Alternativ Tours GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung einer Reise aus dem Angebot des Veranstalters Meso Reisen GmbH. Soweit Reisen anderer Veranstalter — dies ist jeweils bei der Ausschreibung genannt — vermittelt werden, gelten die Reisebedingungen des anderen Veranstalters, die entweder vorab angefordert oder im Internet bei dem betreffenden Reiseveranstalter abgerufen werden können, sofern sie nicht bei der Buchung übersandt werden. Für derartig vermittelte Reisen haftet die Meso Reisen GmbH nicht als Reiseveranstalter. Sämtliche Buchungen werden auf der Grundlage der nachstehenden Teilnahme- und Leistungsbedingungen vorgenommen. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie diese an.

Stand 01.11.2020

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende dem Reiseveranstalter (nachfolgend „Meso Reisen") den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischer Buchung bestätigt Meso Reisen den Eingang der Buchung auf elektronischem Wege; diese Eingangsbestätigung bedeutet noch keine Annahme der Buchung.

Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung von Meso Reisen zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Meso Reisen wird dem Reisenden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln, es sei denn, dass die Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt darin ein neues Angebot. Meso Reisen bleibt an das geänderte Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Meso Reisen die Annahme ausdrücklich oder konkludent wie z. B. durch Zahlung auf den Reisepreis erklärt.

2. Inhalt des Reisevertrages, Leistungsbeschreibung, Änderungsvorbehalt

Der Reisevertrag wird durch die Angaben in der Ausschreibung (Katalog, Flyer, Internet) von Meso Reisen und/oder entsprechenden individuellen Vereinbarungen bestimmt. Meso Reisen behält sich jedoch vor, die Angaben in der Ausschreibung vor Vertragsschluss zu ändern.

Meso Reisen GmbH behält sich eine Anpassung der ausgeschriebenen Preise bei einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse vor. Meso Reisen GmbH behält sich auch eine Anpassung der ausgeschriebenen Preise vor, wenn die vom Reisenden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.

Sämtliche Nebenabreden und Sonderwünsche sind in die Reisebestätigung aufzunehmen, um für Meso Reisen GmbH verbindlich zu sein. Orts- und Hotelprospekte sowie Internet-Ausschreibungen anderer Unternehmen sind für Meso Reisen GmbH und den Inhalt ihrer Leistungsverpflichtung nicht verbindlich.

Reisevermittler (Reisebüros) und Leistungsträger, wie z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen, sind nicht bevollmächtigt, für Meso Vereinbarungen zu treffen oder sonstige Zusagen zu machen, die im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen oder nicht dem Inhalt der Reisebestätigung entsprechen.

3. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss

Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Meso Reisen GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen für den Reisenden zumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bei Mängeln der geänderten Leistungen bleiben unberührt.

Meso Reisen verpflichtet sich, den Reisenden bei wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von der Änderung zu benachrichtigen und den Grund dafür anzugeben.

Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Meso Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat unverzüglich nach der Mitteilung von Meso Reisen über die Änderung der Reiseleistung zu erklären, ob er von der Reise zurücktreten oder eine gleichwertige Reise beanspruchen will.

Meso Reisen behält sich Änderungen der Reiseroute aufgrund von Straßen- und Wetterverhältnissen vor.

4. Bezahlung

Meso Reisen und Reisevermittler dürfen Vorauszahlungen auf den Reisepreis nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein (§ 651 t BGB) übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung von 20 (Yo des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reiseantritt zu leisten.

Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst nach vollem Ausgleich des Reisepreises, wobei Zahlungseingang bei Meso Reisen maßgebend ist. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Meso Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.

5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Stornokosten

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist direkt gegenüber Meso Reisen zu erklären. Es wird empfohlen, die Rücktrittserklärung schriftlich, durch Fax oder E-Mail vorzunehmen. Sie wird mit Eingang bei Meso Reisen wirksam.

Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Meso Reisen den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises, jedoch kann Meso Reisen statt dessen eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich nach dem Reisepreis unter Abzug ersparter Aufwendungen oder dessen, was durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben werden kann, richtet.

Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann Meso Reisen gemäß § 651 i BGB eine angemessene Entschädigung verlangen, die pauschal nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Meso Reisen wie folgt berechnet wird:

    1. Pauschalreisen:
      • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 % - bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 %
      • bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40 %
      • bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 60 %
      • ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 75 %
      • bei Nichterscheinen 90 %
    2. touristische Einzelleistungen
      Nur- Unterkunft:
      • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 %
      • ab 29.-22. Tag vor Reisebeginn 30 %
      • ab 21.-15. Tag vor Reisebeginn 45 %
      • ab 14,- 10. Tag vor Reisebeginn 60 %
      • ab 9.-4. Tag vor Reisebeginn 80 %
      • ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85 %
      Nur Flug;

      Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des ausgewählten Flugtarifs von der Buchungsstelle mitgeteilt.

