wird. Visa können nach Einreise in Nigeria bei den zuständigen nigerianischen Behörden ("Nigeria Immigration Service") verlängert werden.
Es wird grundsätzlich kein Visum bei der Einreise erteilt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nigerianische Kurzzeit-Geschäfts-, Besuchs- oder Touristenvisa nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Nigeria berechtigen. Visa zwecks Arbeitsaufnahme in Nigeria sind gesondert über die nigerianische Botschaft in Berlin zu beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
Reisepass | Ja: mit maschinenlesbarer Zeile und Gültigkeit mindestens sechs Monate über Reise hinaus | |
Vorläufiger Reisepass | Ja: mit maschinenlesbarer Zeile (inkl. Lichtbild) und Gültigkeit mindestens sechs Monate über Reise hinaus | |
Personalausweis | Nein | |
Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
Weitere Anmerkungen | Keine | |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
| |
Kinderreisepass | Ja: mit maschinenlesbarer Zeile (inkl. Lichtbild) und Gültigkeit mindestens sechs Monate über Reise hinaus | |
Reisepass | Ja: mit maschinenlesbarer Zeile und Gültigkeit mindestens sechs Monate über Reise hinaus | |
Personalausweis | Nein | |
Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Nein | |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Nein |
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich.
Die Ein- und Ausfuhr von Währungsbeträgen über einem Gegenwert von 5.000 US-Dollar ist anmeldepflichtig.
Die Zollvorschriften können sich kurzfristig ändern. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls vor Reiseantritt mit der nigerianischen Botschaft in Berlin in Verbindung zu setzen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe.
Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischem Recht homosexuelle Handlungen mit schweren Strafen belegt. Körperliche Nähe zwischen Angehörigen desselben Geschlechts, insbesondere von Männern, erregt in der Öffentlichkeit jedoch keinen Anstoß, sofern sie nicht offensichtlich sexuellen Charakter hat.
Das Fotografieren von Militärpersonen und -anlagen, Flughäfen, Brücken sowie weiteren Einrichtungen mit Bedeutung für die nationale Sicherheit ist verboten. Zu beachten ist, dass diese sicherheitsrelevanten Einrichtungen in der Regel nicht als solche gekennzeichnet sind.
In der Hauptstadt Abuja und im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory (FCT) besteht seit dem 1. Juni 2008 ein absolutes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln; die Stadtregierung führt eine Kampagne gegen das Rauchen durch, mit weiteren Einschränkungen an öffentlichen Plätzen, in Parks usw. muss daher gerechnet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise gefordert und ist auch medizinisch sinnvoll. Während der Trockenzeit (Dezember-April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“, wozu Nigeria gehört, regelmäßig zu Meningokokken Epidemien. Die Impfung mit dem 4-fach-Impfstoff wird allen Reisenden, insbesondere für den Norden des Landes, empfohlen. Eine Choleraimpfung wird nicht mehr verlangt.
Bei Einreise aus afrikanischen Staaten auf dem Landwege kann es jedoch vorkommen, dass auch der Nachweis einer Impfung gegen Cholera oder Meningokokken-Krankheit verlangt wird.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Hervorzuheben ist der Schutz gegen Poliomyelitis, da Nigeria eines der wenigen Ländern ist, wo es noch zu epidemieartigen Erkrankungen kommt.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis Aund Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
Malaria
Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Nigeria!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
HIV / AIDS ist im Lande ein großes Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Die Cholera(schluck-)impfung bietet Schutz und kann bei Einreise auf dem Landewege gelegentlich gefordert werden. Für den normalen Reisenden und Touristen wäre sie aus medizinischen Gründen jedoch nicht notwendig.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia (Aedes) aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Geflügelpest
Auch in Nigeria ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten.
Bitte beachten Sie hierzu auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Lassa-Fieber
Im Januar 2009 verstarb ein englischer Tourist nach seiner Rückkehr aus Nigeria an Lassa-Fieber. Nach Angaben des nigerianischen Gesundheitsministeriums wurden 2008 sporadische Erkrankungen mit acht Todesfällen aus folgenden Staaten gemeldet: Edo, Plateau, Lagos, Ogun, Nasarava, Taraba, Borno und Anambra. Es ist davon auszugehen, dass das Virus landesweit vorkommt. Das Hauptreservoir dieses oft tödlich verlaufenden hämorrhagischen Fiebers ist die Vielzitzenratte, die Übertragung erfolgt vorwiegend aerogen über zerstäubten Rattenurin im Bereich der Rattenbiotope, über die Nahrungszubereitung (die Ratte wird lokal gegessen) oder im Krankenhaus bzw. familiär bei engem Kontakt von Mensch zu Mensch. Kontakte mit Erkrankten ist zu vermeiden. Vorsicht ist auch bei Reisen unter einfachen Bedingungen angezeigt.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, in Nigeria gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke - dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Mongolei: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 10.03.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität: Aufgrund aktueller Vorfälle weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass zunehmend gewalttätige Überfälle zu beobachten sind. Nach Einbruch der Dunkelheit wird daher ausdrücklich davon abgeraten, sich allein in Ulan Bator (alternative Schreibweise: Ulaanbaatar) zu bewegen.
Besondere Vorsicht ist bei der Benutzung von Privattaxis angebracht. Sofern der teilweise stark überhöhte Fahrpreis nicht gezahlt wird, kann es zu äußerst unangenehmen Situationen mit dem Fahrer kommen. Taxis sollten nicht allein benutzt werden, vor allem nicht von Frauen. In jedem Fall sollte man auf der Rückbank Platz nehmen und das Zusteigen von weiteren Fahrgästen vermeiden. In einigen Fällen hat es sich bei den Zugestiegenen um Komplizen gehandelt, die gemeinsam mit dem Fahrer den Raub am Fahrgast durchgeführt haben.
