Vertragsvereinbarung Beratung
Beratungsvertrag - Vereinbarung
zwischen
der natürlichen und/oder juristischen Person, die bei dem Auftragnehmer eine Beratung über eine Reiseleistung in Anspruch nimmt,
(Auftraggeber)
und der
alternativ-Tours Reiseorganisations- und Vermittlungs-GmbH, Otto-Suhr-Allee 59, 10585 Berlin
(Auftragnehmer)
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber betraut den Auftragnehmer, ihn bei Auswahl eines Reiseortes und den Einzelheiten einer potentiellen Durchführung der Reise (Auswahl der An- und Abreisewege, An- und Abreisemittel, der Übernachtungsmöglichkeiten wie Hotels und alle sonstigen reiserelevanten Entscheidungen) zu beraten. Dies gilt sowohl für geschäftliche als auch private Reisen.
§ 2 Leistungen des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer erfragt beim Auftraggeber die für die Beratungen notwendigen Informationen, entweder im persönlichen Gespräch, im telefonischen Gespräch, im elektronischen Kontakt (z.B. E-Mail, Chatsystem) und schlägt im Anschluss konkrete Gegebenheiten einer Reise vor, die sich inhaltlich nach § 1 dieser Vereinbarung richten. Soweit erforderlich beantwortet der Auftragnehmer Rückfragen; dies im Umfang von höchstens einer Zeitstunde. Sofern der Auftragnehmer freiwillig mehr Arbeitszeit in die Beratung investiert, geschieht dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Begründung einer Verpflichtung für eine längere Beratungszeit.
(2) Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer nach Zahlung der Vergütung (§ 3 dieser Vereinbarung) und Abschluss der Beratung (§ 2 Absatz 1 dieser Vereinbarung) einen Gutschein für die Buchung der durch Beratung vorgeschlagenen Reise im Umfang, wobei die Höhe vor der Beratung und Vertragsschluss ausdrücklich mitgeteilt wird.
(3) Es wird klargestellt, dass der Auftragnehmer mit Blick auf die Beratungsleistungen Dienstzeit und Dienstort selbst bestimmt, sich jedoch hinsichtlich der notwendigen Termine einvernehmlich mit dem Auftraggeber abstimmt.
§ 3 Vergütung
Der Auftraggeber erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung, die vor Begründung dieses Vertragsverhältnisses ausdrücklich mitgeteilt wird, wobei die Umsatzsteuer im ausgezeichneten Preis enthalten ist. Soweit erforderlich wird die Umsatzsteuer auf Rechnungen ausdrücklich ausgewiesen.
§ 4 Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Beauftragung und endet mit Erledigung der Beratungsleistungen i.S.v. § 2 Absatz 1 dieser Vereinbarung, spätestens jedoch mit Buchung der Leistung.
§ 5 Prüfpflicht hinsichtlich einer Insolvenz
Der Auftraggeber prüft vor jeder Zahlung oder Teilzahlung an den Auftragnehmer, ob er insolvent ist oder auf Grundlage einer Prognose binnen der nächsten sechs Monate in die Gefahr der Insolvenz geraten wird. Mit jeder vorbehaltlosen Zahlung oder Teilzahlung versichert der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, dass diese Prüfung ergeben hat, dass er weder aktuell insolvent ist noch, dass die Prognose ergeben hat, dass binnen der nächsten sechs Monate die Gefahr der Insolvenz besteht.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sich, dass der Auftragnehmer alle für die Beratungsleistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und/oder Dokumente rechtzeitig vorliegen bzw. deren Existenz bestätigt wird. Dies gilt auch für Informationen, Unterlagen und/oder Dokumente, die erst nach Vertragsbeginn bekannt werden. Der Auftraggeber bestätigt die Vollständigkeit und Richtigkeit der mitgeteilten und/oder vorgelegten Informationen, Unterlagen und/oder Dokumente auf Verlangen des Auftragnehmers.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.