      Sonstige Beförderungsleistungen:

      • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 %
      • ab 29.-22 Tag vor Reisebeginn 30 %
      • ab 21,-15. Tag vor Reisebeginn 45 %
      • ab 14.-10. Tag vor Reisebeginn 60 %
      • ab 9.-4. Tag vor Reisebeginn 80 %
      • ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85 % des Reisepreises
    3. Für Mietwagenbuchungen werden die folgenden Stornokosten erhoben: Rücktritt bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 30 €, danach 70 €.
    4. Bei Kreuzfahrten empfehlen wir Ihnen in jedem Falle den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
    5. Bei Sonderflugtarifen, die ständigen Veränderungen unterliegen, werden die von den Fluggesellschaften geforderten Rücktrittskosten erhoben. Über die Höhe der Rücktrittskosten werden Sie auf der Bestätigung/Rechnung in Kenntnis gesetzt.
      Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Dem Reisenden steht es in allen Fällen frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

Dem Reisenden bleibt es in jedem Falle unbenommen, Meso Reisen nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.

Meso Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden pauschalen Stornokosten eine Entschädigung in Höhe des konkreten Schadens zu fordern, die dem Reisenden im einzelnen darzulegen und zu belegen ist.

Für die in § 651h BGB geregelten Fälle (außergewöhnliche Umstände am

Bestimmungsort oder in dessen Nähe) gilt die vorstehende Stornokostenregelung nicht.

6. Umbuchungen

Der Reisende kann bis 32 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchung (Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts, Unterkunft oder Verpflegung) bei Verfügbarkeit gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 € pro Person und Umbuchung vornehmen; etwaige Mehrkosten trägt der Reisende.

Spätere Umbuchungen sind nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziff. 6 und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.

7. Ersatzteilnehmer

Vor Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sofern dieser den etwaigen besonderen Reiseerfordernissen entspricht oder seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Erklärung ist rechtzeitig, wenn sie MESO GmbH bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zugeht (§ 651 e Abs. 1 BGB). MESO Reisen wird die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Reisenden in Rechnung stellen, soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. Der Reisende kann den Nachweis dieser Mehrkosten verlangen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der ausscheidende Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner gegenüber Meso Reisen für den Reisepreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

8. Vertragsbeendigung wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Meso Reisen als auch der Reisende den Vertrag gemäß § 651 h Abs. 4 Nr. 2 BGB kündigen.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, ganz oder teilweise nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Meso Reisen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

10. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Meso Reisen kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn

      1. in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und
      2. in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angegeben ist sowie auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verwiesen wird.

Der Rücktritt ist spätestens 5 Wochen vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Meso Reisen unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Im Falle des Rücktritts erhält der Reisende die auf den Reisepreis bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von Ansprüchen für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Meso Reisen oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Meso Reisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei Kündigung aus diesen Gründen behält Meso Reisen den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung einschließlich der von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge erlangt werden.

12. Mitwirkungspflichten des Reisenden, Mängelanzeige

Werden die vereinbarten Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) nach Maßgabe des § 638 Abs. 3 BGB verlangen.

Der Reisende ist verpflichtet, etwaige Mängel von Reiseleistungen unverzüglich der Reiseleitung anzuzeigen. Soweit eine Reiseleitung nicht vereinbart wurde oder diese nicht erreichbar ist, ist der Mangel der örtlichen Agentur oder Meso Reisen in Berlin unter den in der Ausschreibung und der Reisebestätigung angegebenen Kommunikationsdaten anzuzeigen. Wird die Anzeige schuldhaft unterlassen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Das gilt nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

Die Reiseleitung und die örtliche Agentur sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen. Sie sind jedoch nicht bevollmächtigt, Ansprüche des Reisenden anzuerkennen. Meso Reisen kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine wenigstens gleichwertige Ersatzleistung angeboten wird. Meso Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Liegt Diebstahl oder Beraubung vor, ist umgehend Anzeige beim nächsten Polizeirevier zu erstatten und darüber eine Bestätigung zu verlangen. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, entfallen etwaige Ansprüche.

Die angegebene spätest zulässige Zeit für den Abfertigungsschluss am Schalter der Fluggesellschaft ist unbedingt einzuhalten, da anderenfalls der Anspruch auf Beförderung erlischt.