Auf Märkten (insbesondere der „Schwarzmarkt“, auch Narantuul-Markt), in Einkaufszentren, in Kaufhäusern und in der Nähe touristischer Sehenswürdigkeiten (v.a. Gandan-Kloster in Ulan Bator) sollte man sich vor Taschendieben in Acht nehmen.
Allgemeine Reiseinformationen
Die mongolische Währung, Tugrik, kann in allen Banken gegen US-Dollar oder Euro getauscht werden. Bei kleineren Scheinen ist unter Umständen der Wechselkurs schlechter. Zunehmend sind falsche mongolische Geldscheine im Umlauf; es wird daher geraten, nur in Banken oder offiziellen Wechselstuben Geld zu tauschen. In Hotels, Jurtencamps und in vielen Läden werden Dollar, immer mehr auch Euro akzeptiert. Häufig werden die Preise sogar in US-Dollar ausgezeichnet. Auf dem Land kann Geld nur in den Aimak-Zentren getauscht werden. Es empfiehlt sich daher, vor längeren Reisen ausreichend einheimische Währung in Ulan Bator zu tauschen.
In Ulan Bator findet man mehr und mehr Geldautomaten, an denen mit Visa-Karten, teilweise auch mit Maestro-Karten, die Landeswährung abgehoben werden kann. Ebenso kann in größeren Banken mit Kreditkarten Geld abgehoben werden. Auf dem Land ist eine derartige Geldversorgung derzeit nicht möglich.
Alle großen Hotels und Geschäfte, in denen Ausländer häufig verkehren (v.a. Souvenir- und Kaschmir-Geschäfte) akzeptieren die gängigen Kreditkarten.
Bei Inlandsflügen werden internationale Sicherheitsstandards nicht immer eingehalten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Mongolei ein Visum, das bei der Mongolischen Botschaft in Berlin beantragt werden kann. Visa werden auch am Flughafen in Ulan Bator ausgestellt. Es liegen keine Informationen darüber vor, ob die Ausstellung am Flughafen jederzeit und unkompliziert erfolgt. Es wird daher zu einer Einholung des Visums vor Reiseantritt geraten.
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | Einreise möglich, Visum erforderlich |
Vorläufiger Reisepass | Einreise möglich, Visum erforderlich |
Personalausweis | Einreise nicht möglich |
Vorläufiger Personalausweis | Einreise nicht möglich |
Weitere Anmerkungen | Keine |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
|
Kinderreisepass | Einreise möglich, Visum erforderlich |
Reisepass | Einreise möglich, Visum erforderlich |
Personalausweis | Einreise nicht möglich |
Vorläufiger Personalausweis | Einreise nicht möglich |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Einreise möglich, Visum erforderlich |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Einreise nicht möglich |
Weitere Anmerkungen | Keine |
Transitreisen
Der Flughafen in Ulan Bator verfügt über keinen Transitraum. Daher wird auch bei nur kurzem Aufenthalt zwischen zwei Flügen ein Visum benötigt.
Grenzübergänge für Ausländer
Die Ein- bzw. Ausreise ist für Ausländer nur möglich:
- über den internationalen Flughafen von Ulan Bator (Chinggis Khaan),
- per Zug von Russland aus in Sukhbaatar und von China aus in Zamyn Uud,
- mit dem Auto: Mongolisch-russische Grenze: Altanbulag/Khiagt (Selenge Aimag), täglich von 8.00 – 19.00 Uhr geöffnet; Tsgaan-Nuur/Tashanta (Bayan Ulgii Aimag), werktags von 9.00 – 18.00 Uhr geöffnet, sonntags geschlossen. Mongolisch-chinesische Grenze: Zamynd-Uud/Ereen (Dornod Aimag), täglich von 9.00 – 19.00 Uhr geöffnet.
Bei der Benutzung anderer als der oben genannten Grenzübergänge kann es zu Zurückweisungen oder verlängerten Wartezeiten kommen, weil die Grenzbeamten mit der Abfertigung internationaler Dokumente nicht vertraut sind.
Einreise mit dem Kfz
Bei Einreise mit dem Kfz empfiehlt sich eine Voranmeldung beim mongolischen Hauptzollamt in Ulan Bator, die möglichst über einen Reiseunternehmer vor Ort erfolgen sollte. Die Einfuhr kann auch direkt beim mongolischen Zoll, Abteilung für Überprüfung und Kontrolle (Fax.: +976-11-350 048) auf Englisch beantragt werden. Im Antrag anzugeben sind Personalien, Staatsangehörigkeit, Passnummer, Angaben zum Fahrzeug (Marke, Motornummer, Fahrgestellnummer) sowie Datum und Grenzübergang der geplanten Ein- und Ausreise.
Bei der Einreise mit dem Kfz wird auf dem Einreisestempel im Reisepass ein entsprechender Vermerk angebracht, zusätzlich wird für das Fahrzeug ein Transitdokument ausgestellt, in dem die wesentlichen Daten, die Aufenthaltsdauer und der Ausreiseort vermerkt sind. Eine Zollkaution muss nicht mehr hinterlegt werden.
Aufgrund dieses Vermerkes im Pass ist eine Ausreise nur mit dem Fahrzeug möglich. Soll die Ausreise ohne das Fahrzeug erfolgen, so ist eine nachträgliche Verzollung und ein aufwendiger Verwaltungsprozess erforderlich.
Neu ist sei 2007, dass Fahrzeuge innerhalb von 72 Stunden nach Einreise beim Verkehrspolizeihauptamt in Ulan Bator angemeldet sein müssen. Dies ist vor allem bei Einreise über Tsagaan Nuur (Bayan Ulgii Aimag) wegen der Entfernung schwierig. Auch hierbei kann ein Vertreter vor Ort helfen; per Fax oder E-Mail übermittelte Unterlagen werden von den mongolischen Behörden akzeptiert. Erfahrungsgemäß werden auch 2 Fotos des Fahrzeuges (Front- und Seitenansicht) verlangt.
Registrierung
Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen müssen Besucher sich in den ersten sieben Tagen beim Ministerium für Justiz und Inneres, Ausländerbüro Ulan Bator, anmelden und vor der Ausreise wieder abmelden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere Zollvorschriften
Besondere Zollvorschriften gelten für die Mongolei nicht. Jedoch wird insbesondere bei der Ausreise sehr häufig und streng nach Antiquitäten, wertvollen Mineralien, Metallen und Jagdtrophäen gesucht. Jäger dürfen ihre persönlichen Jagdwaffen inklusive Munition ein- und wieder ausführen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Fotografierverbot besteht in der Nähe von militärischen und Sicherheitseinrichtungen. Bei Reisen in die Grenzregionen sind besondere Genehmigungen der Grenzorgane erforderlich.
Autofahrer sollten beachten, dass Fahren nach Alkoholgenuss generell verboten ist (0,0-Promille-Grenze), Kontrollen häufig sind und Zuwiderhandlung empfindlich bestraft werden.
Medizinische Hinweise
Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)
Nach dem drastischen Anstieg von HFMD im Sommer/Spätsommer 2008 hat sich die Lage beruhigt. Seit Januar 2009 sind keine neue Fälle bekannt. Es ist nicht auszuschließen, dass es sporadische Fälle gibt. Die Übertragung dieser Entero- bzw. Coxackieviren erfolgt oral oder aerogen. Das Krankheitsbild verläuft mit Fieber, Haut- und Schleimhautveränderungen. Komplikationen an Herz, Lunge und ZNS können tödlich enden. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene!) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, FSME/RSSE, Meningokokken-Krankheit und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.
HIV/AIDS
Die HIV/AIDS-Rate ist nach offiziellen Angaben niedrig. Vorsorgemaßnahmen wie die Benutzung von Kondomen wird dringend empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Aviäre Influenza („Vogelgrippe“)
Auch in der Mongolei ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de. Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Gonorrhoe
Sexuelle übertragbare Krankheiten wie die Gonorrhoe sind häufig.
Hepatitis B
Chronische Hepatitis B ist, wie in vielen ost- und südostasiatischen Ländern hochprävalent.
Anthrax (Milzbrand)
2007 wurde einige Fälle von Anthrax (Milzbrand) aus der Mongolei gemeldet, zuletzt in der Khovsgol Provinz.
Pest
In der Mongolei gibt es endemische Pestgebiete. Eine Gefahr der Übertragung besteht jedoch nur bei direktem Kontakt mit infizierten Nagern (vor allem Murmeltieren), mit unverarbeiteten Produkten, die aus ihnen hergestellt wurden, oder durch Stiche infizierter Flöhe dieser Nagetiere.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und oft technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Auf dem Land und in vielen auch großen Städten fehlen europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Eine Verständigung kann ohne mongolische Sprachkenntnisse gerade bei medizinischen Inhalten ein großes Problem sein.
Es wird dringend empfohlen eine Reisekrankenversicherung – incl. Rückholung- abzuschließen!
Medikamente/ Dauermedikation
Nicht alle westliche Medikamente - insbesondere Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetzt fallen- sind in der Mongolei erhältlich. Ein Reisevorrat Ihrer Medikamente sollte mitgeführt werden. In Zweifelsfällen sollten die geltenden Bestimmungen bei der Mongolischen Botschaft in Deutschland erfragt werden.
Die Einfuhrbestimmungen von Medikamenten unterliegen den Bestimmungen des jeweiligen Einreiselandes, welche sich jederzeit ändern können. Die Botschaft kann hierüber keine verbindlichen Auskünfte erteilen. Bitte erkundigen Sie sich daher vor Einreise über die jeweils aktuellen Vorschriften bei der Botschaft der Mongolei in Deutschland.
Lassen Sie sich vor einer Reise in die Mongolei durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B. www.dtg.org oder www.frm-web.de)
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Kuba: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 10.03.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die Gefahr terroristischer Anschläge in Kuba wird als sehr niedrig eingeschätzt.
Kriminalität
Im Vergleich zu anderen Fernreisezielen ist der Tourismus auf Kuba immer noch sicher. Allerdings werden auch auf Kuba Touristen Opfer von Eigentumsdelikten, von Körperverletzung, in seltenen Fällen auch von Gewaltverbrechen. Vor allem Individualreisende sollten daher ähnliche Vorkehrungen wie in anderen Ländern in der Region treffen:
Sie sollten nicht Ihr gesamtes Bargeld bei sich führen und es auf mehrere Stellen am Körper verteilen, den mitgeführten Geldbetrag nicht zur Schau stellen sowie Bargeld und Originalreisepass im Hotelsafe verwahren.
Wertvolle Gegenstände sollten im Handgepäck transportiert werden, denn es gibt Fälle aufgebrochener Koffer an den Flughäfen.
In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Diebstählen an den ca. 20 km östlich von Havanna gelegenen Stränden der Orte St. Maria del Mar und Guanabo. Taschen sollten dort zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt gelassen werden.
Naturkatastrophen
Kuba befindet sich in der durch Wirbelstürme gefährdeten Zone der Karibik (Wirbelsturm-Saison von Juni bis November). Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden. Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.
Aktuelle Informationen über Wirbelstürme sind im Internet u.a. unter www.nhc.noaa.gov abrufbar
Allgemeine Reiseinformationen
Drei schwere Wirbelstürme haben im Herbst 2008 in einigen Provinzen Schäden an Infrastruktur (Straßen, Strom- und Wasserversorgung, Telefonleitungen) und Gebäuden hinterlassen. Reisende müssen weiterhin in Einzelfällen mit Beeinträchtigungen im infrastrukturellen Bereich rechnen.
Reisende mit doppelter Staatsangehörigkeit
Reisende mit deutscher und kubanischer Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass sie beim Aufenthalt in Kuba von den Behörden ausschließlich als kubanische Staatsangehörige behandelt werden und kubanischen Maßnahmen wie z.B. der Wehrpflicht und der Einberufung von Reservisten unterliegen können.
Reisen im Land
Für Rundreisen im Lande kommen für den Auslandstouristen in erster Linie Busse (Viazul), organisierte Bustouren, aber auch Mietwagen in Betracht, wobei Busfahrten hinsichtlich Verkehrssicherheit weniger problematisch sind.
Besonders in Havanna muss mit streunenden Hunden gerechnet werden, die sich zu Rudeln zusammenschließen und teilweise aggressives Verhalten zeigen.
Kuba leidet unter Stromengpässen. Um Strom zu sparen, werden vor allem außerhalb der touristischen Zentren Stromabschaltungen (wichtig für Individualreisende!) vorgenommen, was auch zu Beeinträchtigungen der Wasserversorgung und Kommunikation führen kann.
Fotografieren Sie keine militärischen Einrichtungen und offizielle Fahrzeugkolonnen und respektieren Sie Militäreinrichtungen (Sperrgebiete und Gebäude). Nicht alle militärischen Einrichtungen bzw. Sperrgebiete auf Kuba sind eingezäunt oder als solche deutlich erkennbar. Anweisungen bzw. Aufforderungen des Wach- und Sicherheitspersonals sollten unbedingt befolgt werden.
Wichtige Dokumente (Pass mit Visum beziehungsweise Touristenkarte, Führerschein,
Adressenlisten und Telefonnummernlisten) sollten auch in Kopie und getrennt vom Original mitgeführt werden. Ausländer müssen immer in der Lage sein, sich auszuweisen (Passkopie genügt).
Kubaner bedürfen für jegliche Art privater Geschäfte einer Genehmigung der Behörden. Vor Unterbringung in Privathaushalten sollten Sie nach der erforderlichen behördlichen Genehmigung fragen, da sonst für beide Teile (Gastgeber und Gast) Schwierigkeiten mit der Polizei zu befürchten sind. Berücksichtigen Sie, dass Kontakte von Kubanern mit ausländischen Reisenden u.U. von offiziellen Stellen registriert werden. Für kubanische Mitarbeiter der Tourismuswirtschaft gelten besondere Verhaltensvorschriften.
Straßenverkehr
Im Straßenverkehr gibt es erhöhte Gefahr aufgrund des schlechten Straßenzustandes, mangelnder Beleuchtung, unvorhersehbaren Fahrverhaltens sowie technischer Unzulänglichkeiten (keine Beleuchtung, Bremsversagen etc.). Kubaner verständigen sich im Straßenverkehr z. T. durch ein System von Handzeichen, die für Ausländer zunächst nicht verständlich sind.
Bei Unfällen mit Personenschäden unter Beteiligung von Touristen kann es zu einer mehrwöchigen Ausreisesperre, evtl. auch zu Untersuchungshaft kommen. Wenn Personen verletzt oder getötet wurden, werden gegen ausländische Fahrer drakonische Haftstrafen verhängt.
Nachtfahrten über Land sollten wegen der schlechten Straßenverhältnisse, unbeleuchteter Fahrzeuge (wie Fahrradfahrer und Pferdefuhrwerke), Fußgänger und Vieh auf der Fahrbahn unbedingt vermieden werden.
Bei der Anmietung von Mietwagen sollte auf den technischen Zustand des Fahrzeugs geachtet und dieser dokumentiert werden. Es wird ferner empfohlen, sich vor der Abreise aus Deutschland bei der Mietwagenfirma über den Art und Umfang der angebotenen Versicherungsleistungen zu erkundigen, insbesondere im Falle eines Unfalls mit Personen- oder Sachschäden. Es kann angezeigt sein, vor Einreise nach Kuba in Deutschland eine zusätzliche Versicherung abzuschließen. Eine über die kubanische gesetzliche Haftpflichtversicherung hinausgehender Versicherungsschutz kann in Kuba nach Kenntnisstand der Botschaft nach Einreise nicht erworben werden.
Zahlungsmittel
In Kuba wird der US-Dollar nicht als Zahlungsmittel anerkannt. Das übliche Zahlungsmittel ist der „peso convertible“ (CUC). Touristen können Euro bei allen kubanischen Banken und Wechselstuben (CADECA) zum geltenden Wechselkurs in CUC eintauschen. Da beim Tausch von US-Dollar 10% Provision einbehalten wird, ist es ratsam, Bargeld in Euro mitzubringen. Nicht benutzte CUC können vor der Abreise am Flughafen zum Tageskurs in Euro zurückgetauscht werden. Lediglich in Varadero und anderen Tourismusgebieten wurde der Euro bereits als offizielles Zahlungsmittel eingeführt und kann auch nur dort genutzt werden. Dies soll in Zukunft noch ausgeweitet werden. Ein Erwerb der Landeswährung (moneda nacional, also nichtkonvertible Pesos) ist nicht erforderlich. Darüber hinaus ist die Ein- und Ausfuhr von Pesos verboten. Wegen des US-Embargos gibt es keinen Zahlungsverkehr zwischen Kuba und den USA.
Die Kreditkarten deutscher Bankinstitute werden i.d.R. in allen größeren Hotels und Restaurants akzeptiert, nicht jedoch Kreditkarten US-amerikanischer Institute (American Express; Diners Club) und nicht diejenigen deutscher Tochtergesellschaften US-amerikanischer Institute (z.B. Citibank).
Scheckkarten (EC/Maestro) werden in Kuba nicht angenommen.
Inzwischen kann Bargeld auch in einigen Bankfilialen (z.B. der Banco Financiero Internacional oder der Banco Metropolitano) mit Visa-Kreditkarte und PIN am Bankautomaten gezogen werden.
Die Gebühr für den Kreditkarteneinsatz beträgt i.d.R. 3%, jedoch ist zu beachten, dass die Umrechnung CUC – Euro über den US-Dollar zum jeweiligen von kubanischer Seite festgelegten Tageskurs erfolgt.
Es empfiehlt sich auch Bargeld (Euro, möglichst in kleiner Stückelung) mitzubringen, da eine Geldbeschaffung selbst mit in Kuba grundsätzlich akzeptierten Kreditkarten erfahrungsgemäß aufgrund technischer Probleme nicht zu jedem Zeitpunkt möglich ist. Bargeld sollte auf mehrere Stellen am Körper verteilt mitgeführt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Eine Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken mit einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen (einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage möglich) ist nur mit Visum in Form einer sog. "Touristenkarte" möglich, die zusammen mit dem Reisepass zur Einreise dient. Pauschaltouristen können Touristenkarten über ihr Reisebüro erhalten, Individualtouristen müssen sich vor Einreise an die zuständige kubanische Auslandsvertretung wenden. Bei beabsichtigten längeren Aufenthalten oder solchen zu nicht-touristischen Zwecken ist ein Visum erforderlich, welches bei der kubanischen Auslandsvertretung im Herkunftsland zu beantragen ist. Hierfür ist unter Umständen eine Einladung erforderlich. Die Bearbeitungsdauer kann sich auf mehrere Wochen belaufen. Visa beziehungsweise Touristenkarten werden grundsätzlich nicht an der Grenze ausgestellt; darüber hinaus kontrollieren die Fluggesellschaften vor Abflug aus Deutschland grundsätzlich, ob Visum oder Touristenkarte vorhanden sind und verweigern u.U. die Mitnahme.
Im kubanischen Amtsblatt wurde der Beschluss des Ministerrates veröffentlicht, ab 01.05.2010
von allen Einreisenden (Ausländern und Kubanern mit Wohnsitz im Ausland) sowie von allen Ausländern mit vorübergehendem Wohnsitz in Kuba die Vorlage einer Krankenversicherung zu verlangen.
Der Verkauf von Policen soll durch den staatlichen kubanischen Versicherer bei allen Einreisestellen Kubas erfolgen.
Da die Ausführungsbestimmungen vom kubanischen Finanzministerium noch nicht erlassen wurden, liegen darüber hinaus momentan keine weiteren Informationen vor.
Rechtsverbindliche Auskünfte zu den kubanischen Einreisebestimmungen kann nur die Botschaft von Kuba erteilen.
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | ja, muss bei Einreise jedoch noch mindestens 6 Monate gültig sein |
Vorläufiger Reisepass | ja, muss bei Einreise jedoch noch mindestens 6 Monate gültig sein |
Personalausweis | nein |
Vorläufiger Personalausweis | nein |
Weitere Anmerkungen | Eine Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken mit einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen (einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage möglich) ist nur mit Visum in Form einer sog. "Touristenkarte" möglich, die zusammen mit dem Reisepass zur Einreise dient. Pauschaltouristen können Touristenkarten über ihr Reisebüro erhalten, Individualtouristen müssen sich vor Einreise an die zuständige kubanische Auslandsvertretung wenden. Bei beabsichtigten längeren Aufenthalten oder solchen zu nicht-touristischen Zwecken ist ein Visum erforderlich, welches bei der kubanischen Auslandsvertretung im Herkunftsland zu beantragen ist. Hierfür ist unter Umständen eine Einladung erforderlich. Die Bearbeitungsdauer kann sich auf mehrere Wochen belaufen. Visa beziehungsweise Touristenkarten werden grundsätzlich nicht an der Grenze ausgestellt; darüber hinaus kontrollieren die Fluggesellschaften vor Abflug aus Deutschland , ob Visum oder Touristenkarte vorhanden sind und verweigern u.U. die Mitnahme. |
Reisedokumente |
|
Kinderreisepass | ja, muss bei Einreise jedoch noch mindestens 6 Monate gültig sein |
Reisepass | ja, muss bei Einreise jedoch noch mindestens 6 Monate gültig sein |
Personalausweis | nein |
Vorläufiger Personalausweis | nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | nein |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | grundsätzlich möglich, sofern er ein Lichtbild enthält; das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch die Reise mit einem eigenen Kinder- oder Reisepass |
Weitere Anmerkungen | siehe obige Anmerkungen zur Einreise von Erwachsenen |
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rückfrage bei der zuständigen kubanischen Auslandvertretung wird daher empfohlen.
Besondere Zollvorschriften
Nehmen Sie nur Dinge mit, die für Ihren persönlichen Bedarf bestimmt sind. Übermengen können beschlagnahmt werden, weil sie als unerlaubte Geschenke angesehen werden.
Elektrogeräte dürfen ebenfalls nur in dem Maß eingeführt werden, in dem sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, nicht als Geschenke für kubanische Staatsangehörige. Für Geschenke (nicht-kommerzielle Einfuhr) ab einem Gegenwert von 50 CUC bis 250 CUC wird Zoll in Höhe von 100 % erhoben. Nähere Auskünfte dazu erteilt die zuständige kubanische Auslandsvertretung.
Die Einfuhr frischer Lebensmittel (z.B. frische Wurst-, Milchprodukte, Gemüse, Obst) ist aus gesundheitspolizeilichen Gründen verboten.
Die Ein- und Ausfuhr von Pesos ist verboten.
Nehmen Sie keine Gegenstände aus Kuba mit, bei denen es sich um kubanisches Kulturgut handeln könnte. Auskünfte hierzu sowie Ausfuhrgenehmigungen erteilt: Bienes Culturales, Calle 17 #1009, entre10 y 12, Vedado, Telefon: 839658. Die Genehmigung kostet nur wenige Pesos, erspart aber möglichen Ärger bei der Ausreise.
Ausfuhrbestimmungen für Tabakprodukte
Es können bis zu zwanzig (20) lose Zigarren ausgeführt werden, ohne Nachweise über Herkunft und Kauf vorlegen zu müssen. Bis zu fünfzig (50) Zigarren können unter der Bedingung ausgeführt werden, dass sie sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden. Mehr als fünfzig (50) Zigarren können nur unter Vorlage einer Originalrechnung, die von den offiziell dazu genehmigten staatlichen Geschäften ausgestellt werden muss, ausgeführt werden. In dieser Rechnung muss die gesamte Tabakmenge erfasst sein, deren Ausfuhr beabsichtigt ist. Es ist auch in diesen Fällen unabdingbar, dass die Zigarren sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden. Weitere Auskünfte sind auf der Website des kubanischen Zolls unter www.aduana.co.cu erhältlich.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Schon beim Fund geringer Mengen Drogen zum Eigenbedarf ist mit drastischen Strafen zu rechnen. Der Besitz von Kleinmengen wird bei Ausländern zudem als Drogenschmuggel geahndet. Das Strafmaß hierfür beträgt vier bis dreißig Jahre Haft, auf besonders schwere Fälle steht die Todesstrafe. Zur strafrechtlichen Verfolgung nach Verkehrsunfällen siehe oben unter Straßenverkehr.
Besucher sollten politische Betätigung unterlassen, dies kann mit hohen Haftstrafen geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Die medizinische Versorgung entspricht in Kuba nicht westeuropäischem Standard. Vor allem die technische Ausstattung, die hygienischen Zustände und die Versorgung mir Medikamenten in kubanischen Kliniken lassen zu wünschen übrig. Dies gilt auch für die wenigen für Ausländer vorgesehenen Spezialkliniken, in denen dennoch hohe Behandlungskosten entstehen können. Reisende sollten daher unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen, die auch den Rücktransport im Krankheitsfall einschließt.
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Die Insel Kuba ist malariafrei.
Denguefieber
In und nach der Regenzeit (Mai bis Oktober) treten immer wieder Dengue-Fieber-Epidemien auf, wobei es immer auch Jahre mit besonders hoher Übertragungsaktivität gibt. Die kubanischen Behörden machen keine Angaben über die Zahl der jährlichen Erkrankungen.
Die Erkrankung wird von überwiegend tagaktiven Mücken (Stegomyia aegypti und Stegomyia albopicta) übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge vorkommen (Dengue-Hämorrhagisches Fieber, Dengue-Schock-Syndrom). Siehe hierzu auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes.
Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dazu gehört:
- ganztägig helle, körperbedeckende Kleidung, lange Hosen und lange Ärmel
- ausschließliche Verwendung der empfohlenen Mückenabwehrmittel (Repellentien) auf der Basis von Diethyltoluamid (= DEET, z.B. Nobite®) oder Icaridin (= Bayrepel®, z.B. Autan®). wiederholtes Auftragen der Repellentien auf alle freien Körperstellen während des Tages und den frühen Abendstunden
- den Schlafraum mückenfrei zu halten, ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
- Meiden des Aufenthaltes im Freien, insbesondere in Gärten, Grünanlagen und Armenvierteln
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Reisende sollten auf besondere Hygienemaßnahmen vor dem Verzehr von Obst und Gemüse achten und dieses frisch gekocht oder frisch selbst geschält verzehren. Leitungswasser ist als Trinkwasser nicht geeignet. Das Trinkwasser sollte in abgepackter Form in Geschäften erworben werden.
In der warmen Jahreszeit (April bis September) besteht die Gefahr, dass Fische giftige Algen aufgenommen haben, die auch beim Menschen zu schweren Vergiftungen führen können (Ciguatera). Den Fischen selbst sind keinerlei Veränderungen anzumerken. Lokale Hinweise sollten beachtet werden.
HIV/ AIDS
Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht neben dem Risiko der herkömmlichen Geschlechtskrankheiten das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Medizinische Versorgung
Medizinische Behandlung für Ausländer ist in Kuba nur in speziellen Ausländerkrankenhäusern bzw. Ausländerabteilungen von Krankenhäusern möglich. Die Kosten können die in Deutschland üblichen übersteigen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werde. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch eine Arzt/ Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Haiti: Reisewarnung
Unverändert gültig seit: 09.03.2010
Reisewarnung
Vor Reisen nach Haiti wird gewarnt.
Aktueller Hinweis
Am späten Nachmittag des 12. Januar wurde Haiti von einem schweren Erdbeben der Stärke 7,3 erschüttert. Das Epizentrum lag ca. 16 Kilometer südwestlich der Hauptstadt Port-au-Prince. Das Ausmaß der Schäden ist beträchtlich. Im Großraum der Hauptstadt Port-au-Prince sind viele Gebäude zerstört bzw. beschädigt worden, darunter auch Regierungsgebäude sowie Einrichtungen des öffentlichen Lebens (z.B. Krankenhäuser und Schulen). Aufgrund unzureichender hygienischer Verhältnisse muss mit Seuchengefahr gerechnet werden. Die Kommunikation in der Hauptstadtregion wurde teilweise wieder hergestellt. Weitere Beben können nicht ausgeschlossen werden.
Angesichts der angespannten Versorgungslage können gewaltsame Übergriffe nicht ausgeschlossen werden.
Es wird gebeten die aktuelle Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Allgemeine Reiseinformationen
Vor Reisen nach Haiti wird gewarnt.
Haiti ist das ärmste Land der westlichen Hemisphäre und gehört zur Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder.
Kriminalität/ Sicherheit
Die Sicherheitslage in Haiti hat sich angesichts deutlicher Fortschritte bei der Bekämpfung der Bandenkriminalität verbessert, die Gewaltkriminalität in der Hauptstadt Port-au-Prince ist nicht höher als in anderen Metropolen dieser Welt. Die zeitweise auf Kidnapping spezialisierte Organisierte Kriminalität (OK) verfolgt in jüngster Zeit diese Art der Erpressung kaum noch. Hier zeigen sich klare Erfolge (Aufklärung der Delikte, Festnahmen) der haitianischen Polizei, z.T. in Zusammenarbeit mit der UN-Polizeitruppe.
Naturkatastrophen
In Haiti ist wie auch in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA von Juni bis November Hurrikan-Saison. Entgegen dem Jahr 2008 (vier tropische Wirbelstürme über Haiti) blieben solche im Jahr 2009 völlig aus.
Reisende sollten trotzdem die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.
Aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter http://www.nhc.noaa.gov/ abrufbar.
Reisen über Land, Infrastruktur
Haiti ist touristisch nur wenig erschlossen und durch fortgeschrittene Umweltzerstörung gekennzeichnet. Das Land leidet an den Folgen schwerer Überschwemmungen, Überbevölkerung, Verelendung breiter Volksschichten, verbreiteten Krankheiten sowie schlechten hygienischen Verhältnissen.
Die gesamte Infrastruktur des Landes (Gesundheitssystem, Straßennetz, Telefonverbindungen, Wasser- und Energieversorgung etc.) funktioniert nur eingeschränkt und ist sanierungsbedürftig. Entsprechende Programme greifen mit internationaler Unterstützung praktisch überall im Land.
Wer trotz der Reisewarnung Haiti bereist, sollte im Hotel oder bei Bekannten, zur Not auch bei der Botschaft, Hinweise zu Reiseroute-/-dauer hinterlassen. Melden Sie sich nach Ankunft am Tagesziel möglichst kurz telefonisch. Bitte registrieren Sie sich auch elektronisch unter http://service.diplo.de/registrierungav
Wenn Sie Ihre Unterkunft oder den Wagen verlassen, sorgen Sie für sichere Verwahrung Ihrer Wertsachen. Es empfiehlt sich größere Bargeldbeträge etc. an sicherem Ort zurückzulassen. Achten Sie besonders auf Ihre Reisepapiere (Pass, Ticket, etc.!), das Mitführen von Kopien reicht meist aus.
Sprachen
Grundkenntnisse in Französisch, zur Not auch Englisch, sollten vorhanden sein. Die breite Masse der haitianischen Bevölkerung (etwa 85%) spricht jedoch ausschließlich Kreolisch (Mischung aus Französisch und afrikanischen Sprachen).
Zahlungsmittel
Vorherrschendes Zahlungsmittel ist Bargeld, das überwiegend gegen US-Dollar in bar bei Banken, privaten Wechselstuben, Supermärkten und in kleineren Mengen auch auf offener Straße (Vorsicht!) getauscht wird. Der Wechselkurs fluktuiert ständig (derzeit entspricht 1 US-$ etwa 40 Gourdes). Preisangaben erfolgen häufig nicht in der Landeswährung Gourdes, sondern in Dollar, wobei meistens die Fiktivwährung haitianischer Dollar gemeint ist (1 haitianischer Dollar = 5 Gourdes). US-Dollar sollten in ausreichender Menge und ausgewogener Stückelung mitgebracht werden.
Kreditkarten (Visa, Mastercard, American Express) werden in Hotels und Supermärkten akzeptiert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Vor Reisen nach Haiti wird gewarnt.
Reisedokumente
Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der Personalausweis reicht nicht aus. Deutsche Kinderausweise werden uneingeschränkt anerkannt; der Eintrag von Kindern im Pass miteinreisender Eltern ist nicht ausreichend.
Alle Einreisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige können für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten ohne Visum nach Haiti einreisen. Bei Ankunft muss jedoch ein Einreiseformular ausgefüllt und bei Ausreise wieder vorgelegt werden. Der Flugschein für die Weiter- bzw. Rückreise muss vorliegen. Für längere Aufenthalte muss vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen haitianischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Ausreise
Bei Ausreise ist eine Steuer von ca. 30 US-Dollar fällig, die nicht in Gourdes bezahlt werden kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Medizinische Hinweise
Vor Reisen nach Haiti wird gewarnt.
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Ganzjähriges Risiko, von Mai bis November herdförmig verstärkt, ausschließlich Malaria tropica. Ein mittleres Risiko besteht in tiefer gelegenen ländlichen, suburbanen und Waldgebieten einschließlich der Küstenregion, ein geringes Risiko in den anderen Landesteilen, außerhalb der Regenzeiten und in den Stadtgebieten.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder die Mitnahme einer Selbstbehandlungsdosis notwendig. Für die Malariaprophylaxe – und Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Resochin, Malarone, Doxycyclin, Lariam, Riamet) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Dosierung und die persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- ganzkörperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- Insektenschutzmittel tagsüber ( Dengue!), abends und nachts (Malaria) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber (besonders August – Februar), Filariasis, Typhus, Bilharziose,
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Chile: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 09.03.2010
Aktuelle Hinweise
Am 27. Februar 2010 wurde Chile von einem schweren Erdbeben der Stärke 8,8 erschüttert. Das Epizentrum lag ca. 329 km südlich von Santiago de Chile auf Höhe der Stadt Concepción.
Das Ausmaß der Opfer und Schäden insbesondere in der VII. und VIII. Region (Regionalhauptstädte Talca und Concepción) ist beträchtlich.Obwohl Aufräum- und Bergungsarbeiten bereits im Gange sind, ist in weiten Teilen die Trinkwasser-, Elektrizitäts-, Kommunikations- und Versorgungslage noch prekär. Aufgrund von Plünderungen und gewalttätigen Ausschreitungen wurden für beide Regionen der Ausnahmezustand ausgerufen und unter Militärverwaltung gestellt. Für Concepción wurden Ausgangssperren verhängt.
Von nicht dringend erforderlichen Reisen in die VII. und VIII. Region wird daher im Moment abgeraten.
Der Deutschen Botschaft in Santiago de Chile liegen bislang keine Meldungen vor, dass sich deutsche Staatsangehörige unter den Opfern befinden.
Das chilenische Telefonnetz im Erdbebengebiet ist beeinträchtigt.
Angehörige in Deutschland, welche die begründete Sorge haben, dass sich deutsche Angehörige in Chile in Not befinden, können sich direkt an das Auswärtige Amt (Tel.: 030-5000-2000) wenden.
Darüber hinaus ist die Botschaft von 6:00 bis 20:00 Uhr chilenischer Zeit telefonisch unter der Hotline 0056-2-463 2573 erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten können Sie sich in Notfällen an den Bereitschaftsdienst unter der Nummer 0056 - 9 - 9885 8600 wenden oder eine E-Mail an info@santiago-de-chile.diplo.de richten.
Für Betroffene in der Krisenregion ist ein Botschaftsteam zur konsularischen Betreuung eingesetzt, zu dem über das Büro des Honorarkonsuls Kontakt aufgenommen werden kann:
HK Christian Alfred Schmitz
Diagonal Pedro Aguirre Cerda 1151 Piso 2
Concepción
Telefonisch bestehen folgende Erreichbarkeiten:
0056-41- 318 95 32 Festnetzanschluss des Honorarkonsuls
0056-9-96 184718 Mobiltelefon
0056-870-772230086 Satellitentelefon (Achtung: höhere Gebühren)
Hinweise zum Flugverkehr mit Santiago:
Der Botschaft liegen folgende Informationen der chilenischen Flughafenbehörden vor:
Am 3. März wurde am Flughafen Santiago der Betrieb wieder aufgenommen. Der Flugverkehr ist aufgrund der Schäden am Flughafen allerdings bis auf weiteres noch beeinträchtigt, was u.a. zu veränderten Abflugszeiten sowie zum Ausfall einzelner Flüge führen kann.
Flugreisende werden gebeten, sich unmittelbar an die Büros ihrer Fluggesellschaften zu wenden.
Info LANCHILE (Hotline von Chile aus: 600 526 20 00)
Reisende werden des Weiteren gebeten, die aktuelle Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und den Weisungen der örtlichen Sicherheitskräfte Folge zu leisten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
In ganz Chile, (insbesondere in der Innenstadt von Santiago, Bellavista, Valparaíso, Viña del Mar, San Pedro de Atacama, Temuco, Pucon) kommt es regelmäßig zu Rucksack- und Taschendiebstahl bei Touristen, mittlerweile leider auch häufig unter Gewaltanwendung. Auch Einbrüche in Mietwagen sind keine Seltenheit mehr.
In Busbahnhöfen, an öffentlichen Plätzen (auch am Strand!), in Restaurants, Cafés und Supermärkten sollte man sein Gepäck bzw. persönliche Habe nicht aus den Augen lassen. Bei Bus- und Metrofahrten werden im Gedränge oft Handtaschen oder Rucksäcke unbemerkt aufgeschlitzt und Gegenstände gestohlen. Beliebt ist auch der Diebstahl von über Stuhllehnen gehängten Taschen in einem unaufmerksamen Moment.
Insbesondere Reisepässe, Führerscheine, Flugtickets und Geld/ Kreditkarten sollte man daher im Hotel verschließen oder sicher am Körper tragen.
In der Umgebung von Temuco (8. und 9. Region) kommt es immer wieder zu gewaltsamen Ausschreitungen durch Mapuche-Indigene, gelegentlich werden dort auch Fahrzeuge angegriffen und Fernstraßen gesperrt. Die Polizei rät, nachts (20 bis 8 Uhr ) keine Fernstraßen in der 9. Region und Umgebung zu befahren. Besucher sollten aufmerksam sein, sich zu Fuß möglichst nicht allein und vor allem auch nicht nachts bewegen und sich bei Übergriffen defensiv verhalten. Der Besuch ärmerer Wohnviertel sollte vermieden werden.
Erdbeben/Vulkanausbrüche
Chile ist ein erdbebengefährdetes Land. Es muss in Chile immer mit unvorhersehbar einsetzender tektonischer und vulkanischer Aktivität gerechnet werden. Aufgrund des schweren Erdbebens am 27. Februar 2010 in Concepción kann es bis zu einem Jahr danach noch zu (auch starken) Nachbeben kommen.
Der Vulkan Chaitén in der Región de los Lagos, dessen Ausbruch 2008 zur Evakuierung von ca. 8.000 Personen aus der Region führte, ist weiterhin aktiv.
Auch der im Nationalpark Conguillío gelegene Vulkan Llaima in der Región de la Araucania bricht in unregelmäßigen Abständen aus, was immer wieder zu Evakuierungen und Schließung des Nationalparks führt. Infolge der Vulkanausbrüche muss mit Schlammlawinen und über die Ufer tretende Flüsse gerechnet werden.
Gefährdung durch Landminen
Nach Angaben chilenischer Behörden wurden im Grenzgebiet zu Peru, Bolivien und den sich anschließenden Grenzregionen zu Argentinien (I. und II. Region), auf Feuerland und verschiedenen kleineren Inseln in der XII. Region sowie in der V. Region (Sector San Antonio – Tejas Verdes) während der Militärregierung über hunderttausend Anti-Personen-Minen verlegt, deren Räumung nur langsam vorankommt. Im Küstenbereich in der Nähe von Peru wurden die Minen zum Teil in Strandnähe verlegt bzw. dorthin angeschwemmt. Die Kennzeichnung der Minenfelder ist nicht flächendeckend sichergestellt bzw. in unwegsamem Gelände nicht vorhanden. Reisende sollten sich in diesen Gebieten nur auf befestigten Straßen und Wegen bewegen.
Detaillierte Informationen unter
www.mineaction.org (

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