13. Kündigung des Reisevertrages wegen Reisemangels

Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn ein Mangel vorliegt, der die Reise erheblich beeinträchtigt oder wenn ihm die Reise wegen eines solchen Mangels aus wichtigem, Meso Reisen erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Eine Kündigung ist erst zulässig, wenn Meso Reisen eine ihr vom Reisenden gesetzte angemessene Frist zur Abhilfe hat verstreichen lassen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich oder von Meso Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisen gerechtfertigt ist.

Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenser­satz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem von Meso Reisen nicht zu vertretenen Umstand.

14. Haftungsbeschränkung

14.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für reisevertragliche Ansprüche wegen Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis des jeweiligen Reisenden beschränkt,

      1. ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
      2. der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden nur wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

14.2 Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen oder nach der EG-Verordnung 261/2004 bleiben von der Beschränkung unberührt.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die außerhalb der Pauschalreise als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge u.a.) und die in der allgemeinen oder konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

14.4 Der Reiseveranstalter kann sich auf eine Haftungsbeschränkung oder einen Haftungsausschluß berufen, der für einen Leistungsträger auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften gegenüber Schadensersatzansprüchen gilt.

15. Verjährung Geltendmachung

15.1 Die Ansprüche nach § 651 i Abs. 3 Nr. 2,4 bis 7 BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.

15.2 Die Ansprüche des Reisenden — ausgenommen Körperschäden — nach § 651 i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadenersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

Das gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden oder Ansprüchen wegen verspäteter Auslieferung des Gepäcks im Zusammenhang mit Flugreisen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckbeschädigung und bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung bei der ausführenden Fluggesellschaft zu melden.

16. Verbraucherstreitbeilegung

Meso Reisen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

17. Angaben zum ausführenden Luftfahrtunternehmen

Gemäß der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität der ausführenden Luftfahrtunternehmen wird Meso Reisen den Reisenden die ausführende Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung angeben. Steht diese bei der Buchung noch nicht fest, wird Meso Reisen dem Reisenden die voraussichtliche Fluggesellschaft angegeben und den Reisenden informieren, sobald die Identität feststeht. Wechselt die dem Reisenden genannte Fluggesellschaft, wird Meso Reisen den Kunden unverzüglich über den Wechsel informieren.

18. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Meso Reisen informiert den Reisenden mit deutscher Staatsangehörigkeit über Pass-Visa- und Gesundheitsvorschriften. Das gilt nicht für Angehörige anderer Staaten, die entsprechende Auskunft durch das zuständige Konsulat oder die zuständige Botschaft erhalten.

Der Reisende ist selbst für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Das gilt nicht, wenn Meso Reisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

Meso Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, selbst dann, wenn der Reisende Meso Reisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Meso Reisen hat eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

19. Versicherungen

Meso Reisen empfiehlt dem Reisenden den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Sofern nicht ausdrücklich in der Ausschreibung eine Reiserücktrittskostenversicherung eingeschlossen ist, empfiehlt Meso Reisen den Abschluß einer solchen Versicherung sowie einer Reiseabbruchversicherung.

20. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Reisenden und Meso Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Für Klagen des Reisenden gegen Meso Reisen ist Berlin der Gerichtsstand.

Für Klagen von Meso Reisen gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Hat dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland oder ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, wird als Gerichtsstand der Sitz von Meso Reisen vereinbart.

Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, soweit internationale Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, den entgegenstehen.

21. Schlussbestimmungen

Alle Angaben entsprechen dem Stand von November 2020.

Alle auf Personen bezogenen Daten, die Meso Reisen zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Reisebedingungen und die des Reisevertrages nicht berührt.

22. Datenschutz

Meso Reisen GmbH ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbedingten Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b. DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Reise verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, daß Meso Reisen GmbH nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO auf Grund vor steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt hat.

Das geltende Datenschutzrecht gewährt dem Reisenden gegenüber Meso Reisen GmbH hinsichtlich der Verarbeitung folgende Betroffenrechte:

Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO,

Recht auf Berichtigung gern. Art. 16 DS-GVO,

Recht auf Löschung gern. Art. 17 DS-GVO,

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gern. 18 DS-GVO,

Recht auf Unterrichtung gern. Art. 19 DS-GVO,

Recht auf Datenübertragbarkeit gern. Art. 20 DS-GVO,

Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gern. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie

Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gern. Art. 77 DS-GVO.

Der Reisende kann sich in Fragen des Datenschutzes an den Datenschutzbeauftragten von Meso Reisen GmbH:
Dr. Stephan Gärtner
StanhopeOne

Tel.: 030 89614237
wenden.

Veranstalter ist:

Meso Reisen GmbH
Otto-Suhr-Allee 59
10585 Berlin (Charlottenburg)
Tel.: 030 212 34 19 0
Fax.: 030 212 34 19 27
E-Mail: